Verwaltungsgericht Halle: Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund
Das Verwaltungsgericht Halle hatte zu entscheiden, ob ein Miniatur Bullterrier als gefährlicher Hund im Sinne des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt gilt. Die Behörde hatte dem Halter eines Miniatur-Bullterriers aufgegeben, einen Wesenstest zu dessen Sozialverträglichkeit nachzuweisen, weil dieser als sog. „Listenhund“ nach dem Gesetz als gefährlich gelte. Hiergegen wendet sich der Kläger.
Nach dem Hundegesetz Sachsen-Anhalt müssen als gefährlich geltende Hunde um gehalten werden zu dürfen, einen sog. Wesenstest bestehen. Als gefährlich gelten u. a. Hunde, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich vom Gesetzgeber eingestuft wurden. Hierzu zählen u. a. der Bullterrier, nicht aber der Miniatur-Bullterrier, der heute als eigene Rasse anerkannt ist. In der Verordnung des Innenministeriums zum Hundegesetz Sachsen-Anhalt wird in der Anlage 6 zu § 4a der Miniatur-Bullterrier dem Bullterrier indes gleichgestellt, so dass er deshalb von den Behörden allein aufgrund seiner Rasse ebenfalls als gefährlicher Hund behandelt wird.
Das Gericht hat dem Kläger Recht gegeben und durch Urteil vom 21. März 2019 entschieden, dass der Miniatur-Bullterrier des Klägers nicht als gefährlicher Hund im Sinne des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt gilt. Soweit diese Rasse in der Hundeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt der Bullterrierrasse gleichgestellt wird, sei dies rechtswidrig. Die entsprechende Anlage 6 in der Verordnung sei nichtig, weil der Verordnungsgeber zu einer solchen Regelung nicht ermächtigt sei, die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten habe und die maßgebliche Regelung überdies missverständlich und damit nicht hinreichend bestimmt sei. Zudem sei das vom Bundesverfassungsgericht vorgebende Beobachtungsgebot nicht eingehalten.
Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen, weil eine andere Kammer des Verwaltungsgerichtes Halle im Januar 2019 entschieden hatte, dass der Halter eines Miniatur-Bullterriers wegen dessen Gefährlichkeit aufgrund seiner Rasse erhöhte Hundesteuer zahlen muss.
Apropos Hund…
Die Stadt Halle treibt Hundesteuern ein, die in meinen Augen unverschämt sind. Da mich das Hundehalter auch betrifft, habe ich mich an Herrn Wiegand mit so einem kleinen Protestbrief gewendet. Als Antwort darauf bekam ich den Hinweis, dass sich die Hundesteuer nach der Einwohnerzahl richtet, was ja völliger Blödsinn ist. Nur mal zum Vergleich, in Halle bezahlt man für den ersten Hund 100 Euro, für jeden weiteren Hund 180 Euro und für sog. Kampfhunde 720 Euro jährlich. In München bezahlt man für jeden Hund 100 Euro und für sog. Kampfhunde 800 Euro jährlich. Halle hat zur Zeit 241 Tausend Einwohner, München hat 1,45 Millionen Einwohner. Wo bleibt da die Logik?
Jeder Hundehalter sollte mal drüber nachdenken, ob man sich dieser offensichtlichen Abzocke nicht wehren sollte!
Jeder Hundehalter sollte erstmal darüber nachdenken wie er der restgesellschaft möglichst wenig auf die nerven fällt.
Und dann eventuell noch mal etwas über steuerhoheit nachlesen.
@ g
Die Hundesteuer wurde 1810 als Luxussteuer eingeführt. Im übrigen werden nur noch in Deutschland, Österreich, Schweiz und in Luxemburg Hundesteuern erhoben, in allen anderen europäischen Ländern wurde sie abgeschafft. Das mal zum Thema EU.
Hinzu kommt, dass die Hundesteuern zweckentfremdet verwendet werden, z.B. für Straßenbeschilderung und Straßenerneuerungen.
Der geringste Teil der Hundesteuereinnahmen wird in Freiläufe und Bereitstellung von Kottüten investiert.
Im übrigen ist heutzutage der Hund kein Luxus mehr. Für viele alleinstehende, ältere Menschen bedeutet der Hund einen strukturierten Tagesablauf und soziale Kontakte.
Was das Nerven angeht, mich nerven hier einige Menschen mehr, als ein Hund, der mal bellt, weil es in seiner Natur liegt.
Ich schließe mich g an: sie verstehen wirklich nichts vom deutschen Steuerrecht (Trennung von Einnahmen- und Ausgabenseite). Vielleicht fangen Sie an und lesen mal den Birk oder den Thienemann. Soll bekanntlich helfen.
Sie müssen nochmal steuern und deren Verwendung nachlesen …
Hundebesitzer sind meist egoistische unbelehrbare Zeitgenossen denen die restgesellschaft weitgehend am a… vorbei geht ….maulkorb, leinenpflicht oder kotentsorgung sind für die totale Fremdwörter.
Die oma mit dackel mal ausgenommen
Als Hundehasser hat man natürlich keine vernünftige Argumente.
Leinenpflicht und Kotentsorgung ist wirklich manchem Hundehalter fremd, genauso wie es manchen Menschen fremd ist, Müll und Dreck vernünftig zu entsorgen. Dafür braucht man sich nur die Stadt Halle anschauen.
Trotzdem sollten Sie nochmal in sich gehen. Die größten Schweine sind die Menschen.
Wie kommen sie darauf das ich ein hundehasser bin?
Aber im rest ihres textes geben sie mir ja recht.
Keine oder falsche Müllentsorgung durch Menschen ist nun wieder ein anderes Thema, warum sie hier beides mischen bleibt unklar.
Und bitte beleidigen sie keine Schweine.