Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt fordert dringende Reformen der Pflegeversicherung von der neuen Bunderegierung

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4 Antworten

  1. Ein Schelm... sagt:

    Reformen haben nie etwas Gutes für die Bürger…

  2. Ein besorgter Bürger sagt:

    Tja, die AOK hat wohl hier auch in Sachsen-Anhalt falsch abgerechnet?
    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/139223/Rueckzahlungen-in-Milliardenhoehe-an-den-Gesundheitsfonds-erwartet

  3. Krankenkassenwechsler sagt:

    Einfach AOK Mitgliedschaft kündigen und zu einer Kasse gehen, die mit Geld ordentlich umgehen kann!
    §175 V
    Ausübung des Wahlrechts. (1) Die Ausübung des Wahlrechts ist gegenüber der gewählten Krankenkasse zu erklären. Diese darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Erklärung nach Satz 1 durch falsche oder unvollständige Beratung verhindern oder erschweren.

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