Viertelmillion Euro Schaden: 30-Jähriger wegen Bandendiebstahl und Hehlerei vor Gericht
Am Landgericht Halle beginnt heute der Prozess gegen einen im Januar 1994 geborenen Angeklagten. Ihm werden ein Bandendiebstahl, neun Fälle des schweren Bandendiebstahls und eine Hehlerei zur Last gelegt.
Spätestens seit März 2022 soll der Angeklagte einer Gruppierung angehört haben, die sich zur fortgesetzten Begehung von Einbruchsdiebstählen zusammengeschlossen habe. Konkret soll er sich im August und September 2022 in zehn Fällen als Mitglied dieser Gruppierung auf Betriebsgelände verschiedener Unternehmen u. a. in Eisleben, Halle, Zörbig und Wernigerode begeben und von dort Baumaschinen und -materialien im Gesamtwert von mindestens etwa 159.000,00 Euro entwendet haben. Ferner soll der Angeklagte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt, jedoch vor August 2022, diverse Gegenstände, u. a. 24 Alukompletträder sowie verschiedene Werkzeuge, im Gesamtwert von etwa 80.400,00 Euro von einer namentlich nicht bekannten Person in Halle zu einem Preis von 450,00 Euro erworben haben, um diese für sich zu behalten, obwohl er es für möglich gehalten und es zumindest billigend in Kauf genommen habe, dass die Gegenstände zuvor entwendet worden waren.
Der Angeklagte hat im Hinblick auf einen Tatvorwurf des schweren Bandendiebstahls seine Tatbeteiligung bestritten und im Übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Schwerer Bandendiebstahl wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, Bandendiebstahl mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und Hehlerei mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Ich finde, eine eindringliche Belehrung, dass das nicht erlaubt ist, reicht. 😛
lau
Bitte Höchststrafe.
…ein „Richter Gnädig“ wird sich finden, wie so oft. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.