1 Million Euro Corona-Hilfe von Lotto Sachsen-Anhalt
Lotto Sachsen-Anhalt hilft in der Corona-Zeit den gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen im Land in der Corona-Zeit. Dort wird jetzt ein Hilfsfond von 1 Million Euro aufgelegt.
„Kleine Sportvereine oder Theatergruppen in Sachsen-Anhalt sollen nicht mit den Kosten allein gelassen werden, die durch vorbereitete und danach abgesagte Veranstaltungen, Turniere oder Events entstanden sind“, sagten die Lotto-Geschäftsführer Maren Sieb und Ralf von Einem. „LOTTO ist der finanzielle Herzschlag der Vereinsarbeit und in Krisenzeiten wie diesen gegebenenfalls auch der Herzschrittmacher.“
Wer kann einen Antrag stellen?
- Jeder gemeinnützige Verein/Träger/Verband/Einrichtung in Sachsen-Anhalt, der aufgrund der Corona-Pandemie ein geplantes Vorhaben absagen musste und dem dadurch Kosten entstanden sind, kann ab sofort Mittel aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragen.
In welcher Höhe werden Hilfsgelder vergeben?
- Je Antrag können – je nach Höhe der Ausfallkosten – bis zu 10.000 Euro bewilligt werden. Insgesamt stehen bis zu 1 Million Euro im Lotto-Hilfsfonds zur Verfügung.
Welche Bedingungen müssen für eine Hilfsfonds-Förderung erfüllt sein?
- Der finanzielle Schaden muss durch die Corona-Pandemie entstanden sein und darf nicht über Drittmittel (z. B. Finanzhilfen vom Bund/vom Land/von Versicherungen) gedeckt sein.
Wie werden die Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds vergeben?
- Betroffene schicken LOTTO Sachsen-Anhalt einen formlosen Antrag, der die Ausfallkosten beschreibt und nachweisbar belegt. (per Post oder per E-Mail) Zudem sind ein Gemeinnützigkeitsnach-weis und eine Kopie der Satzung/Nachweis der Vertretungsbefugnis erforderlich. Ferner wird eine schriftliche Erklärung benötigt, dass der finanzielle Schaden nicht von Dritten beglichen wird.
Wo bekommen betroffene Vereine/Träger/Verbände/Einrichtungen weitere Informationen?
- Auf www.lottosachsenanhalt.de gibt es eine Info-Seite zum Lotto-Hilfsfonds für Betroffene der Corona-Pandemie.
Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds?
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheiden die Lotto-Geschäftsführer zeitnah im Benehmen mit dem Lotto-Aufsichtsrat.
Wo können Gelder aus dem Lotto-Hilfsfonds beantragt werden?
- Anträge per E-Mail an: coronahilfe@sachsen-anhalt-lotto.de
- Anträge per Post an:
Abteilung Fördermittel – Stichwort Corona-Hilfe
LOTTO Sachsen-Anhalt
Stresemannstraße 18
39104 Magdeburg
LOTTO Sachsen-Anhalt ist ein verlässlicher Förderer des Gemeinwohls im Land. Vereine, in denen sich zehntausende Sachsen-Anhalter ehrenamtlich engagieren, investieren viel Zeit und Kraft in die Vorbereitung größerer Events oder in die Durchführung wöchentlicher Veranstaltungen, die während der Corona-Pandemie ausfallen mussten. „Wir lassen das Ehrenamt in der Krise nicht allein“, betonen die Lotto-Geschäftsführer.
Beispiele für Inanspruchnahmen des Lotto-Hilfsfonds:
• Werbungskosten/Druckkosten für Plakate, Eintrittskarten, Flyer, geschaltete Anzeigen usw. für Veranstaltungen, die wegen der Pandemie abgesagt wurden.
• Honorare für vertragliche gebundene Künstler, deren Auftritte abgesagt wurden.
• Mietkosten z. B. für Veranstaltungsräume o. ä., die vertraglich festgelegt (anteilig) gezahlt werden müssen, obwohl die Veranstaltung abgesagt werden musste.
• Übernachtungskosten/Stornokosten, die trotz abgesagter Veranstaltung gezahlt werden mussten.
Unsere Sportler und Funktionäre sagen an dieser Stelle Danke und bleibt alle schön Gesund.