Verwaltungsgericht Halle entscheidet: Vor dem 15. Januar 2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten sind nach wie vor gültig
Das Verwaltungsgericht Halle hat dem Eilantrag einer Hallenserin gegen die Stadt Halle auf vorläufige Feststellung der Gültigkeit ihres Genesenennachweises mit einer Dauer von 6 Monaten stattgegeben. Der ungeimpften Antragstellerin wurde im November 2021 nach einer Infektion mit dem Coronavirus von der Antragsgegnerin ein Genesensennachweis mit einer Gültigkeitsdauer bis Mai ausgestellt. Nach der Verkürzung der Genesenenzeit durch das RKI infolge der geänderten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung von 6 auf 3 Monate für ungeimpfte Personen, konnte die Antragstellerin von ihrem Nachweis im täglichen Rechtsverkehr nicht mehr effektiv Gebrauch machen. Daraufhin wandte sie sich erfolglos an die Antragsgegnerin, die sich auf die neue Fassung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung berief.
Das Gericht hat im Wege eines Eilverfahrens entschieden, dass die Antragstellerin nach wie vor – wie in ihrem Genesenennachweis bescheinigt – für die Dauer von 6 Monaten als genesene Person gelte und die Dauer des Genesenenstatus nicht durch die neue Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verkürzt worden sei. Der Genesenennachweis stelle einen statusbegründenden Verwaltungsakt dar, der die Antragstellerin von den erheblichen Grundrechtseinschränkungen der 15. SARS-CoV-2-EindVO des Landes Sachsen-Anhalt befreie. Dieser Verwaltungsakt sei weder widerrufen noch aufgrund der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung unwirksam geworden. Verwaltungsakte blieben wirksam, auch wenn die entsprechende Verordnung auf deren Grundlage diese erlassen worden sind, aufgehoben oder geändert werde. Überdies hält das Gericht wie auch die Verwaltungsgerichte Osnabrück, Hamburg und Ansbach § 2 Nr. 5 der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung für verfassungswidrig und damit nichtig. Die darin geregelte Verweisung auf die Festlegung der Gültigkeitsdauer von Genesenennachweisen durch das RKI sei bereits mit den Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip unvereinbar, so dass es nicht mehr darauf ankomme, ob derartige Aspekte mit erheblicher Grundrechtsrelevanz nicht ohnehin dem Parlamentsvorbehalt unterlägen.
Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten hat das Gericht daraufhin gewiesen, dass sämtliche von der Antragsgegnerin vor dem 15. Januar 2022 erteilten Genesenennachweise mit den darin festgelegten Zeiträumen von 6 Monaten ab dem Tag der positiven Testung nach wie vor Gültigkeit besitzen.
Dieser Beschluss ist anfechtbar.
VG Halle, Beschluss vom 16. Februar 2022 – 1 B 41/22 HAL –
Also ist das ausgestellte Datum des Bescheides relevant, und nicht das Datum der Erkrankung?
Wenn also beide zur gleichen Zeit Corona hatten, und der eine Bescheid vor dem 15.01 und der andere danach, gibt es einmal 3 und einmal 6 Monate Genesenstatus?
Nennt sich Rückwirkungsverbot. Wenn ein Bescheid rechtswirksam ergangen ist darf er nicht rückwirkend ungültig sein. Nach dem 15.01. gab es dann die gültige Entscheidung der Bundesregierung zu verkürzen, das kann auch ein VG Halle nicht aufheben, sondern müsste auf Bundesebene geurteilt werden.
vermutlich ja, da ab 15.01.2022 eine geänderte Rechtslage war…
Viel interessanter wäre für mich, ob auch die Entscheidungen des Saalekreises (BLK,MSH) damit umfasst werden können, da es derselbe Gerichtsbezirk ist, aber leider unerwähnt bleibt…
„…Genesenennachweise mit den darin festgelegten Zeiträumen von 6 Monaten ab dem Tag der positiven Testung nach wie vor Gültigkeit besitzen.“
Steht da.
Danke, hab ich überlesen.
Nein
@Smo78: Geklagt wurde aber gegen die Stadt Halle, so dass nur die Bescheide betroffen sind, die vom Gesundheitsamt Halle erlassen wurden.
Nein, geklagt wurde gegen die Entscheidung des RKI.
Sorry, muss mich selbst korrigieren: die Entscheidung der Stadt fußte auf der Entscheidung des RKI. Aber selbst diese wurde mittlerweile revidiert.
Sorry.
ist mir schon klar @Buerger, schade dass ich nicht in Halle wohne, die Hallenser sind nun etwas prädestinierter als ich 🙂
Mich wundert es immer wieder, dass ein richterliches Urteil jetzt festlegt, wer wann Genesen ist und kein Mediziner.
Das gibt’s auch nur in der BRD.
Also wer sich spätestens jetzt nicht verarscht fühlt, hat den Schuss nicht gehört.
Häh? Welche „beiden“?
6 Monate ab dem Tag der positiven Testung gelten bis zum 15.01. Für danach positiv Geteste gelten nur noch 3 Monate. Ich habe jetzt das Datum nicht nachgelesen, vermute aber, dass das RKI am 15.01. diese blödsinnige Verkürzung festgelegt hat.
So viel zu hört auf die Wissenschaft. Niemand hört hier auf die Wissenschaft. Weder Regierung und schon gar nicht die Gerichte. Corönchen schon gar nicht.
Wieder einmal ein Schlag in Gesicht von Paniksoldaten Lauterbach.
Wie kann es denn solch ein Urteil überhaupt geben? Wenn ich mir die Ronnys jeden Montag anhöre, dann ist doch der Staat eine geschlossene „Diktatur“ und „schlimmer wie zu DDR-Zeiten“ (das sind Zitate). Wie passt denn da jetzt ein solches Urteil ins Bild?
Bananenrepublik .
Haben mir hier nicht etliche brave Untertanen vor einigen Tagen mehrmals erläutern wollen, dass die Auslagerung solcher Entscheidungen an das RKI vollkommen rechtens ist und natürlich total demokratisch und auf dem Boden des Grundgesetzes? Dumm gelaufen.
Solche Entscheidungen wurden nicht an das RKI ausgelagert. Deswegen hat ja auch nicht das RKI entschieden und deswegen hat auch die Hallenserin zuvor nicht gegen das RKI geklagt. Nicht gelesen, noch weniger verstanden.
Welchen Bildungsabschluss hast du eigentlich? Bei so wenig kognitiven Fähigkeiten?
Versuch mal Logik statt Pöbelei.
Du beantwortest meine Frage nicht. Diese Sprachlosigkeit ist vielsagend bzgl. deines Bildungsstandes.
Was hat denn das verwaltungsgericht damit zu tun? s