Zollkontrollen in Nagelstudios in Sachsen-Anhalt: 22 Strafverfahren und 13 Ordnungswidrigkeiten – unter anderem wegen Schwarzarbeit und 40 Auffälligkeiten, die überprüft werden müssen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat am 24. und 26.08.2021 in Sachsen-Anhalt in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in Nagelstudios überprüft. 112 Zöllner im Land waren im Einsatz und haben über 110 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ebenfalls wurden 18 Arbeitgeberprüfungen begonnen.
Direkt vor Ort wurden an beiden Tagen 22 Strafverfahren und 13 Ordnungswidrigkeitenverfahren vorwiegend wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz beziehungsweise wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben des Dritten Buches Sozialgesetzbuch eingeleitet.
Bei den Prüfungen wurden 26 Sachverhalte bzw. Auffälligkeiten festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen. Das Hauptaugenmerk hierbei wird auf die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns, die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Ausländerbeschäftigung sein. Weiterhin wurden 14 Sachverhalte an Ausländerbehörden weitergeleitet.
Ein besonderer Fall beschäftigte die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Magdeburg. Diese trafen in den Nachmittagsstunden des 26.08.2021 einen minderjährigen vorgeblich vietnamesischen Staatsbürger in einem Nagelstudio im Salzlandkreis arbeitend an. Hierbei war neben der üblichen Beteiligung der Ausländerbehörde und der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Bundespolizei auch aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit des 17-jährigen Jugendlichen das zuständige Jugendamt zu beteiligen, da dessen gesetzliche Vertreter sich nicht in der Bundesrepublik aufhielten. Hierzu schreibt das Jugendgerichtsgesetz eigene besondere Vorgehensweisen vor. So waren neben den üblichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung, wie Fertigen von Fotografien und nehmen von Fingerabdrücken, die Vernehmung des nun in einem Strafverfahren Beschuldigten auch der Verbleib des Jugendlichen zu klären. Hier wurde über das zuständige Jugendamt des Salzlandkreises eine Unterbringung in einer caritativen sozialen Einrichtung vermittelt, so dass der Jugendliche noch in der gleichen Nacht, gegen 22:30 Uhr durch die Bediensteten des Hauptzollamtes in deren Obhut überstellt werden konnte.
Die eingeleiteten Strafverfahren nach § 95 Aufenthaltsgesetz können eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch können eine Geldbuße bis zu 500.000 EURO zur Folge haben.
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