Vorfall in der Turmstraße: Autofahrer kommt Polizei in Einbahnstraße entgegen und rast auf die Beamten zu

Gegen 05:00 Uhr befuhren Polizeibeamte die Turmstraße in Halle (Saale), als ihnen verbotswidrig (Einbahnstraßenregelung durch Baustellenbereich) ein PKW entgegenkam und trotz Lichtzeichen des Einsatzfahrzeuges und eingeschaltetem Blaulicht, mit eingeschalteten Fernlicht auf das Polizeifahrzeug mit ansteigender Geschwindigkeit zuhielt. Durch die Einsatzwagenbesatzung konnte nur durch ein eingeleitetes Ausweichmanöver ein Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden PKW verhindert werden. Der PKW flüchtete nachfolgend mit erhöhter Geschwindigkeit um sich einer Kontrolle zu entziehen.
Der 24-jährige Fahrzeugführer konnte nach einer kurzzeitigen Nachfahrt im Bereich Merseburger Straße in Halle (Saale) gestellt und einer Kontrolle unterzogen werden. Durch die Polizei wurde der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt, die Weiterfahrt untersagt und die strafrechtlichen Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und die Teilnahme als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr eingeleitet.
Werden bei den Beamten, welche in der Nacht die Geiststraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auch die Führerscheine beschlagnahmt?? Oder haben die gar keine??? Frage für einen Freund
In der Geiststraße gibt es keine vorgeschriebene Fahrtrichtung.
Oh doch! Das ist sehr wohl eine Einbahnstraße. Aber als Radfahrer…
Als Radfahrer ist es auch keine Einhbahnstraße.
Nein, ist es nicht. Man darf nur nicht vom Uni-/Moritzburgring in selbige einfahren. Und man darf nicht nach Norden aus ihr in die Bernburger Straße herausfahren (man muss an der Einmündung „Harz“ rechts abbiegen), aber es gibt kein Zeichen 220. Abgesehen davon hat die Polizei Sonderrechte.
Tatsächlich! Also könnte man vor dem Optiker am Moritzburgring parken, wenden und dann Richtung Norden fahren, müsste dann natürlich am Harz rechts abbiegen (Vorsichtig, verkehrsberuhigter Bereich!). Sapperlot! Ich würde aber Wetten darauf eingehen, dass das eine längere Diskussion mit der Polizei geben könnte, wenn man von der angehalten wird…
Tatsächlich könnte man sogar Thalia-Passage abbiegen, wenn einem die Bordsteinkante (und eventuelle weitere Diskussionen) Wurscht ist.
„..man darf nicht nach Norden aus ihr in die Bernburger Straße herausfahren..“
Das ist Quatsch!
Ist es nicht. Auf Höhe des ehemaligen Geistkellers/Hanoier Bistro steht nochmal ein rundes Schild mit weißem Balken auf rotem Grund.
Und wenn du aus der Bernburger reinfährst und vorher wendest?
Oder als Radfahrer?
Ei perdautz – da haste recht! Und ich hätte beinahe mein linkes Bein verwettet… Allerdings ist es (trotzdem) Haarspalterei, denn außer Radfahrern und der Bimmel sollte dort keiner von Süd nach Nord fahren…
sollte…
Tatwerkzeug beschlagnahmen und verkaufen.
Die Geiststraße ist keine Einbahnstraße!
Die Geiststraße ist nur in Richtung Innenstadt für Autos zugelassen. Anders geht es auch gar nicht. Leider hält sich die Polizei oft nicht daran.
Die Geiststraße ist nicht nur in Richtung Innenstadt für Autos „zugelassen“. Das weißt du vielleicht immer noch nicht, aber das weiß die Polizei.
Seit wann das? Das ist natürlich eine Einbahnstraße. Rundes, rotes Schild mit weißem Balken in der Mitte…
Leute!!!
Das ist kein Einbahnstraßenschild. Lernen manche Leute schon in der Grundschule…
Das runde, rote Schild bezeichnet keine Einbahnstraße, es bezeichnet ein Verbot der Einfahrt. Es steht immer am Ende von Einbahnstraßen, richtig, aber das ist Korrelation, keine Kausalität, denn es kann auch an anderen Stellen stehen, wo man nicht reinfahren darf. Eine Einbahnstraße ist eine Straße erst, wenn Zeichen 220 angeordnet ist, und das ist in der Geiststraße (und im Steinweg und in der inneren Mansfelder Straße) nicht der Fall.
Einer wurde erwischt, etliche weitere gefährden tagtäglich sich und andere an dieser Stelle. Verkehrszeichen beachten ist ja unnötig. Dort könnte man auch mal regelmäßig kontrollieren.
Aber das Blitzen lohnt sich dort nicht !
Mit Sonderzeichen dürfen sie auch entgegen der StVO fahren. Ohne gelten sie wie jeder andere Verkehrsteilnehmer und müssen sich an die StVO halten.
Du verwechselst Sonderrechte nach §35 StVO mit Wegerechten nach §38 StVO. Die einzige Voraussetzung für die Polizei ist, dass die Ausübung der Sonderrechte „zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“. Ob und inwiefern das beim Einfahren in die Geiststraße Richtung Norden der Fall ist, ist vermutlich Auslegungs- und Ermessenssache; das müssten Gerichte klären, wenn jemand bemüßigt ist, dies anzuzeigen.
Schlimm, was alles so passiert hier. Man kann sich nicht mehr raustrauen, wenn man das alles lesen muss.
Ich weiß nicht, ob für Kfz die Einfahrt vom Ring schon immer verboten war. Aber dieses Schild der Stadt „BITTE PARKEN SIE GENAU“ ist doch echt affig. Die wenigsten, die da parken, kaufen in einem Geschäft in der Geiststraße ein.
Aber die heutigen PKW sind im Vergleich zum Wartburg 353 und erst recht zum Trabi viel breiter, so dass ein Begegnungsverkehr sehr problematisch wäre.
Und PKW-Fahrer und StVO? Die Fahrerlaubnis sollte nur begrenzt gültig sein, dann neue Prüfung.