Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Lebensmittelverpackungen müssen auch die Stückzahl enthalten

Eine Antwort

  1. Leckermäulchen sagt:

    Dann müssen die Hallorenkugeln einzeln eingewickelt in Alufolie in Beuteln auch einzeln abgezählt werden 😉

  2. Gummibärchen sagt:

    Als Kunde wird man doch schon seit Jahren veralbert. Jedes Jahr neue Verpackung mit weniger Inhalt aber gleichem Preis oder wird teurer.

  3. Kritiker sagt:

    Richtig so, so kann man Schummeleien der Produzenten zu Preis, Menge und Stückzahl besser auf die Schliche kommen.

    Noch besser wäre es, wenn Produkte nicht mehrfach „umpackt“ werden. Und es soll mir keiner Erzählen, dass beim Einsatz heutiger Chemie zur Beeinflussung der „Qualität“, es nicht möglich ist, Bonbons oder andere Produkte so zu verpacken, dass diese qualitativ konsistent sind.

    Ein negatives Beispiel ist Moncherie, Papkarton ummantelt mit Folie, innen eine Kunstoffeinlage, bei denen einzelne Stücke nochmal eingepackt sind und andere nicht und noch eine Folie oben drauf liegt. Mehr Wahnsinn geht nicht!

    Weshalb kann diesem Müllirrsinnnicht einhalt geboten werden?

    Kreativ geht auch mit Papier oder Monokunststoffen, welche ziemlich gut recycelt werden können.

    Nicht immer sind Papier und Pappe die besseren Verpackungsstoffe, wenn man den Vergleich zu Kunststoffen zieht, da viel wasser benötig wird.

    Das problem ist die unnötige Masse und die verwendeten Mischverpackungen!