Verwaltungsgericht in Magdeburg erlaubt Hundesalon-Öffnung

Hat Fiffi bald eine bessere Frisur als Herrchen und Frauchen? Die Corona-Eindämmungsverordnung verbietet in Sachsen-Anhalt auch die Öffnung von Hundesalons. Dagegen ist aber eine Betreiberin vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat ihrem Eilantrag stattgegeben. Allerdings gilt die Vereinbarung nur für die Klägerin. Nun ist aber anzunehmen, dass auch andere Betreiber vor Gericht ziehen.
Die Gericht hat im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass das Betreiben eines Hundesalons und die Tätigkeit als Hundefrisörin durch die geltende SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt nicht verboten werden. Ein Verbot könne insbesondere nicht auf § 7 Abs. 4 der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gestützt werden, wonach Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege zu schließen seien. Diese Schließungsverfügung der Verordnung beziehe sich ausschließlich auf körpernahe Dienstleistungen und somit auf Friseurdienstleistungen, die an Menschen erbracht würden. Die von der Antragstellerin angebotenen Dienst- bzw. Handwerksleistungen als Hundefrisörin im Bereich der Fellpflege seien von der Schließungsverfügung nicht erfasst.
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der vom zuständigen Ministerium veröffentlichten „Positiv-/Negativliste Sachsen-Anhalt“. Zwar seien hiernach Hundesalons nicht vom Verbot der Öffnung für den Publikumsverkehr auszunehmen. Allerdings ersetze diese Auslegungshilfe, so die Ausführungen des Gerichts – weder den Verordnungstext, noch stelle sie eine ergänzende Begründung zur Verordnung dar. Die Liste diene erkennbar lediglich als unverbindliche Orientierungshilfe für die Anwendung des § 7 der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Auch ergebe sich aus dem dargelegten Betriebsablauf – so die Kammer – , dass die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln für den Betrieb des Hundesalons der Antragstellerin sichergestellt seien.
Die Entscheidung wirkt nur zwischen den Beteiligten.
🤦♀️🤦♀️🤦♀️ich bräuchte auch mal wieder einen Frisör, darf ich da jetzt einen Hunsesalon aufsuchen, wenn ich da auf allen Vieren reinkrieche. Spaß beiseite . Grundsätzlich freue ich mich, dass hier ein Positivurteil vorliegt. Aber was ist hier anders??? Sorry, hab es begriffen. Hund und Mensch, und Auslegungssache. Hallo, ihr Frisiersalons vereinigt euch und klagt!!!, Barbiere ausgenommen
Ein anderes Gericht hat mit Verweis auf § 90 BGB (Tiere sind wie Sachen zu behandeln) festgestellt, dass zum Beispiel das Schneiden von Krallen wie eine Reparatur eines Objektes zu bewerten ist und weitestgehend kontaktlos zu anderen Menschen möglich ist.
Da Sie wohl ein Mensch sind, bestünde auch zu Ihnen ein Kontakt mit infektionsrisiko, wenn Sie sich auf die Knie herablassen. Eigentlich doch ganz logisch, oder?
Na klar dürfen die weiter arbeiten. Kann ja auch nichts passieren solange der Hund nicht Corona hat. Also trotzdem Regeln einhalten Leute
Hihi die Hunde sollen doch schick aussehen
ist ja auch ganz wichtig
Für Hunde und Halter, die aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind, schon. Es gibt Rassen, für die ihr unkontrollierter Fellwuchs gesundheitliche Probleme mit sich bringt. Vielleicht mal nicht immer nur von der Tapete bis zur Wand denken….
Was ist hier anders ? Du gibst deinen Hund ab und holst ihn
frisch frisiert wieder. Wenn dir die Frisur deines Hundes gefällt
kannst Du ja um eine Zugabe für dich bitten 🙂 aber auf Abstand
achten. Edrward mit den Scherenhänden.
Die Hunde kommen und gehen also alleine und bezahlt wird kontaktlos mit Karte oder???
… wenn Sie das Problem nur während der Bezahlung der Dienstleistung sehen, dann bin ich mir fast sicher, sie werfen Ihr Geld zur Bezahlung der gekauften Lebensmittel im Supermarkt, der Dame an der Kasse vom Eingang aus zu, oder ?!?!?
Ich verstehe das mit der Öffnung. Hunde sind weit wertvoller als Menschen.
Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen, hier macht jeder was er will. Lockdown …..wie Jetzt🙈🙉🙊🐕🦮🐕🦺
Das Problem liegt ja eigentlich total anders. Das der eine Salon öffnen darf ist ja in Ordnung und scherlich auch ich Sinne des Tierschutzes, denn nicht jeder kann das Fall sines Hundes fachgerecht pflegen und ist auf die Hilfe solcher Einrichtungen angewiesen, es geht doch hier um den Grundsatz gleiches Recht für alle, Warum muß jetzt jede Betreiberin eines Hundesalon, wo doch gleiche Bedingungen herrschen, für sich die Justiz bemühen. Haben die nicht genug zu tun?