Vier Angeklagte vor dem Landgericht Halle nach gewalttätigem und rassistischem Angriff
Vor dem Landgericht Halle beginnt heute ein umfangreicher Strafprozess wegen gefährlicher Körperverletzung und weiterer schwerwiegender Straftaten. Angeklagt sind vier Männer: der im Juli 2004 geborene Angeklagte M., der im August 2001 geborene Angeklagte K., der im Oktober 1991 geborene Angeklagte P. sowie der im März 1998 geborene Angeklagte T.
Vorwurf: gemeinschaftliche Tat mit rassistischem Hintergrund
Nach der Anklage sollen die vier Angeklagten im März 2025 in Halle (Saale) auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes auf einen Mann und dessen hochschwangere Freundin getroffen sein. Dabei soll einer der Angeklagten den Mann rassistisch beleidigt haben. Als der mutmaßlich Geschädigte nachgefragt habe, ob es ein Problem gebe, sollen die Angeklagten auf ihn zugelaufen sein. Drei der Angeklagten sollen dabei jeweils Bierflaschen schlagbereit in den Händen gehalten haben.
Dem Angeklagten K. wird vorgeworfen, in dieser Situation unvermittelt und mit voller Wucht mit einem Teleskopschlagstock in Richtung des Kopfes des mutmaßlich Geschädigten geschlagen zu haben. Dieser habe dem Schlag ausweichen können und sei lediglich leicht oberhalb des linken Ohres getroffen worden, wobei er eine Prellmarke erlitten habe. Zudem sollen die Angeklagten Bier über den Mann geschüttet und auch in seine Einkaufstasche gegossen sowie weitere rassistische Beleidigungen ausgesprochen haben. Beim Weggehen sollen sie erneut beleidigt, laut „Sieg Heil“ gerufen und den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben.
Die Staatsanwaltschaft wertet dieses Geschehen als gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung sowie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Zahlreiche weitere Vorwürfe gegen einen Angeklagten
Darüber hinaus werden dem Angeklagten K. insgesamt elf weitere Straftaten zur Last gelegt. Diese reichen von wiederholtem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen über Beleidigung und Bedrohung bis hin zu Körperverletzung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz.
So soll er im November 2024 in einer Straßenbahn in Halle (Saale) öffentlich rechtsradikale Musik abgespielt haben, in der verbotene Parolen und volksverhetzende Textpassagen zu hören gewesen sein sollen. Zudem seien an seiner Hand für jedermann sichtbar Tätowierungen mit sogenannten Sigrunen angebracht gewesen. Als ein Fahrgast ihn aufgefordert habe, die Musik abzuschalten, soll der Angeklagte diesen massiv beleidigt, bedroht und auf ein mitgeführtes Messer hingewiesen haben. Beim Verlassen der Straßenbahn soll es zudem zu einem Faustschlag gegen den Kiefer des mutmaßlich Geschädigten gekommen sein.
Weiterhin soll der Angeklagte andere Personen massiv bedroht haben. Im Dezember 2024 habe er auf der Plattform Instagram öffentlich die verbotene Parole „Sieg Heil“ gepostet. Anfang Januar 2025 soll er einem Mitarbeiter des Jobcenters eine E-Mail mit antisemitischem Inhalt geschickt und ihm gedroht haben, ihn aufzusuchen.
Im Februar 2025 soll der Angeklagte mehrere Schüler im Umfeld der Saaleschule in Halle beleidigt, einen von ihnen in den Schwitzkasten genommen und mehrfach auf eine Schreckschusswaffe in seinem Hosenbund hingewiesen haben. Beim Weglaufen der Schüler soll er mindestens dreimal in ihre Richtung geschossen und dabei einen Jugendlichen am Hinterkopf verletzt haben. Schließlich wird ihm vorgeworfen, im März 2025 mit einer Schreckschusswaffe aus kurzer Distanz in Richtung des Gesichts eines Mannes geschossen zu haben, nachdem dieser ein Tattoo des Angeklagten belächelt habe. Das Opfer habe dabei eine stark blutende Risswunde am Ohr erlitten.
Schweigen der Angeklagten und mögliche Strafrahmen
Alle Angeklagten haben sich bislang zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Einer der Angeklagten (W.) war zur Tatzeit Heranwachsender. Ob auf ihn Jugendstrafrecht angewendet wird, hängt davon ab, ob er nach Auffassung des Gerichts in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand. In diesem Fall droht eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.
Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts sieht das Gesetz für eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.









„ob er nach Auffassung des Gerichts in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand.“
Naja. Er stand wohl in „seiner sittlichen und geistigen Entwicklung“ eher einem (sehr dummen) Kleinkind gleich.
Das man solche Typen so lange überhaupt frei rumlaufen lässt, ist mal wieder typisch für unseren „starken“ Rechtstaat. Täterschutz geht vor allem anderen. Und ab 18 Jahren ist kein Jugendrecht anzuwenden, nur in Ausnahmefällen. Aber die Ausnahmen sind mittlerweile die Regel geworden.
Sie wollen also, dass er nicht bestraft wird?
Wird doch eh nicht passieren, bei unserer Kuscheljustiz gegenüber Rechtsradikalen.
Also einmal ganz ernst „du du“ sagen und dann ab nach Hause schicken. 🙄
Passiert doch hier mit Neonazis regelmäßig. Man denke an die Transperson Svenja Marla, bei der Ermittlungen mehrmals eingestellt wurden.
Ob die anderen in ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung die nötige Reife aufweisen können?
Solche intensivtäter würde ich am liebsten Abschieben. Die sind ja gemeingefährlich. Nur wohin damit?
Es wird in diesem Zusammenhang immer Ruanda genannt. Ich möchte um El Salvador ergänzen, dort nehmen sie jeden, kostet natürlich was.
Warum läuft K nach so vielen Dingen, noch frei rum? Der dürfte nie mehr raus kommen?
Sperrt sie ein, 8 Jahre, es wird Frischfleisch gebraucht…
Wieso? Bist du erst raus?