Urteil gegen “Gucci-Abdul”: 2 Jahre und 9 Monate Gefängnis 

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24 Antworten

  1. huch! sagt:

    Kein „dudu“ wie Fachexperten prophezeiten.

    • Zappelphilipp sagt:

      Bitte erst die Revision abwarten .. aber mit Sicherheit wird er nicht seine vollständige Strafe absitzen ..
      Bitte nach der Haft gleich ab ins Herkunftsland.

      • Arbeiterstandpunkt sagt:

        An alle rassistisch beeinflusste Menschen und Remigrations-Nazis in dieser Kommentarspalte:
        Ihr seid erbärmlich mit eurem Geheule, einen 14-Jährigen kann man auch anders auf die Sprünge helfen und ob gleich knapp 3 Jahre Haft etwas mit Verhältnismäßigkeit zu tun hat bezweifle ich stark.
        Hoffentlich findet der vernünftige Sozialarbeiter und/oder Mitgefangene die ihm helfen eine Aufgabe zu finden die der Menschheit/seinen Mitmenschen nutzt!

        • Arbeiterstandpunkt erzählt Unfug sagt:

          Scheinbar haben aber die anderen Hilfen nicht gegriffen, wurden nicht angenommen oder, oder, oder. Deine Zweifel sind subjektiver Natur. es wird eine Berufungsverhandlung geben, die das prüft und evtl. das Urteil abmildert. Nennt sich unabhängige Rechtssprechung, wenn es auch gerne abgestritten wird, dass es das in Deutschland geben würde. Bis dahin befindet er sich jedoch in U-Haft und wird einfach nur seine Zeit sinnfrei absitzen. Du hast recht mit deinen Vorwürfen gegenüber rassistisch beeinflussten Menschen, bist jedoch mit deiner heillos weltfremden postkommunistischen Weltanschauung und Ideologie kein bisschen besser.

        • Paul Zeltbrand sagt:

          Was heißt gleich drei Jahre..
          , der Junge drangsaliert seit längerem andere Jugedliche und Kinder. Natürlich ist die Strafe absolut okay, und hoffentlich muss er sie absitzen. Wahrscheinlich wird er im Knast nicht besser, aber dann kann er wenigstens draußen für eine kurze Zeit keinen Schaden anrichten. Danach ist er fast 18, dann kann er sich in seiner Heimat nützlich machen.

        • Irgendwann hilft ein Klaps auf die Finger nicht mehr sagt:

          Das auf die „Sprünge helfen“ hat bis zu seinem 14 Geburtstag ja super geklappt.
          Wenn für einen 14jährigen U-Haft angeordnet wird und die JVA eine Sicherheitsverfügung gegen ihn erlässt, ist klar, dass er nicht so ein Schmalhans ist, wie er aussieht.

      • Zappelphilipp erzählt Unfug sagt:

        Vorher Berufung… Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ruhig sein und auch die Hetzerei lassen

  2. Robert sagt:

    Ob er über sein weiteres Leben nachdenken wird ?

  3. Mik F sagt:

    Und nach der Haftstrafe konsequent Abschiebung.
    Bleiberecht verwirkt.

  4. Kevin S. sagt:

    Und im Anschluss wieder ins Heimatland zurück?

  5. Bettina sagt:

    So etwas liest frau doch gerne.

  6. Detlef sagt:

    Und dahin zurück wo er ursprünglich herkommt

  7. Daniel M. sagt:

    Hatte Urteile. Ist man gar nicht gewohnt. Oder man bekommt es einfach nicht mit. Gut so. Trotzdem wäre die logische Konsequenz ganz klar Remigration.

    • Wo sind die restlichen Slogans? sagt:

      sowas wie „die Ampel ist schuld“ und „Deutschland hat fertig“ fehlt deinem Post noch um seriös zu wirken.

  8. Matze sagt:

    Dann ist unsere Stadt für die nächsten 2 Jahre etwas sicherer, bevor sie wieder loslegen.

  9. Hallebürger sagt:

    Abschiebung wäre die richtige Entscheidung gewesen

    • nöö sagt:

      Strafe ist besser.

    • Katharina Schmidtt sagt:

      Hallo, nach Syrien wird nicht zurück geschoben (abgeschoben), weil kein „sicherer Herkunftsstaat“ (u.a. wegen der Verstöße gegen Folterverbot etc.)… Außerdem muss man wissen, dass der beabsichtigt aufnehmende Staat seine Zustimmung zur Rückführung erteilen muss… Das klappt nur in seltenen Fällen…

      • Quappe sagt:

        Wenn Deutschland dem Heimatland die Kosten der Haft + Bonus zu Reinzegration ( im Heimatland) zahlen würde, würden sie ihn sicher nehmen.. Und Deutschland spart mindestens 80% der Kosten.. WIN / WIN..

      • . sagt:

        „dass der beabsichtigt aufnehmende Staat seine Zustimmung zur Rückführung erteilen muss“

        Wer hat denn diese bekloppte Regelung aufgestellt? Ist doch klar, dass die ihre geflüchteten Staatsangehörigen nicht zurückhaben wollen. Und wenn, dann lassen sich diese Staaten das noch schön vergolden.

        • Katharina sagt:

          Eben. Und wenn Zustimmung zur Rückführung und Aufnahme des jeweiligen Staates nicht vorliegt, gibt’s ein kleines Problem (übrigens bei allen Staaten bzw. immer so). Ein weiteres Problem: oft kennt nur der Betroffene selbst sein (wahres) Heimatland, hier sonst niemand. Viele Antragsteller können keinen Pass oder vergleichbare (Identitäts-)Dokumente vorlegen….

  10. Sonne sagt:

    Nur Kosten…… Schade um das viele Geld für einen Nichtsnutz!!!

  11. Knallfred sagt:

    14 jähriger mit 10 Straftaten = 2Jahre 9 Monate
    Hoffentlich bekommen die beiden 17 jährigen vom Februar höhere Strafen bei 23 und 26 Straftaten.

  12. JM sagt:

    Mutti und Vati sind sicher stolz

  13. normaler Bürger sagt:

    und dann ab nach Hause!

  14. Klaus sagt:

    Kein Angst, der kommt bald wieder nach Halle.

  15. Schlüsselkind sagt:

    Ganz sicher der Beginn einer beeindruckenden Knastkarierre für den Gutschiabdul.