Verfahren zu Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt
Das Ermittlungsverfahren um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird nicht neu aufgerollt. Das hat der Generalstaatsanwalt des Landes Sachsen-Anhalt entschieden und hat die Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle als unbegründet zurückgewiesen. Ein Tatverdacht gegen benannte oder unbenannte Polizeibeamte des Polizeireviers Dessau oder gegen sonstige Dritte bestehe nicht.
Die Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft hätten unter Auswertung sämtlicher Verfahrensakten einen umfangreichen Prüfbericht zu den Vorkommnissen vom 7. Januar 2005 in der Gewahrsamszelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau erstellt.
Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad:
„Im Ergebnis der Prüfung haben sich keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen. Er ist an den Folgen eines inhalativen Hitzeschocks verstorben, den er – zumindest nicht widerlegbar – selbst herbeigeführt hat.
Beweistatsachen für eine Fremdtötung des Ouri Jallow oder gar für ein Mordkomplott sind nicht vorhanden. Es mangelt sowohl an einem Motiv als auch an der zeitlichen Gelegenheit dafür. Bei der These `Ouri Jallow das war Mord´ handelt es sich um eine rein spekulative Mutmaßung, die nicht geeignet ist, einen Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Absatz 1, 203 StPO zu begründen und deren Richtigkeit nicht angenommen werden kann.
Dem hier erstellten Prüfbericht ist vielmehr zu entnehmen, dass – bei der Gesamtschau aller bislang eingeholter Gutachten (auch dem von hier aus zusätzlich eingeholten Gutachten des Büros für Brandschutz / Bergisch Gladbach vom 7. Juli 2018) und unter Würdigung von mehr als 120 Zeugenaussagen – eine eigenhändige Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow nicht ausgeschlossen werden kann. Zu demselben Ergebnis war bereits das Landgericht Magdeburg im rechtskräftigen Urteil vom 13. Dezember 2012 gelangt.
Ein auf Tatsachen – und nicht nur auf Vermutungen – basierender Beweis für ein aktives Handeln Dritter, welches kausal zum Tode des Ouri Jallow geführt haben könnte, existiert nicht. Ebenso ist die Unterstellung eines `institutionellen Rassismus´ aus der Luft gegriffen. Irgendgeartete Hinweise darauf, Ouri Jallow könnte aus rassistischen Gründen getötet worden sein, liegen evident nicht vor.
Schließlich existieren auch keine genügenden Beweisanzeichen dafür, dass Dessauer Polizeibeamte an zwei weiteren Todesfällen, die sich in den Jahren 1997 und 2002 vor bzw. im Revier ereignet hatten, in irgendeiner Art und Weise ursächlich beteiligt waren.“
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Landtag, Henriette Quade, erklärt:
„Aus heutiger Sicht ist die Entscheidung schwer nachvollziehbar. Die der Pressemitteilung zu entnehmende Begründung passt in keiner Weise zu den Erkenntnissen, auf die die Staatsanwaltschaft Dessau sich bezogen hat und die sich den Brandgutachten und Experten-Einschätzungen entnehmen lassen. Zudem stellt sich erneut und umso vehementer die Frage, ob der Generalstaatsanwalt die richtige Instanz zur juristischen Aufarbeitung ist. Denn erstens wäre in den Augen der Fraktion DIE LINKE der Generalbundesanwalt zuständig. Dass dieser die Verantwortung dafür von sich weist, ist nicht nachvollziehbar. Gerade angesichts der Attacken auf den Rechtsstaat von Rechtsaußen wäre es notwendig, in diesem international mit Aufmerksamkeit beachteten Fall, das staatliche Interesse auch an der juristischen Aufarbeitung deutlich zu machen. Die heute mitgeteilte Entscheidung, die Weigerung des Generalbundesanwaltes und vor allem die jahrelange Hin-und Herschieberei der Verantwortung dafür tragen nicht dazu bei, Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzuerlangen. Zweitens ist daran zu erinnern, dass es eben der Generalstaatsanwalt war, der im letzten Jahr den Rechtsausschuss unzureichend und in Teilen falsch informiert hat, indem er die Anfangsverdachtsmomente der Staatsanwaltschaft Dessau schlicht unter den Tisch fallen lies bzw. anders darstellte. Er teilte mit, dass alle Experten den Einsatz größerer Mengen von Brandbeschleuniger vermuteten, aber nicht, dass sie von geringen Mengen ausgingen und deren Einsatz für wahrscheinlich hielten. Er teilte mit, dass die Experten nicht ausschließen könnten, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet habe, aber nicht, dass sie es für deutlich wahrscheinlicher hielten, dass das Feuer von dritter Hand gelegt wurde. Er teilte eben nicht mit, dass Staatsanwalt Bittmann es für möglich und zu prüfen hielt, dass es sich um eine Vertutschungstat im Zusammenhang mit dem Tod von Hans-Jürgen Rose und dem Tod von Mario Bichtemann handeln könnte. Dass nun genau diese Punkte keinerlei Relevanz haben sollen und keinen Anfangsverdacht für eine Straftat darstellen sollen, wirft erneut Fragen auf. Die Fraktion DIE LINKE rührt an keiner Stelle am hohen Gut der Gewaltenteilung. Gerade angesichts der Vorgeschichte sind wir aber sehr gespannt auf die ausführliche Darstellung der Gründe im Rechtsausschuss. Der Tagesordnungspunkt wird in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses zur Beratung stehen. Es wäre wünschenswert gewesen, die Abgeordneten hätten die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes dort erfahren und nicht via Pressemitteilung, aber das ist nur eine Randnotiz. Umso wichtiger wird nun die Ebene der politischen Aufarbeitung. In den Augen der Fraktion DIE LINKE wäre nach wie vor ein Untersuchungsausschuss das richtige Instrument, um Aufarbeitung umfassend zu betreiben. Dafür gibt es keine politischen Mehrheiten. Umso mehr kommt es nun darauf an, dass die Sonderermittler ihre Arbeit schnell aufnehmen. Die Arbeit der unabhängigen ExpertInnenkommission, die die Initiative Oury Jalloh ins Leben gerufen hat, bleibt unerlässlich.“
Sehr gut, da kann man sich ja auf echte Kriminelle, z.B. Hausbesetzer, konzentrieren.
Der Generalstaatsanwalt wird demnächst in Pension gehen.
Er hofft nun, dass mit dieser(seiner) Entscheidung eine Selbstentzündung seiner Matratze ausbleibt.
Pack doch deinen Aluhut ein. Oury Jallloh hat, bewusst oder unbewusst, sich selbst getötet. Mach doch nicht aus einem Drogendealer einen Märtyrer. Konzentriere dich doch auf echte Opfer.
Absolut sicher für mich ist, dass niemand, kein Polizist, oder auch Staatsanwalt, darüber entscheidet, wer lebenswert ist.
Deshalb…..-.
Hat doch auch keiner. Dort wurde nur wiederholt dass selbst entzünden bestätigt. Ist schade aber es kommt leider immer wieder vor.