Vermieter in der Silberhöhe hat weiterhin nicht gezahlt: Stadtwerke geben bis 5. September Zeit
Im Streit um die nicht bezahlten Rechnungen des Eigentümers gibt es weiterhin keine Einigung.
“In wohlwollender Abstimmung mit dem Kunden haben wir uns darauf verständigt, die Versorgung vorerst bis zum 05.09.2024 aufrechtzuerhalten”, heißt es von den Stadtwerken. “Der Versorgungsauftrag ist aber weiterhin vakant. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es uns noch nicht gelungen, diesen langfristig mit dem Unternehmen abzusichern.”
“Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir die derzeitige Situation und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Bewohner sehr bedauern”, so die Stadtwerke. “Wir setzen alles daran, gemeinsam mit der Nord I Real Estate GmbH eine nachhaltige Lösung zu finden.”
Die Stadtwerke zeigen wenig Stringenz in ihrem Handeln. Erst eine Frist setzen, die heute endet, dann einfach mal die Frist verlängern. In der Privatwirtschaft hätte so etwas entsprechende Konsequenzen.
Die Privatwirtschaft muss aber auch auf niemanden außer sich selbst Rücksicht nehmen. Die Stadtwerke sind Grundversorger und haben den Auftrag, für die Menschen da zu sein, nicht allein, Geld zu scheffeln.
„Die Stadtwerke sind Grundversorger und haben den Auftrag, für die Menschen da zu sein“
10010110,
wenn die Bezahlung stimmt, dann ja. Wird nicht gezahlt, unterliegen auch die Stadtwerke keiner Pflicht, für irgendwelche Menschen da zu sein.
Vor allem zahlen dass dan ungefragt die anderen Kunden. Geht gar nicht. Die Bewohner könnten längst aktiv werden. Ausziehen, Miete einstellen und privaten Liefervertrag durch eigene Zählstelle ( wenn möglich, oft leider nicht), Einstweilige Verfügung. Auffangverein gründen, der die einbehaltenen Mieten treuhänderisch verwaltet und EVH davon bezahlt, etc. etc.
Du würdest die Mieter also ohne Heizung und Warmwasser sitzen lassen…? Gut, Heizung braucht man jetzt im Moment zum Glück nicht, aber der nächste Winter kommt bestimmt. Jetzt braucht man vor allem warmes Wasser. Bei den Temperaturen sollte man duschen können.
Gestern waren es erst so um die 34 Grad draußen. Auf eine Heizung kann man momentan verzichten. Für die Körperhygiene kann man auch zeitweilig Warmwasser anders zubereiten, denn die Haushalte verfügen ja noch immer über Strom und Gas.
Welcher Neubaublock, der mit Fernwärme versorgt wird, hat Gas anliegen?
Definiere „Neubaublock“.
Im Berliner Wohnungsmarkt werden alle Gebäude ab 1950 als Neubau bezeichnet und dabei in vier bautechnische Perioden differenziert, die jeweils vor allem durch eine ähnliche Bautechnologie gekennzeichnet sind.
Und wie definierst DU „Neubaublock“?
Genau so.
Berlin, das Halle in Neustadt.
„Welcher Neubaublock, der mit Fernwärme versorgt wird, hat Gas anliegen?“
bin_gespannt,
ich bin kein Experte für DDR-Plattenbauten, jedoch weiß ich, dass der Wohnblock an der Magistrale, der sich direkt gegenüber der Polizeiwache befindet, mit Fernwärme beheizt wird und gleichzeitig Gasanschlüsse für Gasherde in den Wohnungen hat. Also diese Kombination gibt es durchaus.
Auch im Berliner Wohnungsmarkt?
Ist in der Magdeburger Straße 9 bei Nox Capital Halle-Saale Nr. 1 Grundbesitz GmbH das gleiche, Rechnungen an die Stadtwerke werden nicht, oder nach 10 mal erinnern endlich bezahlt – jetzt wurde am Mittwoch dann der Strom im Treppenhaus und Gas für Heizung/Warmwasser abgestellt.
Ratschläge zum Umgang mit derartigen GmbHs werden gerne angenommen!
„Ratschläge zum Umgang mit derartigen GmbHs werden gerne angenommen!“
In Halle gibt es viele freie Wohnungen. Wenn das Problem anhält, ist vielleicht ein Umzug angesagt.
Auch wieder so ne tolle Idee!
Mal Angenommen jemand der Staatliche Hilfen erhält findet eine Wohnung dann muss die denn Vorgaben der Stadt Halle entsprechen.
Und dann die Umzugskosten: Wer Bezahlt die?Du?
„Mal Angenommen jemand der Staatliche Hilfen erhält findet eine Wohnung dann muss die denn Vorgaben der Stadt Halle entsprechen.“
einhaneuer,
mal angenommen: Ein Empfänger staatlicher Hilfen sucht sich bezahlte Arbeit und mietet dann eine Wohnung nach eigenem Ermessen an. Vorgaben der Stadt Halle spielen dabei keine Rolle, da Nichtleistungsempfänger ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren.
„Und dann die Umzugskosten: Wer Bezahlt die?Du?“
Die zahlt derjenige, der umzieht. Ganz einfach.
Ich gehe mal davon aus, dass er bei einer Umzugsfirma arbeitet. So oft wie er einem rät umzuziehen…
Und noch ein Tipp: komm ihm nicht mit Fakten oder Sachargumenten. Dagegen ist er immun.
real estate, ja die streben ausschließlich nach Gewinnmaximierung! Sitz war doch eine Steuerinsel im Kanal oder?
Es reicht wenn der Eigentümer das Geld für Warmwasser und Heizkosten sich aneignet und sich dann aus dem Staube macht. Die Grenzen sind ja offen.
Das arbeitende Volk ist immer der Gelackmeierte in dieser Gesellschaft.
In der Ecke wird gerne ausgeschlafen, keine Sorge!
Wer staatliche Hilfen braucht: Welche? Bei Bürgergeld = arbeitsfähig: Selbst Schuld, null Mitleid. Hat auch Zeit, selbst händisch umzuziehen. Arbeiten gehen, dann klappts auch mit dem Mieten.
Bei Sozialhilfe, Kranken, sehr Alten u.ä.: Ja, da ist Unterstützung gefragt. Erstmal Miete einbehalten – komplett ( aber nicht ausgeben!). Dann Hilfe beim Mieterbund oder Sozialamt erfragen. Für die etwas Cleveren: Betriebsverein gründen, Anwalt beauftragen, ggf. über Nothilfe ( wie formal richtig mit Anwalt klären) die Versorger von der einbehaltenen Miete zahlen. Da müssen natürlich Alle mitziehen.
Warum grätscht der sonst auch so übergriffige Staat nicht in den Besitz dieser Truppe ein? Weil Besitz im SH besonders geschützt ist?
Pah.
Wegen Verfassung.
Welche „Verfassung“?
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (kurz deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG) ist die Verfassung Deutschlands.
Also die Verfassung, laut der Enteignungen zulässig sind.
Ähnliches passiert gerade im Paulusvirtel Herderstraße. Auch hier gerne wer Infos zum Umgang damit hat wir wäre sehr interessiert daran.
Alucard90,
haben Sie da vielleicht ein paar Hausnummern? Die Häuser in der Herderstraße gehören ja nicht alle einem einzigen Vermieter.
Fehler des Eigentümers sollten nicht zu Lasten der Bewohner fallen. Dann lieber den Besitz des Eigentümers fänden / an die Stadt übertragen und Mieter in Tuhe wohnen lassen.
Die Stadt ist nicht fürs Vermieten zuständig. Eigentlich sollte das Bestreben sein, Eigentum zu erwerben und nicht als Miethansel das Leben zu fristen. Wenn man vor hat, länger als 10 Jahre in einer Gegend zu bleiben würde ich immer Eigentum der Miete vorziehen. Aber natürlich erfordert das mehr Initiative, Eigenverantwortung und das man überhaupt des Arbeitens willig ist. Zudem kann man nicht auf andere schimpfen.