12-Jährige missbraucht: Prozessbeginn am Landgericht Halle

Landgericht Halle

21 Antworten

  1. Pädohunter sagt:

    Auf die Ampel muss man hier nicht setzen, wenn es um angemessene Strafen geht.

    • Brösel sagt:

      Muss man auch nicht, die Ampel verhängt keine Strafen. Dafür gibt es das Gericht… Auch wenn es hier gleich wieder anders behauptet wird: die Justiz ist in Deutschland unabhängig! Wir haben weder polnische noch ungarische Zustände.

      • Du sagt:

        Stimmt wir haben überhaupt keine Zustände, bei uns herrscht das Chaos

      • Krümel sagt:

        Und wer macht die Gesetze! Bei Null Ahnung lieber die Pfoten von der Tastatur.

        • Samthandschuh sagt:

          Der Bundestag.

        • 10010110 sagt:

          Die aktuellen Gesetze bezüglich sexuellen Missbrauchs gehen nicht auf die aktuelle Ampelregierung zurück.

          • Ly sagt:

            Dann frage ich mich warum der aktuelle justitzminister(FDP) den Besitz von kinderpornografischen Material wieder runter stuft als „Vergehen“… Wurde erst vor zwei Jahren!!!!, Endlich als Straftat angesehen…. Und jetzt… APPLAUS!
            Das nennt sich Justitzreform.. Entlastung der Richter… Entscheidung wurde vom
            Richterbund begrüßt… Ahhhh… Alles klar Herr Buschmann…

          • 10010110 sagt:

            Der Hintergrund ist unter anderem, dass Kinder und Jugendliche dank omnipräsenter Smartphones sich selbst oder gegenseitig filmen, ohne wirklich ein Verständnis dafür zu haben, was sie da eigentlich tun, oder auch nur pädokriminelle Absichten zu haben, und da wäre es unverhältnismäßig, die vor Gericht zu bringen, weil die Strafen entweder eh fallengelassen würden oder sie von vorn herein nicht strafmündig sind. Das hat, wie man am Artikel sehen kann, keine weniger gravierenden Auswirkungen auf wirkliche Täter.

        • Oha sagt:

          Na Krümel verkrümelt euch alle

      • Steuermann sagt:

        Und wer sitzt über den Gericht?

  2. Emmi sagt:

    Aussageverweigerungsrecht ist bei Gericht immer das Schlüsselwort. Jetzt muss womöglich das Kind nochmal aussagen. Warum wird nicht die Umkehr der Schuld angenommen. Der Beschuldigte muss beweisen, dass er unschuldig ist. Er wird nicht damit aufhören, da ist eine Grenze überschritten.
    Dem Kind viel Kraft für die Zukunft.

    • Rechtsstaat ist das Schlüsselwort sagt:

      Etwas nicht zu tun hinterlässt keine Spuren. Wie soll man das beweisen? Mit Schuldumkehr kann man jeden hinter Gitter bringen, auch dich.

    • Emmi erzählt Unfug sagt:

      Neben der Aussageverweigerung hat der Angeklagte auch das Recht, zu lügen wie gedruckt! Was soll der Blödsinn mit der Schuldumkehr? Es gibt nicht umsonst die Unschuldsvermutung. Stell dir mal vor, jemand behauptet, dass du neben deinem Bürgergeld durch Schwarzarbeit noch mehr verdienst, als du dürftest… Kämst mächtig ins trudeln und hättest nicht mehr soviel Zeit, hier komische Fragen zu stellen.

  3. Detlef sagt:

    Bei Missbrauch Schutzbefohlene darf es keine Bewährung mehr geben und jahrelang hinter Gittern

    • 10010110 sagt:

      Gibt es bei Missbrauch Schutzbefohlener denn Bewährung?

      • beachte sagt:

        Bewährung ist keine Rechtsfolge eines Strafgesetzes.

        Die Strafaussetzung zur Bewährung kann nur bei Freiehiettstrafen erfolgen und wenn eine Freiheitsstrafe verhängt wurde, die insgesamt nicht mehr als 2 Jahre beträgt.

        Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener hat eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten.

    • Dungeon Masters sagt:

      Mindeststrafe 5 Jahre

  4. Ad sagt:

    Als ob das der 1.Fall ist

  5. Oha sagt:

    Und warum haben wir keine schutzleute mehr die auf uns alle aufpassen?