Wegen Corona-Pandemie: Sachsen-Anhalt verlängert vereinfachtes Vergaberecht

Angesichts der aktuell wieder verschärften Corona-Lage, die sich auch negativ auf Sachsen-Anhalts Wirtschaft auswirkt, verlängert Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze die Regelungen für vereinfachte Vergabeverfahren von Land, Kommunen und kommunalen Unternehmen bis Ende 2022. Die entsprechende Verordnung, die zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, schreibt die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen bis zum 31. Dezember 2022 fort. Dadurch können auch im gesamten nächsten Jahr beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden.
Wirtschaftsminister Sven Schulze: „In enger Abstimmung mit gewerblichen Kammern sowie Bau- und Wirtschaftsverbänden haben wir uns entschieden, die Erleichterungen für öffentliche Vergabeverfahren ein weiteres Jahr zu verlängern. Gerade mit Blick auf die wieder verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie braucht die heimische Wirtschaft kräftige Unterstützung. Ein Baustein dafür sind die coronabedingten Lockerungen des Landes-Vergabegesetzes, die weiterhin vereinfachte Verfahren ermöglichen aber zugleich Transparenz und Wettbewerb erhalten.“
Bei Leistungen wie etwa der Beschaffung von Computern, Möbeln oder Fahrzeugen (VOL/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 215.000 Euro beschränkte Ausschreibungen (vor Mitte Mai 2020: bis 50.000 Euro) und freihändige Vergaben (25.000 Euro) möglich. Bei Bauleistungen (VOB/A) sind bis zum höchstmöglichen durch EU-Recht zulässigen Auftragswert von 5,382 Millionen Euro beschränkte Ausschreibungen (je nach Gewerk zwischen 50.000 und 150.000 Euro) sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Millionen Euro freihändige Vergaben möglich.
Bei der beschränkten Ausschreibung werden mehrere Unternehmen, deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bekannt ist, durch den Auftraggeber zur Einreichung von Angeboten aufgefordert. Bei der freihändigen Vergabe werden Vertragsverhandlungen mit einem (VOB/A) oder wenigen (VOL/A) frei ausgewählten Unternehmen aufgenommen, von denen bekannt ist, dass sie die Aufträge erfüllen können.
Zur Deckung kurzfristiger Bedarfe sieht die neue Verordnung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe von Liefer- und Dienstleistungen auf 5.000 Euro sowie von Bauleistungen auf 10.000 Euro vor. Diese lagen vor der Pandemie für Liefer- und Dienstleitungen bei 500 Euro und für Bauleistungen bei 3.000 Euro (seit Mai 2020 bei 5.000 Euro).
Na prima
Das ist gut, man fragt sich nur, warum in Krisen geht was auch dauerhaft hilfreich wär. Dazu gehört aber auch die Vereinfachung der ganzen Vorschriften. Wenn jede neue Vorschrift nur genehmigt würde, wenn zwei alte dafür wedfallen, erst dann wird Bürokratieabbau Wirklichkeit.
Das kannste aber nur so lange fortführen, bis nur noch zwei Vorschriften übrig sind. Und dann? Herrscht unregulierter Markt und Anomie. Das will auch keiner.
Klar, natürlich hat das Grenzen. Aber da ist sicherlich erstmal ein paar Jahre Luft bis es eng wird.
Das öffnet leider auch der Korruption die Türen und Tore.
Dagegen hilft Offenlegung mehr als Vorschriften. Die Korrupten können nämlich die Regeln auswendig inkl. deren Umgehung und sie nutzen diese sogar für ihren Vorteil. Schau mal, wer in Halle fast alle Bau- und Straßenbauaufträge bekommt, immer dieselbe Firma. Vorschriften behindern v.a. die kleinen Anbieter.
Eine freihändige Vergabe ist doch viel anfälliger für Korruption als eine durch Ausschreibungsverfahren.