Zeit, Bezahlung, Pausen: Ferienjobs – worauf Schülerinnen und Schüler achten sollten

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Keine Antworten

  1. ich sagt:

    „Ich rate jedem jungen Menschen, am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden.“

    Na siiiicher, ganz altruistischer Rat vom netten Onkel.

  2. Und sagt:

    Nehmt die bloß nict zu doll ran und gebt ihnen aber dafür viel Geld bei vielen Pausen, damit sie schon rechzeitig einen Einblick ins spätere Leben bekommen

  3. Fallstrickland sagt:

    Hoffentlich sind die fleißigen Schülerchen nicht Mitglied einer Bedarfsgemeinsaft, sonst wird ihnen das Geld wieder abgeknöpft.

    • kundiger Sozialstaatsbürger sagt:

      Einfach mal nachsehen, wann man überhaupt Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sein kann. Dann ist das böse Deutschland nicht mehr ganz so böse.

      Aber auch dann wird ihnen nicht ein einziger Cent des Lohns „abgeknöpft“.

      • von wegen sagt:

        Wohnen bei den Eltern bis 25, mindestens einer der Wohngemeinschaft Hartzer – schon „Bedarfsgemeinschaft“. Ein Ferienjobgehalt wird als sogenannter Geldzufluss gewertet und natürlich mit dem Hartzer-Geld „verrechnet“, so dass „überzahlte Leistungen“ ans Jobcenter zurückgezahlt werden müssen.
        So, nun darfst du wieder trollen.

        • na gut sagt:

          Also wird ihnen das Geld nicht abgeknöpft. So hatte ich das auch verstanden.

          • Gartenfreunde 🌻🙂 sagt:

            Wikipedia:
            Sollte ein Schüler bei seinem Ferienjob mehr als 1.200 Euro verdienen, so greift hier die Einkommensregelung nach § 11b des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II). Demnach gilt auch für Schüler bzw. Kinder von Eltern, die Hartz IV empfangen, dass ein Teil des Lohns mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.

          • nichts abgezogen - kein Cent sagt:

            Mehr als 1200 Euro ist doch ein guter Verdienst.