Zwischen Bleiberecht und Abschiebung: Stadt legt aktuelle Zahlen zur Migration in Halle vor
Wieviele Asylbewerber leben in Halle (Saale), wie ist ihr Aufenthaltsstatus? Die AfD-Stadtratsfraktion hat dazu Daten bei der halleschen Stadtverwaltung abgefragt. Wie aus der Antwort der Verwaltung unter Bürgermeister Egbert Geier hervorgeht, ist die syrische Gemeinschaft weiterhin die größte Gruppe unter den Schutzsuchenden in der Saalestadt. Die Statistik gliedert sich dabei in verschiedene Aufenthaltsstatus, die ein differenziertes Bild der aktuellen Lage zeichnen.
Aktuell befinden sich 958 Personen in einem laufenden Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung). Die Liste wird angeführt von Menschen aus Syrien mit 317 Personen, es folgen Türkei (159 Personen) und Afghanistan (123 Personen). Deutlich geringer fällt die Zahl der geduldeten Personen aus, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Insgesamt betrifft dies 600 Menschen. Hier bilden Staatsangehörige aus Indien (74), der Türkei (61) und der Russischen Föderation (51) die größten Kontingente. Bei den bereits anerkannten Flüchtlingen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz zeigt sich eine klare Dominanz syrischer (über 4.300 Personen in verschiedenen Kategorien) und afghanischer Staatsangehöriger (ca. 1.000 Personen).
Ein signifikanter Anstieg ist beim Familiennachzug zu verzeichnen. Während im Jahr 2020 noch 589 Personen im Rahmen der Familienzusammenführung nach Halle zogen, stieg diese Zahl bis 2025 kontinuierlich auf 1.313 Personen an. Frauen stellen mit 937 Zuzügen im Jahr 2025 die deutliche Mehrheit gegenüber 376 Männern. Alter: Besonders stark ist der Zuzug in der Altersgruppe der 26- bis 35-Jährigen sowie bei Kindern und Jugendlichen (6–17 Jahre).
Die Statistik zu den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die seit 2022 systematisch erfasst wird, zeigt für das vergangene Jahr eine gemischte Bilanz. Während die Zahl der freiwilligen Ausreisen von 55 (Jahr 2024) auf 67 im Jahr 2025 leicht stieg, gab es bei den Abschiebungen (aufenthaltsbeendende Maßnahmen) eine markante Veränderung:
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 50 Personen abgeschoben, im Vergleich zu 64 im Vorjahr. Auffällig ist hier die hohe Zahl von Rückführungen nach Bosnien und Herzegowina (111 Fälle in der Statistik gelistet) sowie nach Indien und Somalia. Die Verwaltung weist darauf hin, dass detaillierte Aufzeichnungen erst seit vier Jahren vorliegen.









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