Verbraucherzentrale: Ausgangssperren in Pflegeheimen sind unzulässig
Offenbar gibt es in den Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt massive Rechtsverstöße. Zu diese Einschätzung kommt die Verbraucherzentrale. Diese führt derzeit eine Umfrage zu Besuchsregelungen in Pflegeeinrichtungen durch.
Die bisherigen Erkenntnisse aus der Umfrage sowie die zahlreichen Beratungsnachfragen von Betroffenen belegen gravierende Verstöße und dies landesweit in Sachsen-Anhalt.
„Wir dürfen das Pflegeheim nicht verlassen“ oder „Wir dürfen zwar das Gelände verlassen, aber die Heimleitung hat uns dann eine 14-tägige Quarantäne auf dem Zimmer angedroht“, so die Aussagen von Betroffenen. In anderen Fällen wurde seitens der Pflegeheimleitung Quarantäne bereits wegen eines Spazierganges angeordnet.
Darf eine Einrichtung derartige Einschränkungen festlegen? „Nein“, sagen die Juristinnen der Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Es gibt keine rechtlichen Grundlagen für derartige Verbote. Den Bewohnern den Ausgang aus der Einrichtung zu verweigern, ist unrechtmäßig und stellt eine freiheitsentziehende Maßnahme dar. Auch für eine eigenmächtige Anordnung von Quarantänemaßnahmen durch die Einrichtungsleitung selbst gibt es nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt keine rechtliche Grundlage.
„Die Anordnung einer Quarantäne darf nur durch das Gesundheitsamt bei Vorliegen eines konkreten Verdachtes erfolgen“, so Josefine Pönicke, Juristin der Hotline Pflegerechtsberatung. „Demnach ist auch bereits das Androhen von Absonderungsmaßnahmen unzulässig und zu unterlassen“. Der Einrichtung bleibt somit ausschließlich der Hinweis auf die bekannten allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen.
Allen Betroffenen ist zu raten, gegenüber der Einrichtungsleitung auf die rechtlichen Vorgaben hinzuweisen und so eine gesetzeskonforme Handhabung in der Einrichtung zu erreichen. Sollte das nicht erfolgversprechend sein, können sich die Verbraucher mit Ihrem Anliegen an die Hotline Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden. Die Umfrage zu den pandemiebedingten Vorgaben in den Pflegeeinrichtungen wird weitergeführt. Erreichbar ist die Onlineumfrage unter dem Link https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/gesundheit-pflege/umfrage-zu-besuchsregelungen-in-pflegeeinrichtungen oder telefonisch unter den Kontaktmöglichkeiten der Hotline Pflegerechtsberatung.
Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesem und anderen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale an ihrer Hotline Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.
Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Mitarbeiter in Pflegeheimen stehen unter enormen Druck… Erstens haben sie beschissene Arbeitsbedingungen für wenig Lohn. Dann müssen Hygiene Konzepte erstellt und eingehalten werden… Die werden kontrolliert und wenn sie Probleme haben von Sicherheitskräften überwacht… Und jetzt kommen Rechtssachen wegen Freiheitsberaubung dazu!!!!
Echt toll, wie diese Berufsgruppe vom Staat unterstützt wird!!!
Woher willst das alles wissen??
Mag alles so zutreffen. jedoch muß man dann auch mal für seine Rechte eintreten und dafür kämpfen. Jammern allein und die Zustände beklagen reicht nicht. Dafür haben abhängig Beschäftigte vor über 100 Jahren ihre Selbsthilfeorganisationen geschaffen, die es bis heute gibt: Gewerkschaften.
Und nochwas: intrinsische Motivation mag eine starke Klammer sein, aber darf nicht zur Selbstaufgaben führen.
😂😂 Gewerkschaften. Die gibt es nur um ihrer selbst Willen. Diese Organisationen gehören zerschlagen und abgeschafft. Wir haben Demonstrationsrecht. (Gehabt).
Die Situation in den Altersheimen zeigt, welche Wertschätzung wir alle mal erfahren. Das Personal soll politische Entscheidungen selbst treffen. Diese Zustände sind der Wahnsinn. Die Politik, vor allem Merkel, sind einfach unfähig, solche Missstände zu erkennen. Die wissen ja noch nicht mal, wie das einkaufsverhalten ihrer Bürger vor Feiertagen ist.
Die Verbraucherzentrale hat die Rechtsverstöße fest gestellt und muss Anzeige erstatten.
Dazu kommt die ständige Gefahr, wenn jemand verstirbt, stehen die Angehörigen auf der Matte. Ich unterstelle keine Böswilligkeit bei den Pflegekräften, aber der Druck führt irgendwann dazu, dass überzogene Maßnahmen angeordnet werden – zumal sich die Mitarbeiter auch nicht selbst anstecken wollen.
Und ja, organisiert euch endlich. Ihr habt soviel Macht, wenn ihr Streik androht. Das wird, wenn gut durchdacht, ein kurzer Streik mit ordentlichem Ergebnis.
Und genau wegen solch einem Juristenkäse sind wir noch im Lockdown.
Bitte die Pflegeleitung die das angeordnet hat benennen.
Deutschland dein Kadavergehorsam…
Da wollten sicher einige Heimleitungen auf Nummer Supersicher gehen.
Und wer bestimmt das eigentlich? Armes Deutschland