Volksverhetzung, Billigung von Angriffskriegen, Beleidigung: Berufungsprozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich beginn am Landgericht Halle

29 Antworten

  1. Wolli sagt:

    Macht der eigentlich momentan Demos auf dem Markt?

  2. Heide sagt:

    dann kommt er endlich in die klapse, wo er seine therapie machen kann.
    hoffentlich geht es ihm dann bald gut.

  3. Na klar doch sagt:

    Geil.
    „Billigung von Angriffskriegen“ – und neulich war Stahlhelm-Agnes von der FDP in der Palette zu Gast. Finde den Fehler.

    • Jürgen sagt:

      Welchen Angriffskrieg hat sie befürwortet? Wen beleidigt? Will sie Menschen mit Gewalt vertreiben?

    • ähm sagt:

      da gibt es keinen zusammenhang.
      kann es sein, das du ungebildet bist?

    • Andreas sagt:

      Sie billigt den Angriffskrieg nicht. Ganz im Gegenteil. Sie setzt sich dafür ein, dass sich die angegriffene Ukraine angemessen verteidigen kann.

    • Lösungsvorschlag sagt:

      In der Palette zu Gast sein ist keine Straftat?

    • Ob es dir gefällt oder nicht! sagt:

      Ich mag die Agnes auch nicht, aber sie verurteilt den Angriffskrieg und billigt ihn nicht!
      Aber das kann man so einen Domplattentoschi 100 mal erklären das weis ich ja.

    • Franz2 sagt:

      Solange Russland der Aggressor ist, ist natürlich Derjenige, der sich und andere verteidigen will, der Kriegstreiber. Diese Kriecherei vor Putin hat schon langsam was von einer schlechten Comedyshow.

    • Ups sagt:

      Bitte schnell zum Arzt.Bitte!!!! @ Na klar doch

    • na bitte doch sagt:

      @na klar doch zeig mal bitte den Fehler erhelle uns doch mal alle! Verstehendes Lesen ? schon mal gehört? schon mal probiert ?

  4. Swantje Liebchen sagt:

    Das Gericht möge gerecht über ihn urteilen. Alles unter 150 Jahren wäre wirklich zu milde – allein schon dafür, dass man sein Gequieke auf Dauerschleife ertragen muss!

  5. Ah sagt:

    Er für Krieg ist muss weg aus der Politik sofort

    • Sichtweise sagt:

      Du kannst dich zwar gerne freiwillig von Russland einverleiben lassen, aber wenn China dann Besitzansprüche stellt, kommst du um diese Scheiße nicht mehr drum rum.

  6. zweierlei Maß sagt:

    „Im August und September 2020 soll der Angeklagte Lichtbildaufnahmen einer Frau, die regelmäßig bei den Versammlungen des Angeklagten als Gegendemonstrantin zugegen gewesen sei, ohne deren Einwilligung veröffentlicht haben“

    Das macht die Antifa seit Jahren, da gibt es ganze Listen, aber da ist das offenbar kein Straftatbestand.

    • Maßnehmer sagt:

      Hast du das mal angezeigt?

    • zweierlei Maaßen sagt:

      „Die Antifa“ ist kein konkreter Tatverdächtiger mit ladungsfähiger Anschrift. Womöglich tritt „die Antifa“ bewusst anonym auf. Wenn du einen kennst, der solche Listen veröffentlicht, kannst du ihn ja anzeigen.

    • Berliner sagt:

      Siehe Sylt.

    • dreierlei Maß sagt:

      @ zeierlei Maß. das machen die Faschos schon seit den 90zigern, sicher auch sachon vorher, also heule hier nicht rum und wenn doch, dan wenigstens elise

  7. Siegfried von der Heide sagt:

    gut so und weiter so. Es finden sich mit Sicherheit weitere Anklagepunkte für die Verlängerung der Haftstrafe. Allerdings wäre auch eine klarere Konsequenz schön: Billigung eines Angriffskrieges: Sarah Wagenknecht, AfD und viele Putin-Versteher mehr

  8. A. Schöniger sagt:

    Was dieser Mann veranstaltet, ist sicher strafrelevant. Allerdings scheint die verhängte Strafe von anderthalb Jahren zu suggerieren, daß sein Delikt, wesentlich schlimmer bewertet wird, als der Vergewaltiger einer Minderjährigen, der mit einer Bewährungsstrafe „belohnt“ wurde und wenige Wochen später, erneut eine 12jährige vergewaltigte. Ich glaube, in unserer Justiz, sind die Relationen verlorengegangen

  9. BESORGTER Hallenser sagt:

    Wer diesen kleinen Schreihals mit seinen 10 Anhänger schon einmal erlebt hatte kann sich nur schlecht vorstellen einer Gefahr ausgesetzt zu sein. Man sollte mehr Aufmerksamkeit auf Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder ausrichten!