Umweltschützer gegen Genehmigung von 7 Probebohrungen zur Erkundung von Gipsvorkommen im Südharz: BUND vor dem Verwaltungsgericht teilweise erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Beschluss vom 23. Januar 2025 einem Eilantrag des BUND gegen einem Unternehmen erteilten Bescheid des Landkreises Mansfeld Südharz teilweise entsprochen, mit dem 7 Explorationsbohrungen zur Erkundung von Gipsvorkommen im Südharz zugelassen worden sind.
Der BUND suchte mit dem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht die Probebohrungen zu verhindern. Der Antrag hatte Erfolg, soweit sich der Antragsteller gegen die naturschutzrechtliche Genehmigung nach der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ wendete. Das Gericht hat insofern beanstandet, dass das Bohrvorhaben gegen verschiedene ausdrückliche Verbote der Schutzgebietsverordnung verstoße, von denen der Landkreis das Unternehmen nicht befreit habe. Daher sei die für die Genehmigungserteilung notwendige Feststellung, das Vorhaben beeinträchtige weder den Charakter des Landschaftsschutzgebiets noch dessen besonderen Schutzzweck, nicht möglich.
Dagegen hatte der Antrag keinen Erfolg, soweit sich der BUND gegen die Befreiung von verschiedenen Verboten der Naturschutzgebietsverordnung „Gipskarstlandschaft Questenberg“ richtete. Entgegen der Auffassung des Antragstellers befand das Gericht, dass der Antragsteller in hinreichendem Umfang an dem behördlichen Verfahren beteiligt worden ist und auch die Einschätzung des Landkreises, die Erkundungsbohrungen könnten nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen, rechtmäßig sei. Schließlich liege auch ein die Befreiung von der Verboten rechtfertigendes überwiegendes öffentliches Interesse an den Probebohrungen vor. Denn die Erkundung von Gipsvorkommen sei notwendig, um im Rahmen der aktuellen Raumordnungsplanung aufgrund umfangreicher Informationen sachgerechte Entscheidungen zur Sicherstellung einer zukunftsorientierten Versorgung mit heimischen Rohstoffen treffen zu können. Nach dem Rohstoffsicherungskonzept für Bodenschätze Sachsen-Anhalt entstehe mit der Energiewende und dem geplanten Aus für die Braunkohlenverstromung ein deutliches Defizit von jährlich rund 5 Mio. t an Gipsrohstoffen, wobei die Versorgungslücke nach aktuellem Stand kurzfristig nur durch einen Gipsimport und mittelfristig durch eine massive Ausweitung der einheimischen Gipsgewinnung geschlossen werden könne.
Der Beschluss ist anfechtbar.
„Wir verscherbeln unserer Oma ihr Klein-Häuschen.“
Hau wech die Scheißnatur…
Für Unternehmen wie Romonta & Co ergibt sich durch die Einstellung des Braunkohletagebau größere Probleme und dies gilt auch für Gips.
Rohstoffe für die chemische Industrie, ein Bein, welches man in Mitteldeutschland nicht abhacken sollte.
Herr Lehrer, bitte beschäftigen Sie sich mit (a) Gipsverwendung – es ist kein Rohstoff für die chemische Industrie. Bauindustrie und so und (b) Alternativen zu Gips. Es gibt einige. Und (c) Recycling von Gips – wird noch zu wenig gemacht.
Wir können nicht ständig immer mehr verbrauchen. Abbau muss verringert werden. Und ja: das geht an unsere Gemütlichkeit. Und ja: das ist unsere Verantwortung.
Sperrt den Geldhahn von den Querulanten zu.
Was Gips angeht, ist die zukünftig Unterversorgung vom Rohstoff Gips seit Jahren bekannt. Unbekannt ist allerdings, wie in großem Stil Gips recycelt werden kann. Es wird dazu geforscht. Allerdings nicht mit einer ansatzweise adäquaten Intensität. Die wird nur durch staatliche Zuwendungen für diese Erforschung möglich sein. Darauf sollte das Augenmerk liegen. Dieses Naturschutzgebiet ist aufgrund besonderer Merkmale weltweit einzigartig. Dort Probebohrungen zuzulassen, zeugt von Ignoranz. Auch wenn man nachvollziehbare, wirtschaftliche Interessen berücksichtigen muss.
Es ist, liest man sich den Text genauer durch, ungeheuerlich, wie Privatinteressen von in der Hauptsache zwei Konzernen, vor das öffentliche Interesse gestellt werden. Als läge ein öffentliches Interesse an den Probebohrungen und der damit einhergehenden Zerstörung dieser einzigartigen Landschaft vor. Zwar scheint es fast zwanghaft zu sein, dass ein Gericht die Erhaltung der Lebensgrundlagen hinten anstellt und Bergbau- Bau- und Chemiekonzernen den Vortritt lässt. Da wird auch sehr schnell im Sinne von Konzernen enteignet.
Dabei sind Alternativen für diesen Gips-Raubbau bekannt, nur eben etwas aufwändiger aber zukunftsfähig. Ich kann nur jedem empfehlen, sich die einzigartige Landschaft um Questenberg, in der im übrigen Menschen um ihre Heimat bangen, einmal anzuschauen. Dort gibt es großen Bürgerprotest gegen die Bohrungen. Am Samstag findet dazu eine gemeinsame Wanderung statt. Infos unter: https://www.web-conzept-mn.de
Danke für diesen Hinweis!
Wenn’s kein Gips gibt, gibt’s kein Gips.