Verwaltungsgericht Halle entscheidet: Vor dem 15. Januar 2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Geltungsdauer von 6 Monaten sind nach wie vor gültig

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11 Antworten

  1. Kasob sagt:

    Also ist das ausgestellte Datum des Bescheides relevant, und nicht das Datum der Erkrankung?
    Wenn also beide zur gleichen Zeit Corona hatten, und der eine Bescheid vor dem 15.01 und der andere danach, gibt es einmal 3 und einmal 6 Monate Genesenstatus?

    • Buerger sagt:

      Nennt sich Rückwirkungsverbot. Wenn ein Bescheid rechtswirksam ergangen ist darf er nicht rückwirkend ungültig sein. Nach dem 15.01. gab es dann die gültige Entscheidung der Bundesregierung zu verkürzen, das kann auch ein VG Halle nicht aufheben, sondern müsste auf Bundesebene geurteilt werden.

    • Smo78 sagt:

      vermutlich ja, da ab 15.01.2022 eine geänderte Rechtslage war…
      Viel interessanter wäre für mich, ob auch die Entscheidungen des Saalekreises (BLK,MSH) damit umfasst werden können, da es derselbe Gerichtsbezirk ist, aber leider unerwähnt bleibt…

    • Paragraphenreiter sagt:

      „…Genesenennachweise mit den darin festgelegten Zeiträumen von 6 Monaten ab dem Tag der positiven Testung nach wie vor Gültigkeit besitzen.“

      Steht da.

    • Wieder kaum Intelligenz hier sagt:

      Nein

      • Buerger sagt:

        @Smo78: Geklagt wurde aber gegen die Stadt Halle, so dass nur die Bescheide betroffen sind, die vom Gesundheitsamt Halle erlassen wurden.

        • Entscheidungsentscheider sagt:

          Nein, geklagt wurde gegen die Entscheidung des RKI.

        • Entscheidungsentscheider sagt:

          Sorry, muss mich selbst korrigieren: die Entscheidung der Stadt fußte auf der Entscheidung des RKI. Aber selbst diese wurde mittlerweile revidiert.

          Sorry.

        • Smo78 sagt:

          ist mir schon klar @Buerger, schade dass ich nicht in Halle wohne, die Hallenser sind nun etwas prädestinierter als ich 🙂

  2. Ossi sagt:

    Mich wundert es immer wieder, dass ein richterliches Urteil jetzt festlegt, wer wann Genesen ist und kein Mediziner.

    Das gibt’s auch nur in der BRD.

    Also wer sich spätestens jetzt nicht verarscht fühlt, hat den Schuss nicht gehört.

  3. Jo sagt:

    Häh? Welche „beiden“?
    6 Monate ab dem Tag der positiven Testung gelten bis zum 15.01. Für danach positiv Geteste gelten nur noch 3 Monate. Ich habe jetzt das Datum nicht nachgelesen, vermute aber, dass das RKI am 15.01. diese blödsinnige Verkürzung festgelegt hat.

  4. XB. Liebich sagt:

    So viel zu hört auf die Wissenschaft. Niemand hört hier auf die Wissenschaft. Weder Regierung und schon gar nicht die Gerichte. Corönchen schon gar nicht.

  5. G-1 sagt:

    Wieder einmal ein Schlag in Gesicht von Paniksoldaten Lauterbach.

    • Antifa Superstar sagt:

      Wie kann es denn solch ein Urteil überhaupt geben? Wenn ich mir die Ronnys jeden Montag anhöre, dann ist doch der Staat eine geschlossene „Diktatur“ und „schlimmer wie zu DDR-Zeiten“ (das sind Zitate). Wie passt denn da jetzt ein solches Urteil ins Bild?

  6. Jim Knopf sagt:

    Bananenrepublik .

  7. Demokrat sagt:

    Haben mir hier nicht etliche brave Untertanen vor einigen Tagen mehrmals erläutern wollen, dass die Auslagerung solcher Entscheidungen an das RKI vollkommen rechtens ist und natürlich total demokratisch und auf dem Boden des Grundgesetzes? Dumm gelaufen.

    • etlicher braver Untertan sagt:

      Solche Entscheidungen wurden nicht an das RKI ausgelagert. Deswegen hat ja auch nicht das RKI entschieden und deswegen hat auch die Hallenserin zuvor nicht gegen das RKI geklagt. Nicht gelesen, noch weniger verstanden.

  8. Ad sagt:

    Was hat denn das verwaltungsgericht damit zu tun? s