Zoll in Halle stoppt Schwarzgeldzahlungen: Bewährung für Bauunternehmer und gemeinnützige Arbeit
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg mit Sitz in Halle konnten aufgrund ihrer Ermittlungen einem 42-jährigen Bauingenieur aus Weißenfels nachweisen, dass dieser in 2016 und 2017 neun Minijobber, sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigte, auf Baustellen in Weißenfels arbeiten ließ. Ihnen wurde der Lohn „schwarz“ ausgezahlt. Von den neun Minijobbern arbeiteten sieben ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung.
Aufgrund der Schwarzlohnzahlungen wurden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 229.000 Euro nicht abgeführt. Die hinterzogene Lohnsteuer betrug rund
140.000 Euro. Das Amtsgericht Halle verurteilte den Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich zur Wiedergutmachung des Schadens, muss er 100 Stunden selber Hand anlegen, in Form von gemeinnütziger Arbeit. Das Urteil ist rechtskräftig
Schwarzfahrende landen regelmäßig wegen ein paar hundert € im Gefängnis. Für über 350000 € Schaden wegen Schwarzarbeit gibt es dagegen Bewährung.
Weitere Auflagen: Wiedergutmachung des Schadens(!) und gemeinnützige Arbeit. Beim Erstverstoß werden Haftstrafen bis zu 2 Jahren generell zur Bewährung ausgesetzt, auch bei „Schwarzfahrenden“. Ersatzfreiheitsstrafe tritt an, wer Geldstrafen nicht begleichen kann (oder will).
Alles langjährige Übung und wird nur hin und wieder im Internet (früher auch häufig am Stammtisch bei der Auswertung der letzten Bild-Ausgabe) angezweifelt. Das liegt aber am mangelnden Verständnis und vor allem dem geringen Interesse. Schließlich sind das Informationen, die seit Jahrzehnten ausführlich dokumentiert und frei verfügbar sind. Aber schnell etwas ins Internet getippt und schon ist es wieder vergessen, bis zum nächsten „Aufreger“…
In „meiner“ Firma wird regelmäßig der Mindestlohn auf die Hälfte gedrückt, da juckt sich kein Zoll dran
Offenbar auch keiner der schlauen Beschäftigten. Dabei gibt es doch mindestens einen, der nicht müde wird, im Internet die Möglichkeiten der Arbeitnehmer aufzuzählen, solche Dinge zu unterbinden. Ist das etwa nur ein Schwätzer?
Dieses Urteil schadet ja mehr, wie der Schaden des Bauingenieurs begangen hat