Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag nur verfassungsgemäß bei Vielfalt und Ausgewogenheit im Programm

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8 Antworten

  1. Zwangsgebühren sagt:

    Tja, diese „Demokratie“ hat nicht mal Nord-Korea, wo man für Staatsschund und Propaganda noch bezahlen muss, wenn man nicht in den Knast fliegen will.

    • @Jammerlappen sagt:

      Dafür in Südkorea.

      Bevor du in dem von dir so verhassten Deutschland in „den Knast fliegst“, musst du aber sehr viel falsch gemacht haben. Nur Kriminelle kommen in Haft. Anders als zum Beispiel im gelobten Nord-Korea…

      • ICH sagt:

        Viel Ahnung hast du nicht, aber Hauptsache dumm gelabert. Google mal Erzwingungshaft, Klugscheißer. Ist übrigens beim Nichtzahlen des „GEZ“-Beitrags einschlägig. Aber hey, das sind dann für dich wahrscheinlich die wahren Kriminellen, ne? 😉

    • Mediatheker sagt:

      Ja, in Nordkorea gibt es den staatlichen finanzierten und kontrollierten Staatsfunk.
      In den Rundfunkräten sitzen auch Repräsentanten der Bevölkerung, zum Beispiel der Landesjagdverband Sachsen Anhalt beim MDR.

  2. Rundfunk im Amerikanischen Sektor sagt:

    Der Staatsfunk ist nun mal das Sprachrohr der herrschenden Verhältnisse.
    Solange das Staatsböhmerlein auf den dortigen Frequenzen sein sozial-vergiftendes Unwesen treibt, ist für Deutschland nichts zu hoffen.

  3. Hans-Karl sagt:

    Aber das Urteil zeigt zumindest, dass das Gericht nicht sicher ist, dass „Vielfalt und Ausgewogenheit im Programm“ ausreichend vorhanden sind. Sonst hätte es wohl die Berufung glatt abgwiesen.

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