Unfall am Passendorfer Damm: Auto kracht gegen Baum
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag kam es im Bereich der Straße „Am Passendorfer Damm“ zu einem Verkehrsunfall. Dabei wurde eine Person verletzt. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen soll ein PKW die benannte Straße befahren und im Kurvenbereich ein abgestelltes Fahrzeug festgestellt haben. Um eine Kollision mit dem stehenden Fahrzeug zu vermeiden, führte die fahrzeugführende Person eine Ausweichbewegung durch und kollidierte dadurch mit einem am Straßenrand stehenden Baum.
Aufgrund des Zusammenstoßes erlitt ein Fahrzeuginsasse des verunfallten Pkws eine Verletzung im Gesichtsbereich. Die Fahrzeugführerin verfügte nicht über die nötige Fahrerlaubnis. Die Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang wurden durch das Polizeirevier Halle (Saale) aufgenommen.
Ist ja schön und gut, wenn die Polizei genderneutral berichtet, aber später ist dann doch von einer Fahrzeugführerin die Rede. Warum dann nicht gleich?
Vor der Unfallaufnahme – nach der Unfallaufnahme.
Hab wenig Mitleid mit der Fahrzeugführerin ohne Lappen.
Aber gute Besserung.
Fahren eines gefahrgeneigten Kfz ohne Führerschein ist doch eine Straftat. Da sollte das ‚Werkzeug‘ dazu eingezogen werden, denn Messer,… werden doch auch eingezogen.
Und der Baum hat ist doch auch geschädigt worden. Dafür sollten vom Unfallverursacher mehrere Bäume gepflanzt werden und auch für mehrere Jahre gepflegt werden, bis deren Stammumfang in etwa dem des geschädigten Baumes gleicht.
Da wohl der Schädiger dazu meist nicht dazu in der Lage sein wird, sollte das eine Firma übernehmen, natürlich auf Kosten des Verursachers.
Haben Sie mitbekommen, dass „Unfallverursacher“ und „Schädiger“ eine „Fahrzeugführerin“ war, die über keine „nötige Fahrerlaubnis“ verfügte?
Autofahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit.