Unfall am Passendorfer Damm: Auto kracht gegen Baum

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  1. 10010110 sagt:

    die fahrzeugführende Person

    Ist ja schön und gut, wenn die Polizei genderneutral berichtet, aber später ist dann doch von einer Fahrzeugführerin die Rede. Warum dann nicht gleich?

  2. Emmi sagt:

    Hab wenig Mitleid mit der Fahrzeugführerin ohne Lappen.
    Aber gute Besserung.

    • @Emmi sagt:

      Fahren eines gefahrgeneigten Kfz ohne Führerschein ist doch eine Straftat. Da sollte das ‚Werkzeug‘ dazu eingezogen werden, denn Messer,… werden doch auch eingezogen.
      Und der Baum hat ist doch auch geschädigt worden. Dafür sollten vom Unfallverursacher mehrere Bäume gepflanzt werden und auch für mehrere Jahre gepflegt werden, bis deren Stammumfang in etwa dem des geschädigten Baumes gleicht.
      Da wohl der Schädiger dazu meist nicht dazu in der Lage sein wird, sollte das eine Firma übernehmen, natürlich auf Kosten des Verursachers.

      • @@Emmi sagt:

        Haben Sie mitbekommen, dass „Unfallverursacher“ und „Schädiger“ eine „Fahrzeugführerin“ war, die über keine „nötige Fahrerlaubnis“ verfügte?
        Autofahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit.