Volksverhetzung und Rassismus? Generalstaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizeischüler aus Sachsen-Anhalt „in Ermangelung eines Tatverdachts“ ein
Den acht vormals Beschuldigten war zur Last gelegt, in einer Chat-Gruppe, die insgesamt
zwischen 21 und 25 Teilnehmer umfasste, in der Zeit vom 27.9.2017 bis zum 30.12.2021
inhaltlich inkriminierte Chats verfasst und anderen Gruppenmitgliedern zur Kenntnis gebracht
zu haben.
Der Anfangsverdacht der Volksverhetzung (§ 120 StGB), der Gewaltdarstellung (§ 131
StGB) oder der Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB) hat sich nicht bestätigt.
Gleiches gilt für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(§ 86a StGB), die öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), die Störung des
öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB), die Anleitung zu
Straftaten (§ 130a StGB) und die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie
für die Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte (§ 184a StGB).
In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für die Begehung der vorgenannten
Straftaten im Sinne von § 170 Abs. 1 StPO hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg das
bei ihr anhängige Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 20.6.2023 insgesamt eingestellt.
Die Verfahrenseinstellung fußte im Wesentlichen auf folgenden Gesichtspunkten:
Zum einen wären etwaige, länger zurückliegende Straftaten – ihre Begehung unterstellt –
bereits gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 bzw. Nr. 5 StGB verjährt. Zum anderen lag ein
Zugänglichmachen des Chats gemäß §§ 130 Abs. 2, 131 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b, 184 Abs. 1 Nr.
1 und Nr. 5 StGB an Personen unter 18 Jahren nicht vor. Darüber hinaus mögen die Inhalte
einiger Chats zwar moralisch auf tiefster Stufe stehen und verachtenswert sein; eine
vorsätzliche Erfüllung der oben genannten Strafnormen kann ihnen indes nicht ohne
Weiteres entnommen werden. Es mangelte teilweise an einem Verbreiten, teilweise an einer
Störung des öffentlichen Friedens. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind sämtliche
Nachrichten ausschließlich innerhalb der Chat-Gruppe ausgetauscht worden. Bei der Gruppe
handelte es sich um einen homogenen, geschlossenen Klassenverband. Ein Fall der sog.
Kettenverbreitung (Zugänglichmachung von Inhalten an einen größeren Personenkreis) war
den Beschuldigten nicht nachzuweisen (vgl. auch LG Frankfurt a. M., Beschluss vom
13.2.2023, 5/6 KLs 1/22; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 86a Rn. 15a, § 74d Rn. 4).
Außerdem fehlte dem Chat eine unüberschaubare kommunikative Wirkung i. S. einer
Friedensgefährdung. Ein auf das Verbreiten und die Friedensgefährdung gerichteter
Tatvorsatz war den Beschuldigten in subjektiver Hinsicht ebenfalls nicht nachzuweisen.
Einzelne Abbildungen waren zweifelsohne polemisch, provokant, grotesk, anstößig,
geschmacklos-abstoßend, antisemitisch und rassistisch, sie erfüllten aber noch nicht die
objektiven Merkmale der vorbezeichneten Strafnormen, weil entweder eine Verharmlosung
des Holocausts nicht vorlag oder weil eine Aufstachelung zum Hass o. ä., zum Teil aber
auch überzeugte fremdenfeindliche oder rechtsextreme Tendenzen der Beschuldigten nicht
festgestellt werden konnten.
Die Einschätzung, ob die Inhalte der Chats – unabhängig von deren strafrechtlicher
Beurteilung – Anlass zu Disziplinarmaßnahmen geben, unterfällt nicht der Zuständigkeit der
Generalstaatsanwaltschaft.
SO GEHT RECHTSSTAAT!
Ob die Entscheidung dieselbe wäre, wenn im Chat Hammer und Sichel zu finden wären? Man munkelt …
Richtige Entscheidung!
Da können wir uns ja so richtig auf die zukünftige Polizei freuen. Im Zweifel immer gegen das Volk.
Super – jetzt dürfen also Antisemiten und Rassisten bei der Polizei arbeiten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Für einige Rechtsradikale hier ist das aber die Definition von „Rechtsstaat“. Genau das war aber zu erwarten, wenn die Anforderungen für Polizisten immer weiter gesenkt werden.
Es wurde ermittelt und das Verf.eiingestellt. Aöso nimm dich zurück mit deinem Geschwurbel!
Offiziell wurde ermittelt. In Wirklichkeit wusste aber jeder, dass es zur Einstellung kommt. Sachsen-Anhalt sucht händeringend nach Nachwuchs bei der Polizei. Da kann man es sich nicht erlauben, alle Polizisten mit antisemitischer und rechtsradikaler Gesinnung auszusortieren. Das Problem ist systematisch begründet.
He ungebildter Freund, was Du da schreibst klingt schon sehr nach Verschwörungstheorie!
Damit musst du dich als Brauner ja besonders gut auskennen. 😉
Ich hoffe derjenige welcher die ganze Sache ins Rollen gebracht hat bekommt von den “ beschuldigten“ Polizeischülern eine Anzeige wegen Verleumdung und Rufschädigung.
Es liegt keine Verleumdung oder Rufschädigung vor. Aber du weißt wahrscheinlich gar nicht, was das ist.
Dann werd doch einfach Staatsanwalt, falls Du das Zeug dazu hast! Mach Deinen Nick zum Programm: Sei gebildet! Doch dann hast Du ja keine Zeit mehr dazu, um hier Deinen Frust abzulassen.
Ja.Ein Versager?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 187 Verleumdung
Und dann eben üble Nachrede.
Thema verfehlt, sechs, setzen.
Nö.Aber bei manchen Leuten der IQ.
Nein, aber Polizisten werden dringlichst gebraucht und qualifizierte Akademiker wollen nicht bei der Polizei arbeiten. Also nimmt man alles, was man bekommen kann. Die Folgen sind eben Vorfälle wie dieser.
Du würdest ohne Job bleiben.
Immer wieder schön, die hyperventilierenden linksgrünen woken Faschisten bei ihren Denunzierungen und Diffamierungen zu beobachten. Und dann halten sie sich noch für die einzigen Demokraten.
Na ja, ob Neonazis sooo demokratisch sind? Sehr zweifelhaft …
Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: «Ich bin der Faschismus» Nein, er wird sagen: «Ich bin der Antifaschismus»
Besuch doch wieder die Grundschule, Rebell!
Gebildete wissen immerhin, wie man Anführungszeichen unten korrekt mit der Tastatur erzeugt. 😛