Verstoß gegen Corona-Anordnung: Halle schließt Billigshops

Softballspiele, Sandförmchen, Pappteller, Dekomaterial, Schlappen … Ein kleiner Einblick in das Sortiment, das auf Warenkörben vor einem Geschäft in der Großen Ulrichstraße in Halle stand. Eine Nonfood-Kette hatte hier ihren Laden offen. Erst nach Stunden wurde das Ordnungsamt aufmerksam und hat den Laden geschlossen. Auch in der Neustädter Passage wurde eine Filiale dicht gemacht. Auch andere Ketten der Branche hatten ihre Läden offen.
Die sogenannte 3. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. April 2020 erlaubt den meisten Geschäften die Öffnung nicht. Ausnahmen gibt es für Lebensmittel und Drogeriewaren. Nun haben diese Ketten zwar auch solche Produkte im Angebot. Doch Tobias Teschner, Leiter des Fachbereiches Sicherheit, erklärt auf Nachfrage, dass „das zugelassene Sortiment einen nicht nur unerheblichen Anteil am Gesamtsortiment“ ausmachen müsse. Laut Bußgeldkatalog des Landes wird nun pro Filiale ein Bußgeld von 1.000 Euro fällig.
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