Wahlkampf um Neustädter Garagen – Millionenkosten für die Stadt?

Ende des Jahres enden die Pachtverträge für rund 6.000 Garagen in Halle-Neustadt. Dann laufen die 30 Jahre währenden Verträge nach dem Schulrechtsanpassungsgesetz aus. Diese begründen sich aus einer Besonderheiten aus DDR-Zeiten: die Garagen sind Privateigentum, stehen aber auf öffentlichem Grund. So etwas gab und gibt es nach BRD-Gesetz nicht. Und nun stellt sich seit Monaten die Fragen, wie es danach weitergeht. Die bestehenden Verträge mit der gleichen Pacht werden fortgeführt, hatte Oberbürgermeister Bernd Wiegand mitgeteilt. Kündigungsfrist: 3 Monate.
Nach dem Finanzausschuss hat nun auch der Hauptausschuss einem Antrag der Linken zugestimmt. Der sieht vor, dass die Garagengemeinschaften einen 15 Jahre währenden Pachtvertrag erhalten, also eine andere rechtliche Konstellation als jetzt. Zudem soll ausgeschlossen werden, dass die Garagengemeinschaften nach dem Ende der Laufzeit für den Abriss der Garagen zahlen müssen. Immerhin geht es hier um 7,3 Millionen Euro. Eine kleine Änderung, eingebracht von der CDU, gab es noch. Demnach erhalten nicht alle betroffenen Garagengemeinschaften einen Pachtvertrag, sondern nur jene die es wünschen. Bei allen anderen wird das bestehende Verfahren fortgeführt.
„Wir wissen ja nur von einer Garagengemeinschaft“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek. Denn die Anlage aus der Lilienstraße macht Druck. Von dort kam inzwischen sogar das Signal, man wolle das Areal kaufen. 45 Euro pro Quadratmeter wären dann fällig, meinte OB Wiegand im Hauptausschuss.
Sollte nun auch der Stadtrat dem Antrag zustimmen, dürfte der Beschluss zum Landesverwaltungsamt zur Beanstandung gehen. Das hat die Verwaltung im Hauptausschuss angedeutet. Sie hält die Umwandlung in einen Pachtvertrag für nachteilig. Denn statt des bisherigen Schuldrechtsanpassungsgesetzes greift bei jeder Vertragsänderung künftig das BGB. Das bedeutet nach Auffassung des Rechtsamts, dass hierdurch die auf kommunalem Eigentum stehenden Garagen ebenfalls in den Besitz der Stadt übergehen. Auch Entschädigungsleitungen an die Garagenbesitzer müssten geleistet werden. „Mehr als es Ihnen aufschreiben geht nicht“, meint ein hörbar genervter Herr Schreier vom Rechtsamt. Und so findet die Stadt auch: mit einem Beschluss verstößt der Stadtrat gegen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Denn auch wenn es vielleicht für den Wahlkampf gut klingt, man hat die Neustädter Garagen vor möglicherweise bösen Investoren gerettet, so rollen doch auf die Stadt Millionenkosten zu, meint man in der Verwaltung.
Bodo Meerheim, Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat, wirbt noch einmal um Zustimmung. „Wenn der Antrag in der Stadtratssitzung am 27. März 2019 mit einer Mehrheit beschlossen wird, dann können tausende Garagenbesitzer, ohne Angst vor einer drohenden, unsozialen Belastung, ihre Garagen weiter nutzen“, lässt er verlauten.
Doch dass es sich im Kern nur um den Standort Lilienstraße dreht, dürfte auch einen anderen Hintergrund haben. Denn aus Bereichen des Islamischen Kulturkreises hat es, so war zu erfahren, Interessenten für das Gelände für den Bau eines Gebetshauses gegeben. Vor zwei Jahren tauchten jene Gerüchte erstmals auf. Just zu jenem Zeitpunkt, als man wegen der auslaufenden 30-Jahres-Regelung auch in der Garagengemeinschaft ungeduldig wurde. Inzwischen hat der Garagenverein ein Konzept erstellt. Solaranlagen auf den Dächern der Garagen soll es beispielsweise geben.
So ein Quatsch.
Jetzt macht die Linke nun schon Garagenbesitz zu einer sozialen Frage.
Hunderte Autos können jetzt ohne Angst vor Obdachlosigkeit in eine gesicherte Zukunft schauen…
Die sollen das tun, was nach Recht und Gesetz für den Steuerzahler am günstigsten ist.