Volksverhetzung, Billigung von Angriffskriegen, Beleidigung: Berufungsprozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich beginn am Landgericht Halle
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Am 13. Juni beginnt der Berufungsprozess gegen Rechtsextremist Sven Liebich. Das Landgericht Halle hat zunächst 6 Verhandlungstag angesetzt. Im vergangenen Juli war Liebich vom Amtsgericht zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Liebich und auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Angeklagte im Dezember 2019 als Veranstalter einer Demonstration zum Thema Flüchtlinge durch seine Äußerungen zum Hass gegen in Deutschland lebende Flüchtlinge aufgestachelt haben (Tat 1). Im Mai 2020 soll der Angeklagte auf verschiedenen Versammlungen auf dem Marktplatz in Halle und auf Internetplattformen in insgesamt 10 Fällen über eine Journalistin die nicht erweislich wahre Tatsache behauptet bzw. verbreitet haben, dass sie Kinder angreife bzw. schlage. Diese Behauptung sei geeignet gewesen, die Journalistin verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (Taten 2 bis 8 und 10 bis 12). Tateinheitlich soll er die Journalistin in einem dieser Fälle beleidigt (Tat 7) und auf einer der Versammlungen im Mai 2020 auf dem Marktplatz ein weiteres Mal beleidigt haben (Tat 9). Im Juni 2020 soll der Angeklagte auf einer Versammlung auf dem Marktplatz in Halle über einen Journalisten die Tatsache, dass auch er Kinder schlage, behauptet bzw. verbreitet haben. Auch dabei handele es sich um eine Tatsache, die geeignet sei, den Journalisten verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen (Tat 13). Im August und September 2020 soll der Angeklagte Lichtbildaufnahmen einer Frau, die regelmäßig bei den Versammlungen des Angeklagten als Gegendemonstrantin zugegen gewesen sei, ohne deren Einwilligung veröffentlicht haben (Taten 14 und 15). Jedenfalls seit Mai 2021 soll der Angeklagte in einem von ihm betriebenen Online-Shop einen Baseballschläger angeboten haben, der mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ versehen gewesen sei. Hierdurch habe der Angeklagte unterstellt, dass ausreisepflichtige Ausländer bzw. Flüchtlinge nicht durch die zuständigen Behörden, sondern durch Gewaltmaßnahmen hierzu bereiter Bürger zur Ausreise gezwungen werden müssten (Tat 16). Im März 2022 soll der Angeklagte anlässlich einer von ihm angemeldeten Versammlung auf dem Marktplatz in Halle auf der linken Seite seines Fahrzeugs mit schwarzem Klebeband den Buchstaben Z in der Größe von 40 x 40 cm angebracht haben. Dadurch habe er zum Ausdruck gebracht, dass er den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine befürworte (Tat 17).
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Halle das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Da auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, könnte das Landgericht im Falle einer Verurteilung auch auf eine höhere als die vom Amtsgericht erkannte Strafe erkennen.
Macht der eigentlich momentan Demos auf dem Markt?
Das ist kein Live-Bild.
Hat auch niemand behauptet.
„momentan“
dann kommt er endlich in die klapse, wo er seine therapie machen kann.
hoffentlich geht es ihm dann bald gut.
Geil.
„Billigung von Angriffskriegen“ – und neulich war Stahlhelm-Agnes von der FDP in der Palette zu Gast. Finde den Fehler.
Welchen Angriffskrieg hat sie befürwortet? Wen beleidigt? Will sie Menschen mit Gewalt vertreiben?
da gibt es keinen zusammenhang.
kann es sein, das du ungebildet bist?
Sie billigt den Angriffskrieg nicht. Ganz im Gegenteil. Sie setzt sich dafür ein, dass sich die angegriffene Ukraine angemessen verteidigen kann.
In der Palette zu Gast sein ist keine Straftat?
Ich mag die Agnes auch nicht, aber sie verurteilt den Angriffskrieg und billigt ihn nicht!
Aber das kann man so einen Domplattentoschi 100 mal erklären das weis ich ja.
Solange Russland der Aggressor ist, ist natürlich Derjenige, der sich und andere verteidigen will, der Kriegstreiber. Diese Kriecherei vor Putin hat schon langsam was von einer schlechten Comedyshow.
Bitte schnell zum Arzt.Bitte!!!! @ Na klar doch
@na klar doch zeig mal bitte den Fehler erhelle uns doch mal alle! Verstehendes Lesen ? schon mal gehört? schon mal probiert ?
Das Gericht möge gerecht über ihn urteilen. Alles unter 150 Jahren wäre wirklich zu milde – allein schon dafür, dass man sein Gequieke auf Dauerschleife ertragen muss!
Er für Krieg ist muss weg aus der Politik sofort
Du kannst dich zwar gerne freiwillig von Russland einverleiben lassen, aber wenn China dann Besitzansprüche stellt, kommst du um diese Scheiße nicht mehr drum rum.
„Im August und September 2020 soll der Angeklagte Lichtbildaufnahmen einer Frau, die regelmäßig bei den Versammlungen des Angeklagten als Gegendemonstrantin zugegen gewesen sei, ohne deren Einwilligung veröffentlicht haben“
Das macht die Antifa seit Jahren, da gibt es ganze Listen, aber da ist das offenbar kein Straftatbestand.
Hast du das mal angezeigt?
„Die Antifa“ ist kein konkreter Tatverdächtiger mit ladungsfähiger Anschrift. Womöglich tritt „die Antifa“ bewusst anonym auf. Wenn du einen kennst, der solche Listen veröffentlicht, kannst du ihn ja anzeigen.
Internetfahndung ist auch noch nicht erfunden…
Siehe Sylt.
@ zeierlei Maß. das machen die Faschos schon seit den 90zigern, sicher auch sachon vorher, also heule hier nicht rum und wenn doch, dan wenigstens elise
gut so und weiter so. Es finden sich mit Sicherheit weitere Anklagepunkte für die Verlängerung der Haftstrafe. Allerdings wäre auch eine klarere Konsequenz schön: Billigung eines Angriffskrieges: Sarah Wagenknecht, AfD und viele Putin-Versteher mehr
Wo genau billigt Wagenknecht einen Angriffskrieg?
Dagegen hat sie sich nicht ausgesprochen.
Was dieser Mann veranstaltet, ist sicher strafrelevant. Allerdings scheint die verhängte Strafe von anderthalb Jahren zu suggerieren, daß sein Delikt, wesentlich schlimmer bewertet wird, als der Vergewaltiger einer Minderjährigen, der mit einer Bewährungsstrafe „belohnt“ wurde und wenige Wochen später, erneut eine 12jährige vergewaltigte. Ich glaube, in unserer Justiz, sind die Relationen verlorengegangen
Wer diesen kleinen Schreihals mit seinen 10 Anhänger schon einmal erlebt hatte kann sich nur schlecht vorstellen einer Gefahr ausgesetzt zu sein. Man sollte mehr Aufmerksamkeit auf Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder ausrichten!