War es ein Beziehungsdrama? Verletzter bei Auseinandersetzung im Gewerbegebiet Halle-Neustadt – Blutspritzer auf der Fahrbahn
Am Dienstagnachmittag Großeinsatz der Polizei im Gewerbegebiet Halle-Neustadt. Eine Person wurde gegen 15 Uhr bei einer Auseinandersetzung verletzt.
Inzwischen ist soviel bekannt, dass es sich bei dem Opfer um einen 39 Jahre alten Deutschen handelt. Dieser liegt im Krankenhaus und soll heute noch einmal befragt werden. Nach derzeitigen Erkenntnissen gehen die Ermittler von einer Beziehungstat aus.
Auf welche Weise der Mann verletzt wurde ist noch nicht bekannt gegeben worden. Laut Polizei kamen auch „gefährliche Gegenstände“ zum Einsatz, das würde beispielsweise Messer oder Schusswaffe bedeuten.
Die Weststraße als Autobahnzubringer ist am Dienstagnachmittag für die Spurensicherung gesperrt gewesen. Dort und auch auf dem benachbarten Grünstreifen wurden Markierungen aufgestellt, Blut des Opfers war auf der Fahrbahn verteilt.
Die polizeilichen Ermittlungen stehen noch ganz am Anfang.
Unbekannt ist auch, ob der in der Nähe angeleinte Hund etwas mit dem Fall zu tun hat. Er wurde von der Tierrettung der Feuerwehr abgeholt.
„das würde beispielsweise Messer oder Waffe bedeuten.„
Der war gut. Ein Messer ist also keine Waffe. Gut zu wissen.
Ist einfach vom juristischen Laien Seppelt falsch ausgedrückt. Der gefährliche Gegenstand nach §224 Nr. 2 ist eben gerade der Sonderfall für alles, was keine Waffe ist aber trotzdem im Einzelfall gefährliche Verletzungen des Opfers konkret ausgelöst hat. Das heißt: Messer, Pistole, Morgenstern = Waffe; Baseballschläger, Stein, Autotür oder der Winterstiefel mit harter Sohle = gefährlicher Gegenstand.
Und nein, der Baseballschläger ist keine Waffe, da normaler Einsatzzweck im Sport liegt, nicht im Verletzen. Und nein, Sportschützen ändern nichts am sinnlogischen Einsatzzweck einer Pistole oder eines AR15.
Ein Messer ist nur Waffe, wenn es gem. §1 Abs.2 Nr.2 lit.b WaffG in der dortigen Anlage 1 aufgeführt ist.
Ist dort „Messer“ aufgeführt? (Tipp: Unterabschnitt 2 – Hieb- und Stoßwaffen)
Wenn ja, alle Messer oder nur bestimmte Arten?
Welches Semester Jura bist du?
Im 8.Sylvester.Ich schdudirre bei Humpelbold!
Ist doch völliger Quatsch. Die Anlage 1 führt die gängigsten Beispiele auf, wie Pistolen o.ä. Der Waffenbegriff ist trotzdem jede Waffe im technischen Sinn, also das normale Klappmesser des Fußgängers, nicht aber des Küchenmessers, da dieses wie oben geschrieben, nicht als Waffe gebaut wurde. Nochmal richtig googlen mein Hase 🙂
Du hast in Anlage 1 nicht reingesehen. Hinweis war „Unterabschnitt 2“.
Hast du einen Fischer? Vermutlich nicht. §224 Rn. 9d:
„Messer sind Waffen, wenn sie nach ihrer konkreten Bauart zum Einsatz als Verletzungsmittel bestimmt sind; dagegen sind sonstige Messer …, die zwar wie eine Waffe eingesetzt werden können, denen diese Funktion jedoch nicht bestimmungsgemäß zukommt (Küchenmesser, …), idR gefährliche Werkzeuge.“
Ein Messer ist ein Werkzeug.
Ein Küchenmesser würde ich nicht als Waffe deuten, kann aber so genutzt werden. Eine Faust kann auch eine Waffe sein, fügt wahrscheinlich andere Verletzungen zu.
Ihre rechtsirrige Deutung ist allerdings für die Rechtsdogmatik (glücklicherweise) völlig unerheblich.
Polizeimeldungen werden zudem nicht von Rechtsdogmatikern erstellt.
Hallo Waffel, Du hast Einen an der Waffel! Auch ohne Waffenschein kannste Deine Küchenmesser weiter benutzen und kannst dafür nicht mal bestraft werden.
Kommt auf die konkrete Benutzung an.
https://www.mopo.de/im-norden/landkreis-lueneburg/schwangere-freundin-mit-kuechenmesser-ermordet-lebensgefaehrte-verurteilt/
https://www.die-glocke.de/regionales/artikel/lange-haftstrafe-fuer-bluttat-mit-kuechenmesser-1649769366
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/ehedrama-gerichtsprozess-messerattacke-1.5550553
https://www.mz.de/lokal/koethen/drei-jahre-haft-und-10-000-euro-strafe-fur-angriff-mit-einem-kuchenmesser-in-kothen-3323427
Dein Käse interessiert keinen….
Auf der Straße gelaufen . Ein Autofahrer regte sich auf , es begann ein Streit den der Fußgänger anscheinend verloren hat 🤔 warum sollte sonst der Einkauf auf der Straße stehen !
Ideoten aus Deutschland?
Autofahrer unter sich.
na nulli, ist der schlüppi nun wieder nass?
einfach nur erbärmlich, dein dasein.
Großeinsatz der Polizei ? Wegen EINEM Verletzten ???
Das hat früher der ABV geklärt.
Ganz klar: Nein.