Vorfall in der Turmstraße: Autofahrer kommt Polizei in Einbahnstraße entgegen und rast auf die Beamten zu

8 Antworten

  1. One Way sagt:

    Werden bei den Beamten, welche in der Nacht die Geiststraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung auch die Führerscheine beschlagnahmt?? Oder haben die gar keine??? Frage für einen Freund

  2. Kevin S. sagt:

    Tatwerkzeug beschlagnahmen und verkaufen.

  3. Dölauer sagt:

    Die Geiststraße ist keine Einbahnstraße!

    • Bürger für Halle sagt:

      Die Geiststraße ist nur in Richtung Innenstadt für Autos zugelassen. Anders geht es auch gar nicht. Leider hält sich die Polizei oft nicht daran.

      • Fahrlehrer sagt:

        Die Geiststraße ist nicht nur in Richtung Innenstadt für Autos „zugelassen“. Das weißt du vielleicht immer noch nicht, aber das weiß die Polizei.

    • Innenstädter sagt:

      Seit wann das? Das ist natürlich eine Einbahnstraße. Rundes, rotes Schild mit weißem Balken in der Mitte…
      Leute!!!

      • Fahrlehrer sagt:

        Das ist kein Einbahnstraßenschild. Lernen manche Leute schon in der Grundschule…

      • 10010110 sagt:

        Das runde, rote Schild bezeichnet keine Einbahnstraße, es bezeichnet ein Verbot der Einfahrt. Es steht immer am Ende von Einbahnstraßen, richtig, aber das ist Korrelation, keine Kausalität, denn es kann auch an anderen Stellen stehen, wo man nicht reinfahren darf. Eine Einbahnstraße ist eine Straße erst, wenn Zeichen 220 angeordnet ist, und das ist in der Geiststraße (und im Steinweg und in der inneren Mansfelder Straße) nicht der Fall.

  4. J sagt:

    Einer wurde erwischt, etliche weitere gefährden tagtäglich sich und andere an dieser Stelle. Verkehrszeichen beachten ist ja unnötig. Dort könnte man auch mal regelmäßig kontrollieren.

  5. Blaulicht sagt:

    Mit Sonderzeichen dürfen sie auch entgegen der StVO fahren. Ohne gelten sie wie jeder andere Verkehrsteilnehmer und müssen sich an die StVO halten.

    • 10010110 sagt:

      Du verwechselst Sonderrechte nach §35 StVO mit Wegerechten nach §38 StVO. Die einzige Voraussetzung für die Polizei ist, dass die Ausübung der Sonderrechte „zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“. Ob und inwiefern das beim Einfahren in die Geiststraße Richtung Norden der Fall ist, ist vermutlich Auslegungs- und Ermessenssache; das müssten Gerichte klären, wenn jemand bemüßigt ist, dies anzuzeigen.

  6. Herr schlimm sagt:

    Schlimm, was alles so passiert hier. Man kann sich nicht mehr raustrauen, wenn man das alles lesen muss.

  7. Rentner sagt:

    Ich weiß nicht, ob für Kfz die Einfahrt vom Ring schon immer verboten war. Aber dieses Schild der Stadt „BITTE PARKEN SIE GENAU“ ist doch echt affig. Die wenigsten, die da parken, kaufen in einem Geschäft in der Geiststraße ein.
    Aber die heutigen PKW sind im Vergleich zum Wartburg 353 und erst recht zum Trabi viel breiter, so dass ein Begegnungsverkehr sehr problematisch wäre.
    Und PKW-Fahrer und StVO? Die Fahrerlaubnis sollte nur begrenzt gültig sein, dann neue Prüfung.

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