Wieder Mann am Hauptbahnhof mit nichtbezahltem Bußgeld erwischt

Am Donnerstag, den 19. Juni 2025 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 04:10 Uhr einen 35-Jährigen im Hauptbahnhof Halle (Saale). Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf vom 5. Juni dieses Jahres. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Viechtach zwei Monate zuvor wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einem Bußgeld von 340 Euro. Da er dieses nicht zahlte, wurde eine Erzwingungshaft von 14 Tagen angeordnet.
Die Einsatzkräfte eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl. Es folgte die Fest- und Mitnahme zum nahegelegenen Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Den haftabwendenden Betrag konnte der Deutsche abermals nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Beamten informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.
Immer wieder liest man das hier. Was haben wir nur für schlampige Gesetze in Deutschland!
Das liest man immer wieder, weil es so oft vorkommt. (es kommt noch viel, viel öfter vor, aber das verunsichert vor allem die einfach gestrickte Bevölkerung nur) Das liegt aber nicht daran, dass Gesetze in Deutschland „schlampig“ wären. (was auch immer „schlampige Gesetze“ überhaupt sein sollen)
Was ist jetzt daran schlampig? Durch die 14 Tage Haft ist das Bußgeld nicht verschwunden. Im Klartext: er muss das Geld immer noch zahlen oder es gibt eine erneute Erzwingungshaft. Ist was anderes als eine Ersatzfreiheitsstrafe (Tagessätze). Schlampig ist also eher dein Rechtsverständnis.