Revision zurückgezogen: Verurteilung nach zwei Mordversuchen, unter anderem in Halle-Neustadt, rechtskräftig
Die Verurteilung einer Frau nach zwei Tötungsversuchen an ihrem ehemaligen Lebensgefährten ist rechtskräftig.
Die Angeklagte hat gegen das ergangene Urteil zunächst Revision eingelegt, diese jedoch nunmehr zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Halle hatte am 14.12.2022 eine 42–jährige Frau wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt (Az. 1 Ks 8/22).
Nach den Feststellungen der Kammer habe die Angeklagte mit ihrer gesondert verfolgten Zwillingsschwester – die inzwischen auch festgenommen wurde – den Entschluss gefasst, ihren ehemaligen Lebensgefährten zu töten, um das alleinige Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu erhalten. Entsprechend dieses gemeinsamen Tatplans habe die Angeklagte im Oktober 2021 mit ihrer Zwillingsschwester die Elektroanlage der Scheune des ehemaligen Lebensgefährten in der Absicht manipuliert, dass dieser beim Öffnen des Scheunentores einen tödlichen Stromschlag erleidet. Der ehemalige Lebensgefährte habe die Stromkabel beim Öffnen des Scheunentores jedoch bemerkt. Die Kammer wertete diese als versuchten Mord.
Im Mai 2022 habe die Angeklagte dann mit ihrer Zwillingsschwester versucht, dem ehemaligen Lebensgefährten die gemeinsame Tochter zu entziehen. Während der ehemalige Lebensgefährte das Kind bei einem Halt mit dem Auto auf der Weststraße in Halle (Saale) im Arm gehalten habe, habe die Angeklagte mehrfach mit einem Messer auf den Oberkörper des Mannes eingestochen. Der Mann habe hierdurch multiple, zum Teil lebensbedrohliche, Stichverletzungen erlitten. Da die Angeklagte dann jedoch von weiteren Stichen abgesehen habe, wertete die Kammer dies als Rücktritt vom versuchten Mord und sprach die Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Bei beiden Taten ging die Kammer zudem von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit aus.
Die gehört lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung hinter Gitter. Wer so brutal vorgeht handelt später wieder so
Das begreifen Richter aber nicht. In ihrer Luxus-Villa fühlen die sich schließlich sicher.
“ zum Teil lebensbedrohliche, Stichverletzungen erlitten…“ „der gefährlichen Körperverletzung schuldig.“
kann ich nicht nachvollziehen, für mich bleibt es bei Mordversucht.
„verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit aus.“
wär für mich ein Grund die Strafe noch zu erhöhen
Das Ergebnis alleine entscheidet nicht, ob die Merkmale eines Mords erfüllt sind.
Kannst Du nicht lesen?
Noch mal für Dich: „…wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung…“
Kennst Du die Bedeutung des Wörtchens „und“ nicht?
Vielleicht ganz gut, dass Du nichts zu entscheiden hast, erst recht nicht in so einer Sache.
Der versuchte Mord war die Sache mit der Scheune und den Strom, als dies Misslang stich sie später dann mit den Messer zu und verletze ihn lebensgefährlich. Dies wurde aber als gefährlicher Körperverletzung gewertet.
Das ist der Punkt den ich nicht nachollziehen kann, vor allen das es davor schon ein Mordversuch gegeben hatt.
Scheune -> keine Verletzung -> Mordversucht
Messer -> lebensgefährlich Verletzung -> kein Mordversucht
Gott sei Dank bist du einfach dumm und kein Richter.
Das mit dem dumm trifft wohl eher auf dich zu. Aber auch du bist – zum Glück – kein Richter und wirst es auch niemals sein können.
Kann ich dir nachvollziehen. Die Täterin hat schon vorher geplant das Opfer zu töten und als diese dann mit dem Messer zu gestochen hat, hat diese auch vor das Opfer zu ermorden = geplanter Mord.
Steht ja auch so im Bericht „…. habe die Angeklagte mit ihrer gesondert verfolgten Zwillingsschwester – die inzwischen auch festgenommen wurde – den Entschluss gefasst, ihren ehemaligen Lebensgefährten zu töten.“
Also Mord und damit lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung.
„Bei beiden Taten ging die Kammer zudem von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit aus.“
Das heißt jetzt was ? Wenn ich mich doof genug anstelle und keine Einsicht zeige, bin ich vermindert schuldfähig?
Schau ins Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/StGB/21.html
Du brauchst dich gar nicht verstellen.
Bleib einfach wie du bist und du wirst als vermindert schuldfähig eingestuft und in psychiatrische Behandlung übergeben.
@Bin gespannt Was bist Du denn für ein Kleingeist ? Kannst Du noch was anderes als Leute zu beleidigen? Traust Du Dich im richtigen Leben auch ? Dann hoffe ich wir begegnen uns mal !
Darauf bin ich gespannt
Ja das traue ich mir. Und die meisten wissen wo ihre Grenzen liegen und geben dann nach wenn sie mich sehen.
Ich bin kein Nerd. Eher die ganz andere Richtung.
Es geht mir einfach auf den Sack wenn Leute Lügen im Internet verbreiten zum Teil aus Spass oft auch aus Unwissenheit und Dummheit.
War jetzt bei deinem Kommentar keine Lüge aber davon gibt es hier reichlich.
Du hättest doch auch einfach googeln können, aber nein du musst hier doof Fragen.
@ bin gespannt und Du bist hier in der Position, dass fest zu legen? Du legst also fest, wer dumm und unwissend ist ? Wenn Du mit Lügen ein Problem hast, dann fragt man sich doch, weshalb Du hier so aktiv bist! Bist Du jetzt der Messias? Weißt Du was ich glaube Dir das alles nicht. Du bist hier auf diesen Portal einfach nur beleidigend und provozierend unterwegs, keine Ahnung warum, aber Deine Argumentation, stimmt hinten und vorn nicht, das ist fakt. „Du hättest doch auch einfach googeln können, aber nein du musst hier doof Fragen.“ dieser Satz beweist meine Theorie, Du denkst also, Du musst gefragt werden und Du bestimmst was doof ist und was nicht. Das ist einfach nur armselig…
@Frage
„…Du bist hier in der Position, dass fest zu legen?“
Ja klar bin ich das, tut mir leid wenn es dir dazu an Intelligenz fehlt aber ich erkenne oft wenn hier Lügen verbreitet werden.
„Du legst also fest, wer dumm und unwissend ist ?“
Nein das kann jeder der sich die Kommentare durch liest erkennen, also auch du mit etwas Geschick.
„…aber Deine Argumentation, stimmt hinten und vorn nicht, das ist fakt.“
Was genau von dem was ich geschrieben habe stimmt nicht? Und dann beweise es mir bitte.
Auf deine Aussage kann sich leider keiner verlassen da müssen schon fundierte Beweise kommen, sonst sind wir wieder bei der Lüge die du verbreitest.
Ja, so ist das. Und da Dummheit im deutschen Strafrecht keine Grenzen kennt, werden 20-Jährige als Jugendliche bestraft: https://www.bild.de/regional/leipzig/mord/moerder-bande-22-jahre-nach-hinrichtung-verurteilt-46096364.bild.html
„verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit“ – also das kannte ich noch nicht.
Hat sie gesagt, dass sie das genauso noch mal machen würde?
Mir tut dabei das Kind leid. Musste zusehen wie der Vater mit einem Messer angegriffen wurde.
Die Frau gehört für immer weggesperrt.