Urteil rechtskräftig: Betreiber einer Kindertagespflege aus Halle muss wegen Misshandlung eines Säuglings für 8 Jahre ins Gefängnis
Die Verurteilung eines im Oktober 1980 geborenen Angeklagten wegen Misshandlung eines Säuglings ist rechtskräftig.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 12.10.2023 wegen schwerer Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Der Angeklagte hatte in Halle als Tagesvater eine Kindertagesstätte betrieben und in diesem Zusammenhang auch die Betreuung und Beaufsichtigung des im September 2020 geborenen Kindes T. übernommen. Die Kammer hatte es aufgrund der Beweisaufnahme als bewiesen angesehen, dass der Angeklagte den T. im August 2021 derart heftig geschüttelt hatte, dass das Kind ein Schütteltrauma erlitt, welches zu einer schweren Hirnverletzung führte. Noch zum Zeitpunkt des Prozesses litt T. an epileptischen Anfällen, er war stark sehbehindert, linksseitig gelähmt und in seiner motorischen und geistigen Entwicklung deutlich eingeschränkt. Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe in Abrede gestellt (LG Halle, 1 Ks 5/23, Prozessbeginn am 04.102023).
Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, welche der Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 19.03.2024 als unbegründet verworfen hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig
Der Täter kann froh sein, daß er nicht für 15 Jahre weggesperrt wird. Das könnte man fast auch als Mordversuch werten.
Wie kommst du auf 15 Jahre?
Als der ideale Staatstroll hast du natürlich keine Kinder.
Hat das was mit dem Strafmaß zu tun?
Als der ideale Staatstroll, stellst du deine Fragen natürlich immer nur von oben herab, niemals in umgekehrter Richtung.
Kommasetzung ist in der Grundschule dran, also relativ weit unten.
Hoffentlich schüttelt ihn mal jemand so heftig. Der hätte mindestens 15 Jahre verdient.
aber wenn man dies liest, da wünschte man sich das Säugling hätte es nicht überlebt als ggf. ein lebenlang ein Pflegefall zu sein.
„..da wünschte man sich..“
Du hättest auch nichts schreiben können!
Stattdessen schreibst Du so´n Bullshit!
Für das Kind und die Eltern alles Gute.
Für mein dafürhalten, hätte das Arschloch doppelt so viel bekommen müssen.
Lebenslänglich wäre gerecht gewesen.
Am besten auf Iso Station.
Die Frage ist, wieso jemand ohne Kenntnisse in der Kinderbetreuung Tagesvater sein kann. Es ist doch längst bekannt, dass man einen Säugling keinesfalls schütteln darf.
Unglaublich, was es bei uns für schwere Körperverletzung bei Kindern für milde Urteile gibt.
Das Baby war wehrlos und es kann nie ein normales Leben führen.
Da wäre Lebenslänglich tat und Schuld angemessen.
Aber Kinder zählen ja nichts in unserem Land. Man weigert sich ja Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, damit solche Schweine weiterhin mit milden Strafen davonkommen.
Das soll absolut keine Rechtfertigung des Verhaltens des Tagesvaters sein!
Der hatte sicher eine (geforderte) Ausbildung. Ob da auch Umgang mit irgendwelchen Problemen inbegriffen war?
In einer Kita sind ia mehrere Erzieher (mwd) tätig, so dass man sich da auch mit anderen austauschen kann. Als Tagesvater aber wohl allein, und der Säugling schreit, schreit, schreit. Ist man auf sowas vorbereitet? Ein Tagesvater oder -Mutter will doch wohl kaum den betreuten Säuglingen etwas zufügen!
Gibt’s denn ein Notfalltelefon beim Jugendamt, wo angerufen werden kann, ehe die ‚Sicherungen raus sind‘?