Verbraucherpreisindex: Inflation in Sachsen-Anhalt im April bei 2,5% – Versicherungen massiv teurer, Obst etwas günstiger
Um 2,5 % stiegen die Verbraucherpreise im abgelaufenen Monat. Damit verteuerten sich Waren und Dienstleistungen im April 2024 stärker als zum Anfang des Jahres. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, erreichte die Teuerungsrate im April einen Stand von 120,0 (Basis 2020 = 100) und erhöhte sich damit im Vergleich zum März 2024 um 0,5 %.
Die beträchtlichsten Preisentwicklungen wurden im April im Bereich andere Waren und Dienstleistungen gemessen. Im Vergleich zum April 2023 (+8,0 %) wurden hier z. B. für Versicherungsdienstleistungen (+14,1 %) höhere Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher ermittelt. Unter anderem die Erhöhung der Mehrwertsteuer sorgte im Gaststätten- und Beherbergungssektor für höhere Preise (+7,2 %). Überdurchschnittliche Preisentwicklungen wurden außerdem bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren (+4,7 %) sowie bei Dienstleistungen des Bildungswesens (+3,5 %) über den Jahreszeitraum gemessen.
Im Vergleich zum März 2024 stiegen die Preise für Bekleidung und Schuhe durchschnittlich um 1,3 %. Das Auslaufen der gesenkten Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme trieb die Kosten für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe im April um 1,0 % in die Höhe. Gebremst wurden die Teuerung aufgrund rückläufiger Preisentwicklungen in den Bereichen Post und Telekommunikation (-0,3 %) sowie Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör (-0,2 %).
Da wird von den Politikern groß erzählt, das Kosten für Strom/Gas gefallen sind. Ich merke da nix
Es gibt Politiker und auch User hier im Forum, die behaupten das durch die Abschwächung der Inflation die Preise wieder gefallen sind. Finde den Fehler.
Bürger der Stadt Halle erhalten gerade ihre MIeterhöhung – dank MIetspiegel 2024.
Und es handelt sich hier um saftige Erhöhungen…
Mit Mietspiegel sind keine zusätzlichen oder weitergehenden Mieterhöhungen möglich als ohne. Im Gegenteil.
Ohne Mietspiegel konnte ein Erhöhungsverlangen für Bestandsmieter nur mit Verweis auf mehrere vergleichbare Wohnungen im nahen Umfeld begründet werden. Schon mal mehr Aufwand für einen Vermieter, weshalb sowas auch oft unterblieb, selbst wenn es möglich gewesen wäre. Die angebliche Vergleichbarkeit konnte durch die Mieter jederzeit und in vielen Details angezweifelt werden.
Jetzt ist die Vergleichbarkeit schon gesetzlich festgelegt und wird mit relativ wenigen Details begründet. Viel weniger Aufwand für Vermieter und viel weniger Chance für Mieter, sich dagegen zu wehren.
Wie viele Vermieter haben nur eine Wohnung die sie vermieten? Wie viele gibt es davon in Halle?
In der Regel haben Vermieter mehrere Wohnungen und können so einfacher als mit einem Mietspiegel eine vergleichbare Wohnung aufzeigen!
Niemandem in Halle wird wegen einem Mietspiegel wo die Durchschnitts Miete drin steht etwas erhöht!
„Niemandem in Halle wird wegen einem Mietspiegel wo die Durchschnitts Miete drin steht etwas erhöht!“
Doch, Bestandsmietern mit alten Mietverträgen. Die wohnten bisher nämlich noch deutlich günstiger als Neumieter der letzten 5 Jahre. Der Mietspiegel wird aber nicht durch Altmietverträge bestimmt. Konntest du soweit folgen oder muss man es dir noch ausführlicher erklären?
Bring mal ein konkretes Beispiel einer solchen Mieterhöhung.
Wie genau stellst du dir das vor?
Jo wo ist das Problem?
Gibt etliche Seiten wo du Bilder und Dokumente hochladen kannst, den Link kannst du hier posten und dann wir uns das mal ansehen.
Nu los Handy Cam, haste Internet haste, nun kann keine Ausrede mehr kommen.
Außer du hast gelogen, wie immer halt.
Wenn du sogar die Dokumente zur Verfügung hast, kannst du konkrete Zahlen nennen. Wer hat wo um wie viel die Miete erhöht und das mit dem Mietspiegel begründet. Eigentlich eine einfache Aufgabe. Oder es ist nur ausgedacht. Dann wirds natürlich schwer.
Es sind doch wie jeden Tag, immer nur Lügen.
Warum sollte ich mir Mühe machen – ausgerechnet für die beiden Haupt-Trollinger hier? Ihr würdet noch nicht mal glauben, wenn ihr selbst solche Schreiben erhalten würdet. Lieg wohl bei euch in der DNA, kann man nix machen. Am besten, ihr geht im den Zoo, vielleicht hat man dort noch ein passendes Gehege für Trollinger frei.
Klassiker. Erst irgendwas behaupten und auf simple Nachfrage pöbeln.
Wieder hab ich dich beim Lügen erwischt, das machst du den ganzen Tag.
Doch, das ist sehr wohl passiert.
Du wohnst ja nicht in Halle und wirst von daher ein dementsprechendes Mieterhöhungsschreiben nicht bekommen. Aber irgendwie hast du doch mit bzw. in Halle zu tun. Da wirst du doch vielleicht auch mit Menschen zu tun haben, die davon betroffen sind. Gut, es betrifft nicht die gesamten Bestände der großen Vermieter, aber dennoch einen Teil. Und die Schwierigkeiten in der Vergangenheit mit den Vergleichswohnungen wurden bereits erwähnt. Mir ist jetzt nicht klar, weshalb du solche Mieterhöhungen abstreitest.
Die Probleme der Vergleichswohnung gab es nicht.
Der Immobilienmarkt kein Geschäft wo man nach Gefühl die Preise schätzt.
Da gibt einen riesen Markt an den man sich anpassen muss.
Es macht überhaupt keinen Sinn das jemand zu vor eine Miete gezahlt hat die nicht ortsüblich, der Lage und Ausstattung und dem Alter der Immobilie entsprach.
Was heißt niemand hat in einer Schnäppchen Wohnung gewohnt und bekommt nun eine Erhöhung vom 100 Euro.
Auch bei sehr Alten Mietverträgen kann der Vermieter alle paar Jahre die Miete um ein paar Prozent anheben. Um so auf Marktniveau zu bleiben.
Dabei darf man nicht vergessen sehr alte Mietverträge sind auch in sehr alten Häusern und sehr alten Wohnungen die sind generell günstiger als im Neubau.
„Ohne Mietspiegel konnte ein Erhöhungsverlangen für Bestandsmieter nur mit Verweis auf mehrere vergleichbare Wohnungen im nahen Umfeld begründet werden“
Nein.
Auch mal ins Gesetz sehen. Da ist das seit jeher geregelt.
Vielleicht selber mal wieder „ins Gesetz sehen“?
Zum Beispiel in §558 BGB?