Urteil gegen Arbeitgeberin wegen Schwarzarbeit: Bundesgerichtshof verwirft Revision des Landgerichts Halle
Durch das Landgericht Halle ist eine 39-jährige Arbeitgeberin aus Bad Dürrenberg wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Durch umfangreiche Ermittlungen des Hauptzollamtes Magdeburg wurde festgestellt, dass die Angeklagte in den Jahren 2008 bis 2010 als Inhaberin eines Eisenflechter- und Einschalungsarbeiten ausführenden Unternehmens eine Vielzahl von Arbeitnehmern in Vollzeit beschäftigte, einen großen Teil der Löhne aber an der Buchführung ihres Unternehmens vorbei schwarz auszahlte. Zur Verschleierung der Taten pflegte sie sogenannte Abdeckrechnungen in die so manipulierte Buchführung ihres Unternehmens ein. Die Angeklagte meldete Arbeitsentgelte gegenüber den Krankenkassen in deutlich zu geringer Höhe an. In der Folge wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 112.000 Euro nicht festgesetzt und entrichtet.
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil das Landgerichts Halle vom 31.05.2016 wurde vom BGH als unbegründet verworfen.
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