1.179 Wohnungen wurden im letzten Jahr in Sachsen-Anhalt abgerissen

Im Jahr 2021 wurden in Wohngebäuden 1 148 Wohnungen (Wohnfläche 73 000 m2) abgerissen, wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt.
Überwiegend handelte es sich um alte Wohngebäude, die vor 1991 errichtet wurden. Lediglich 6 Wohnungen waren jünger als 30 Jahre. In Nichtwohngebäuden wurden lediglich 31 Wohnungen (Wohnfläche 2 600 m2) beseitigt.
Die Abgangsursache bei Wohngebäuden war in rund 50,0 % der Fälle die Errichtung neuer Wohngebäude. Der wichtigste Abgangsgrund bei Nichtwohngebäuden war hingegen die Schaffung von Freiflächen (24,9 %) und erst dann die Schaffung neuer Nichtwohngebäude (19,9 %). In 16,5 % der Abrisse oder Umwidmungen von Nichtwohngebäuden wurden danach Wohngebäude errichtet.
Insgesamt wurden 328 Wohngebäude und 466 Nichtwohngebäude vom Bauabgang erfasst. Als Gebäude gelten gemäß der Systematik der Bauwerke selbstständig benutzbare, überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Dabei kommt es auf die Umschließung durch Wände nicht an; die Überdachung allein ist ausreichend.
Keine Gebäude und damit nicht Erhebungseinheit in der Bautätigkeitsstatistik sind behelfsmäßige Nichtwohnbauten und freistehende selbstständige Konstruktionen. Unterkünfte wie z. B. Baracken, Gartenlauben, Behelfsheime und dergleichen werden, wenn sie nur für begrenzte Dauer errichtet und/oder von geringem Wohnwert sind, ebenfalls nicht erfasst; gleiches gilt für Wohncontainer.
Wann geht es denn in der Silberhöhe und Ha-Neu weiter ? Dort stehen doch auch genug leer.
Sobald sich die Eigentümer (nicht du) dazu entschließen.
Die Eigentümer brauchen aber ziemlich lange für den Entschluss.
Gibt es irgendeine Frist?
Die Stadt kann den Eigentümern Fristen setzen, wie nun die weitere Planung der Immobilie aussieht.
Auf Grundlage von … ?
BGH-Urteil (V ZR 225/20).
„Im Grundsatz können die Wohnungseigentümer ein auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenes Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr beschließen“
Ja, eben. Somit kann abgerissen werden.
„Die Stadt kann den Eigentümern Fristen setzen, wie nun die weitere Planung der Immobilie aussieht.“
Leider doch.
§ 177 und § 179 Bau GB
Die warten auf die neuen Flüchtlingsströme.
Danke für Ihren Einkauf!
Klimawandel, Kriege aller Art – meinste, das lässt die Flüchtlingsströme jemals wieder versiegen?
Silberhöhe hat keinen leerstand nur rafgierige vermieter
Abriss bis zum Mangel 👍
Hä, es stehen angeblich 12.000 Wohnungen leer !!!