150.000ster Bescheid erteilt und 120,8 Mio. Euro Corona-Verdienstausfallentschädigung in Sachsen-Anhalt ausgezahlt
Das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie 150.000 Bescheide für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) an Betroffene übermittelt. 144.000 Sachsen-Anhalter konnten auf dieser gesetzlichen Grundlage entschädigt werden. 120,8 Mio. Euro wurden dabei ausgezahlt. Die Hauptzeiträume der Anträge erstrecken sich dabei auf die entsprechenden Corona-Wellen im August und September 2020, im Oktober und November 2021 sowie Juni bis August 2022.
Wenn man auf die Zahlen schaut, stellt man fest, dass 6.000 Anträge abgelehnt worden sind. Das hängt mit dem Beginn der Corona-Pandemie zusammen. Insbesondere Gastronomen sind dann die Einnahmen weggebrochen und diese haben dann über alle möglichen Förderprogramme Anträge gestellt – so auch bei dem Programm für den Verdienstausfall. Denn die erste Zeit war nicht klar, wie denn die Entschädigung vonstatten geht. Letztendlich griff dann ein anderes Förderprogramm. Aus diesem Grund sind für das Programm zur Verdienstausfallentschädigung keine Zahlungen erfolgt und die Anträge abgelehnt worden.
Für den Bereich der Verdienstausfallentschädigung aufgrund des § 56 IfSG war das Landesverwaltungsamt bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie zuständig. Bis dahin gab es weder eine solche Antragsflut noch diesen Bedarf an Informationen und schneller Hilfe. Umgehend wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die einen durchschnittlichen Personalbestand von 35 eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bis zu 35 Studenten hatte, insbesondere aus dem juristischen Bereich. Nach dem Jahreswechsel werden nur noch zehn Stammkräfte tätig sein. Aktuell wird ja auch disktutiert, die Quarantäne-Pflicht aufzuheben. Sollte das kommen, rechnet das Amt mit einem weiteren Rückgang der Antäge.
„Die kontinuierliche Arbeit in dieser Personalstärke hat sich ausgezahlt. Der von uns priorisierte Kreis der Eltern und Selbstständigen erhält nach nur zwei Wochen eine Entscheidung über den Verdienstausfall.“, erläutert Thomas Pleye die durchschnittlichen aktuellen Bearbeitungszeiten. Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes bei der Bearbeitung auf ein Onlinefachverfahren des Bundes zu setzen, hat sich als positiv und ausgesprochen effizient bewährt. Auch die Einrichtung eines Funktionspostfachs und einer Hotline haben sich als gewinnbringend gezeigt. „Alle Parameter, von Bearbeitungsdauer über die gezahlten Verdienstausfallentschädigungen, können sich im bundesweiten Vergleich sehen lassen.“, fasst Thomas Pleye die erfolgreiche Arbeit des Landesverwaltungsamtes zusammen.
Hintergrund:
Im Infektionsschutzgesetz ist der Verdienstausfall aufgrund z.B. einer Pandemie geregelt.
§ 56 Abs. 1 IfSG: Verdienstausfallentschädigung für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer wegen einer Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt nicht arbeitsfähig waren
§ 56 Abs. 1 IfSG: Verdienstausfallentschädigung für Selbstständige, die wegen einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes nicht arbeiten konnten
§ 56 Abs. 1a IfSG: Verdienstausfallentschädigung wegen Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes für die Kinderbetreuung; Antragsteller sind die Arbeitgeber der Eltern oder Selbstständige für sich
Anträge auf diese Entschädigung konnten im Land Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt gestellt werden.
Und wie viele Millionen müssen wieder zurück gezahlt werden , weil so manche Millionen nicht berechtigt ausgezahlt wurden ?
Künstler bestimmt nicht.
Die sind Wichtiger als alle anderen.
Mal sehen wieviel Entschädigung es bei Pest gibt.
Demnach gab es pro Antrag im Schnitt weniger als 1000 Euro? Das hat sich ja nicht wirklich gelohnt.