Wohnmobil-Fahrerin auf der A14 genötigt: Autofahrer wird der Prozess am Amtsgericht Halle gemacht

Dem im September 1997 in Charabali (Russische Föderation) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, mit Gewalt einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben.
Der Angeklagte soll als Führer des Pkw Ford am 14.04.2024, gegen 22:20 Uhr die Bundesautobahn 14 in Richtung Schwerin befahren haben. Kurz vor der Anschlussstelle Halle-Peißen soll er derart dicht auf das vor ihm fahrende und im Überholvorgang befindliche Wohnmobil Citroën Jumper der Geschädigten H. aufgefahren sein, dass die Geschädigte im Rückspiegel ihres Fahrzeugs nicht einmal mehr die Nummernschilder des vom Angeklagten geführten PKW´s sehen konnte. Nachdem die Geschädigte das Wohnmobil nach Beendigung des Überholvorganges auf die rechte Fahrspur gefahren hatte, soll der Angeklagte derart kurz vor dem Wohnmobil eingeschert sein, dass die Geschädigte eine Gefahrenbremsung durchführen musste. In der weiteren Folge habe der Angeklagte sein Fahrzeug mehrfach schlagartig ohne nachvollziehbaren Grund von ca. 120 km/h auf 50 km/h abgebremst, sodass die Geschädigte mehrfach zur Gefahrenbremsung gezwungen wurde, um ein Auffahren zu verhindern.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren an.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
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