Vogelgrippe: Halle ist Beobachtungsgebiet
Nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln im Saalekreis wurde auch im Stadtgebiet Halle ein Sperrbezirk festgelegt und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, informiert die Stadtverwaltung.
In diesen Gebieten sind folgende Beschränkungen zu beachten:
Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die nach oben abgedeckt ist und seitlich das Eindringen von Wildvögeln verhindert gehalten werden
An Ein- und Ausgängen der Ställe sind Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen auszulegen und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel zu tränken und stets damit feucht zu halten.
Geflügelbestände dürfen von betriebsfremden Personen nicht betreten werden, ausgenommen sind Mitarbeiter der Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Halle (Saale) oder betreuende Tierärzte
Geflügel und Bruteier dürfen nicht verbracht (Sperrbezirk 21 Tage, Beobachtungsgebiet 15 Tage) werden.
Für den Sperrbezirk gilt zusätzlich, ein Verbringungsverbot von frischem Geflügelfleisch oder Produkten, die aus in diesem Gebiet gehaltenem Geflügel hergestellt wurden sowie tierischen Nebenprodukten.
Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
Tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel sind der Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Halle (Saale) zu melden.
Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen.
Die Jagd auf Federwild ist verboten.
Die Bestände im Sperrbezirk werden durch der Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Halle (Saale) klinisch untersucht und bei Bedarf beprobt.
Auf die im gesamten Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale) unverändert geltende Aufstallungspflicht von gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) aus der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die aviäre Influenza vom 15.11.2016) sowie auf die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen entsprechend der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18.11.2016 wird ausdrücklich hingewiesen.
Alle Geflügelhalter in der Stadt Halle (Saale), die ihre Haltung noch nicht bei der Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung der Stadt Halle (Saale) angezeigt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.
Hintergrund:
Bei zwei in der Gemeinde Schkopau OT Rattmannsdort im Landkreis Saalekreis tot aufgefundenen Wildvögeln wurde durch Befund vom 02.12.2016 durch das Friedrich-LöfflerInstitut das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln ist unbedingt zu verhindern.
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