Vater erkennt im Zug geklautes Fahrrad seines Sohnes

Nachdem sich bereits am 15. September 2021 ein ähnlicher Fall ereignet hatte, teilte am Dienstag, den 28. September 2021, gegen 15:30 Uhr ein Mann dem Bundespolizeirevier Halle telefonisch mit, dass er sich gerade im Zug von Köthen nach Halle befindet.

Hierbei hatte der Reisende das am 10. September 2021 entwendete Fahrrad seines Sohnes bei einem fremden Mann erkannt. Bei Eintreffen des Zuges auf Bahnsteig 10 am Hauptbahnhof Halle war bereits eine Streife der Bundespolizei vor Ort. Der Anrufer gab sich den eingesetzten Beamten zu erkennen und deutete auf den vermeintlichen Dieb. Das Fahrrad seines Sohnes erkannte er an verschiedenen Parametern und gab an, den Kaufvertrag zu Hause holen zu wollen, um sich damit erneut in der Dienststelle einzufinden. Die Bundespolizisten hielten den Beschuldigten an und überprüften seine Identität. Er wurde über den Vorwurf belehrt und zur Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle mitgenommen.

Der 20-jährige gambische Staatsangehörige wurde in englischer Sprache befragt und sagte aus, das Fahrrad in der Hallenser Innenstadt für 25 Euro von einem Mann gekauft zu haben. Einen Kaufvertrag konnte er nicht vorweisen. Der Vater des bestohlenen Jungen hingegen schon. Er erschien mit seinem Kaufvertrag vom April 2021 auf der Dienststelle. Ein Vergleich der Bezeichnung und Rahmennummer ergab, dass es sich zweifelsfrei um das Fahrrad des Jungen handelt, auch wenn inzwischen ein anderer Sattel montiert wurde. Das sichergestellte Fahrrad sowie der Beschuldigte wurden zuständigkeitshalber dem Polizeirevier Halle übergeben.

Es wurden Strafanzeigen wegen Hehlerei und dem besonders schweren Fall des Diebstahls gefertigt, da das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls im Fahrradständer mit einem Schloss gesichert war. Das Fahrrad konnte inzwischen seinem rechtmäßigen Besitzer übergeben werden.

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31 Antworten

  1. Reno sagt:

    Meine Güte, soviel Aufwand .Alles nur wegen einem Fahrrad.

    • Robert sagt:

      Nah hoffentlich gibt der Sohn oder Vater, das Versicherungsgeld der Versicherung zurück. Falls die Versicherung gezahlt hat.
      Übrigens halte ich die Aussage des Beschuldigten für glaubhaft, denn mir wollte auch ein Unbekannter mir ein Fahrrad verkaufen was unter dem Wert lag.

    • Peter sagt:

      „Nur ein Fahrrad“. Dummer Kommentar. Man sollte froh sein, dass hier überhaupt mal ein Fahrraddiebstahl, wenn auch nur durch viel Glück, aufgeklärt werden konnte.

    • ABV sagt:

      Einmal Fellinis Film Fahraddiebe anschauen und setzen! Es geht um das Überschreiten bzw. EINHALTEN von roten Linien. Der Aufwand kann nicht groß genug dafür sein.

    • rellah2 sagt:

      Wehret den Anfängen!
      Das nächste Mal ist sonst dein Lamborghini dran.

    • NT sagt:

      Witzbold, gerade wegen des gewünschten Mobilitätswandels müsste viel mehr getan werden. Halle ist Fahrradklauhochburg.

    • Elfriede sagt:

      Dieser Ansicht war der Dieb gewiss auch, nur ein Fahrrad ,was für ein Aufriss……toll wie manche Leute zum Eigentum anderer stehen.

    • Laufrad sagt:

      Vor dem nächsten Kommentar bitte deutsche Sprache beherrschen lernen! Richtig wäre gewesen : „… wegen eines Fahrrades.“

  2. ... sagt:

    „Der 20-jährige gambische Staatsangehörige…“

    Immer diese Touristen.

  3. Freitag sagt:

    Was heißt hier „nur wegen ein Fahrrad „?
    Wenn dir was gestohlen wird, wärst du auch Sauer oder hast du so viel Geld das es dich nicht juckt?

  4. MS sagt:

    Wie will man „besonders scheren Diebstahl“ denn beweisen? Solange er bei seiner Behauptung des Kaufs bleibt, bleibt lediglich ein kleiner Fall von Hehlerei…

    • 10010110 sagt:

      Der Vorwurf des besonders schweren Diebstahls wurde vermutlich nicht gegen den gambischen Staatsangehörigen erhoben, sondern zunächst mal gegen unbekannt. Es wird weitere Ermittlungen geben, um den wahren Täter zu finden.

  5. Whocares sagt:

    Weisst du denn was dieses Rad dem Kind bedeutet?

    Idiot

  6. Rohrverleger sagt:

    Hat er schon die deutsche Staatsbürgerschaft? Wenn nicht, dann ab in den Flieger und Tschüss

    • 10010110 sagt:

      Steht das Urteil jetzt schon fest, oder was? Schau mal bei Ebay Kleinanzeigen, was da so an Fahrrädern „von privat“ verkauft wird. Der Gambier kann genauso gut im guten Glauben ein Fahrrad „von privat“ gekauft haben, ohne sich des Diebstahls schuldig gemacht zu haben.

      Bei allem Ausländerhass – man sollte schon trotzdem noch fair bleiben und solange ein Unschuldsvermutung aufrecht erhalten bis die Schuld bewiesen ist.

  7. Fritz sagt:

    Gambia kann aber nicht weit weg sein wenn er mit dem Fahrrad kommt 😉

  8. Harald sagt:

    Naja…Beschaffungskriminalität …Könnte man einfach lösen!

  9. 10010110 sagt:

    Was für ein Glückspilz! Ich bin neidisch. 🙂

  10. Fritz sagt:

    @Auge auf…und mit dem Fahrrad 🙂

  11. Radfuchs sagt:

    25 Euro für ein Fahrrad. Da muss doch jedem Käufer klar sein, dass es nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

  12. BR sagt:

    Dreckspack!!!