Vergessener Rucksack auf dem Hauptbahnhof Halle: Bundespolizei entdeckt Drogen

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  1. Frage sagt:

    Warum hat die Polizei nur die Drogen entdeckt, aber nicht den Rucksack?

  2. Frage an Juristen sagt:

    Ist hier jemand juristisch bewandert?

    Meine Frage ist, ob es rechtlich überhaupt möglich ist, jemanden für einen vergessenen Rucksack regresspflichtig zu machen.

    Wenn ein „Spassvogel“ die Feuerwehr alarmiert, obwohl es nicht brennt, ist die Sache klar.

    Aber bei einem vergessenen Rucksack?

  3. \ö/ sagt:

    „..Cliptütchen mit ca. 4,3 Gramm betäubungsähnlicher Substanzen..“
    Das könnte doch auch CBD gewesen sein. Oder nicht?