„Untreue“: Bund der Steuerzahler stellt Strafanzeige gegen Landtagsfraktionen
Als luxuriös, skandalös, verschwenderisch und sogar rechts- und verfassungswidrig bezeichnet der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. das Ergebnis einer betrachtenden Auswertung zur Fraktionsfinanzierung im sachsen-anhaltischen Landtag. Grundlagen der Auswertung waren die im August erschienenen Rechenschaftsberichte der Fraktionen für das Jahr 2015, die „Prüfungsfeststellungen zur Verwendung der Fraktionskostenzuschüssen für den Zeitraum von 2007 bis 2011“ des Landesrechnungshofes (LRH) vom Juli 2014 und die Finanzierungspraxis der Fraktionen.
Aufgrund fehlender Rückzahlungen an die Landeskasse, mutmaßlicher Gesetzesverstöße und Zahlungen von Vergütungen an Abgeordnete für besondere Funktionen, habe man deshalb Ende November Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen des Verdachts der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch gestellt, so der Steuerzahlerbund. Weiterhin wurden wegen des Verdachts auf unzulässige direkte oder indirekte Parteienfinanzierungen aus Fraktionsmitteln die Prüfungsfeststellungen des LRH dem zuständigen Referat Parteienfinanzierung der Bundestagsverwaltung zur Überprüfung übersandt.
Die Vorsitzende Elschner sagte dazu: „Wir möchten mit der heutigen Veröffentlichung auf den skandalösen und möglichen rechtswidrigen Umgang mit Steuergeld in diesem Bereich der Politikfinanzierung aufmerksam machen. Die Fraktionen haben sich auf Kosten der Steuerzahler die Kassen gefüllt und geben das Geld mit vollen Händen aus. Damit muss Schluss sein.“
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