Ver.di kritisiert Neustadt Centrum wegen Sonntagsöffnung

Derzeit sorgt in Halle das Neustadt Centrum und die Sonntagsöffnung trotz gerichtlichen Verbots für Diskussion. Das Ladenschlussgesetz erlaubt vier Sonntagsöffnung im Jahr. Allerdings müssen diese in besucherstarke Veranstaltungen eingebunden sein. Sprich: die Veranstaltung muss Besucher in Massen anziehen, das Einkaufen darf nicht im Mittelpunkt stehen.
Auch Vertreter der Gewerkschaft ver.di, die das Verbot gerichtlich durchgesetzt hatten, waren am Sonntag vor Ort und haben sich das Event angeschaut. „Leider habe ich den angekündigten großen Besucherstrom vermisst“, so Gewerkschaftssprecherin Jana Rücker-Harckenthal. Immerhin hatte die Stadtverwaltung in ihrer zunächst erteilten Erlaubnis genau dies als Begründung genommen. Die Veranstaltung würde Besucher aus dem gesamten Umland anziehen, weshalb zur Versorgung auch ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden müsse. „Nun liegt es mir fern, die Veranstaltung abzuwerten, die sicher sehr nett war und vielen Menschen Freude bereitet hat. Ich habe aber auch feststellen müssen, dass in keinster Weise mit dieser Veranstaltung die Anforderungen an eine Sonntagsöffnung gegeben waren, wie es auch das Verwaltungsgericht entschieden hat.“
Rücker-Harckenthal wirft der Verwaltung vor, leichtfertig die Verordnung zur Sonntagsöffnung erlassen zu haben. Damit habe sie das Center und die Händler in Sicherheit gewogen und billigend einen Rechtsstreit in Kauf genommen. Ver.di fordert nun von der Verwaltung, den Rechtsverstoß zu ahnen. Laut Gesetz drohen beim Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz bis zu 15.000 Euro Strafe pro Geschäft. „Wo kommen wir hin, wenn in dieser Republik jeder machen kann, was er will“, so Rücker-Harckenthal. „Unser Zusammenleben wird von Gesetzen getragen und kann gar nicht anders funktionieren! Und alle die, die sich nicht daran halten, werden zur Rechenschaft gezogen. Was ist das für eine Frechheit, das Urteil eines Gerichtes zu ignorieren, sich sogar darüber zu freuen und das als Mut zu bezeichnen!“
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