„Vereint Singen“ auf dem Markt: Rechtsextremist zeigt Musiker an
Im Verfassungsschutz steht Sven Liebich als Rechtsextremist, Verfassungsfeind und Volksverhetzer. Mehrmals pro Woche brüllt er mit seinen Parolen und seiner teilweise angetrunkenen Gefolgschaft den Marktplatz zusammen.
Am Samstag ging seine Kundgebung aber unter. Denn während sich um sein schrottreifes Auto meist so um die 15 bis 20 Leute versammeln, waren am Samstag hunderte Hallenser auf dem Markt. Aber nicht etwa, um das Geschrei des Rechtsextremisten zu verfolgen – sondern sie waren zur Veranstaltung „Vereint singen“ zum Marktplatz gepilgert.
Vom Stadthaus läutete ein Blechbläserensemble die Veranstaltung ein. Der Rechtsextremist bezeichnet die Musiker als Straftäter, er hat sie angezeigt wegen „gröblicher Störung einer Versammlung“.
Ohhh.Der arme Nazi. Den Typen kann man doch garnicht ernst nehmen.
Die Stadt Halle nimmt aber Liebich sehr ernst. Wenn es nicht so wäre, würde die Stadt nicht all den Aufwand betreiben, um Liebich los zu werden. Es scheint so, als wäre die Stadt und alle Liebichs Gegner machtlos. Ich amüsiere mich immer wieder, wenn beide Seiten eine Aufführung starten. Hahaha
§ 21 VersG – „Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wie üblich ist „der Nazi“ ernster zu nehmen, wie die Verantwortlichen der Stadt Halle…
Kindergarten!!! „Grobe Störung“ ist äußert subjektiv und es ist anzunehmen, dass auch das Blaskonzert genehmigt war. Die Bläser könnten die kleine, beleidigte Svenja also auch ebenso andersum wegen gröblicher Störung ihres Auftritts anzeigen… 😉
Immerhin muss die Staatsanwaltschaft die Anzeige bearbeiten und der Anzeigende kommt so an die Namen der Bläser. Ganz unsubjektiv…
Der kostet den Staat bestimmt mehr als eine Jahresversorgung eines Zugewanderten.
Geht das Spielchen nun immer weiter. Da werden Musiker zum Nationalfeiertag angezeigt weil sie ihn gestört haben. Hat die Polizei noch gewusst, dass am Feiertag auf dem Markt eine Veranstaltung stattfindet und hat sie ihn trotzdem erlaubt zu reden dort? Ein Skandal Herr Polizeipräsident, das geht entschieden zu weit. Und das Gericht schweigt auch dazu. Ist ja eine tolle Gesellschaft. Warum hat er denn nicht am Leipziger Turm gesprochen zu seinen Volksgenossen? Ach die wollen ihn nicht, ist ja komisch. Jedenfalls solltr man wohl öfter singen auf dem Markt.
Ich hoffe, die Musiker waren sich ihrer Rolle als „Waffe gegen Liebich“ bewußt und werden zumindest dementsprechend von der Stadt rechtlich geschützt und monetär entgolten.
Die Stadt begänge einen äußerst schweren Fehler, wenn sie Musiker anspräche (anlockte), auf dem Markt zu spielen und diesen Musikern dann von städtischer Seite verschwiegen würde, das sie eventuell verklagt werden zu könnten von einem, dem zu diesem Zeitpunkt eine Versammlung auf dem Markt genehmigt wurde und der dafür bekannt ist, jede Unmutsäußerung ihm gegenüber für eine Klagegelegenheit zu nutzen.
Offensichtlich gibt es derzeit keine Macht, die Herrn Liebich vom öffentlichen Reden über die Corona-Einschränkungen abhalten kann. Daher rate ich Musikern, sich nicht womöglich kostenlos und ungeschützt im Auftrag der Stadt gegen Liebich verheizen zu lassen – also am Besten erst auf dem Markt aufzutreten, wenn die Gefahr gebannt ist.
Soll OB Wiegand und seine Getreuen selber persönlich hingehen und Liebich ausbuhen, solange sie das Verbot nicht hinbekommen.
Was bleibt vom Auftritt medial im Gedächtnis hängen – eine Klage von Sven Liebich gegen ein Leipziger Bläserquartett bei einer Veranstaltung der Stadt Halle – peinlich, peinlich und Liebich hat medial wieder gewonnen.
Quatsch, es wird einfach Zeit, dass der Nazi in den Knast wandert.
Der Faschist hat nicht gewonnen. Ich empfehle einfach mal allen Marktbesuchern, diesen Brüllzwerg jedes Mal wegen Lärmbelästigung anzuzeigen. Jedes Mal. Einfach diesen Volksverhetzer mit Anzeigen zuscheißen.
Man muss ja mal den Liebich-Unterstützern Druck machen, damit die Staatsanwaltschaft endlich tätig wird
Und wo bleibt deine Anzeige ?
Ich kann nur hoffen, dass die Polizei bei Anzeigen gegen Liebich genau so gründlich und engagiert vorgeht, wie umgekehrt. Wenn nicht, dann haben wir tatsächlich ein strukturelles Problem bei der Polizei, weil man sich dann ihrer Hilfe nichtmehr sicher sein kann, wenn es um den Schutz gegen Rechte wie den Brüllzwerg geht. Ich hoffe, ich liege da falsch.
Es gibt aber auch noch Schutzmänner die eine eigene Meinung haben.
Das hoffe ich ! Ich bin keiner dieser linken Krawallmacher, welche der Polizei auf der Nase tanzt, sie provoziert und sich dann hinterher über angebliche Polizeigewalt beklagt, aber hier werden Tendenzen deutlich, die schon beunruhigend sind.
Diese dürfen sie auch haben, propagieren und veröffentlichen aber nur wenn sie im Rahmen des GG ist und der FDGO dient.
„Diese dürfen sie auch haben, propagieren und veröffentlichen aber nur wenn sie im Rahmen des GG ist und der FDGO dient.“
Das wurde jetzt für Liebich in 8 (!) Prozessen vor den Verwaltungsgerichten bestätigt. Maßen Sie sich an schlauer als die Verwaltungsrichter zu sein?
Welche 8 (!) Prozesse waren das?
Es ging um die Meinungen von Polizeibeamten…
Ansonsten kann dort auf dem Markt jeden Tag Blasmusik zur angezeigten Stunde sein. je lauter, desto besser; Straßenmusik eben…
„Ich empfehle einfach mal allen Marktbesuchern, diesen Brüllzwerg jedes Mal wegen Lärmbelästigung anzuzeigen. Jedes Mal. Einfach diesen Volksverhetzer mit Anzeigen zuscheißen.“
Davon würde ich abraten: „Das Amtsgericht Brandenburg hat entschieden (Urteil vom 26.05.2016, Az. 34 C 40/15), dass wenn gegen einen in Wahrheit Unschuldigen unberechtigterweise Strafanzeige erstattet wird, der Beschuldigte vom Anzeigenerstatter Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen kann.“
Liebich kann auf seiner angemeldeten Demo selbstverständlich Lautsprecher o.ä. verwenden. Wer ihn deswegen anzeigt, der sollte sich über die eventuellen Folgen klar sein.
Aber Liebich darf ungestraft Musiker anzeigen ? Langsam wird es lächerlich !
Ja, darf er: § 21 VersG – „Störung einer angemeldeten Versammlung“
Für was willst du Liebich anzeigen?
Kann ich auch nicht nachvollziehen, dass das heute so sein musste, sollte, war. Der Eisbecher war trotzdem wieder lecker. Beschallt zu werden von mehreren Seiten hat mich erinnert an DDR-Zeiten oder Jahrmarktsatmosphäre
GäÄhhhnn
Der Spruch heißt doch „Da wo gesungen wird, da lass dich ruhig nieder“ und nicht etwa „Da wo gesungen wird steig auf dein Autodach“. Na also wer war denn nun fehl am Platze?
Offenbar ist es zu einem Missverständnis bei der Versammlungsbehörde gekommen, die Veranstaltung mit dem Singen und der Eröffnung durch die Musiker war ab 14 Uhr genehmigt. Es ist deshalb ganz klar, dass die Stadt oder die Polizei die Verantwortung hatte und die Musiker vor deiner Liebichanzeige schützen muss.
Dieser Typ gehört in den Knast,oder in die Anstalt. Der hat nichts in seinen Kopf und die zu den Typen halten und das schön finden,noch weniger. Außerdem kostet er nur sinnlos Geld,dieser Vogel.
Immerhin hat er 7 von 8 Prozessen vor den Verwaltungsgerichten gegen die Versammlungsbehörde gewonnen. „Der hat nichts in seinen Kopf“ passt deshalb eher auf die Leute von der Versammlungsbehörde und der Stadt Halle… 😉
Bauernschlau gerissen hat nix mit Intelligenz zu tun; das haben andere Spitzbuben auch. Das zeigt sich an seinem ganzen Auftreten. Er hat einfach nur Glück gehabt, und gewogene Richter.
Welche 7 von 8 Prozessen sollen das gewesen sein?