156 Tuberkulose-Fälle in Sachsen-Anhalt
Im Jahr 1982 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den 24. März zum Welttuberkulosetag mit dem Ziel, auf die Tuberkulose aufmerksam zu machen. Die Tuberkulose, früher Schwindsucht genannt, kommt auch heutzutage weltweit vor. Nachdem bundesweit der Trend viele Jahre rückläufig war, wurde in den letzten Jahren wieder eine Zunahme der Tuberkulosefälle beobachtet, die den Gesundheitsämtern gemeldet werden. Auch in Sachsen-Anhalt wurde 2015 (194 gemeldete Fälle) im Vergleich zu 2014 (120 gemeldete Fälle) ein Anstieg der Tuberkulosefälle um 61 % registriert. Im Jahr 2016 (156 gemeldete Fälle) ist dieser Anstieg wieder etwas zurückgegangen.
Etwa die Hälfte der gemeldeten Tuberkulosepatienten stammt aus Deutschland, die andere Hälfte wurde im Ausland geboren. Damit wird deutlich, dass die Erkrankung innerhalb der im Verhältnis größeren deutschen Bevölkerung immer noch selten ist. Bei Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft trat sie 2015 in Sachsen-Anhalt ca. 30-mal häufiger auf als bei deutschen Staatsbürgern. Der Anstieg der Tuberkulosefälle im Jahr 2015 ist außerdem vor allem auf die aktive Fallsuche bei der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung von Asylbewerbern zurückzuführen. Dadurch werden höchstwahrscheinlich mehr Fälle identifiziert als in anderen Bevölkerungsgruppen. Zudem kommen viele Asylbewerber aus Ländern, in denen Tuberkulose häufiger vorkommt als in Deutschland. Die aktive Fallsuche dient dazu, Tuberkulose frühzeitig zu entdecken, erkrankte Personen zu behandeln und damit eine Weiterverbreitung zu verhindern. Die Chancen eine Tuberkulose zu heilen, sind heute viel besser als noch vor einigen Jahrzehnten.
Nicht alle Tuberkulosekranken sind ansteckend. Eine Ansteckungsgefahr geht von denen aus, welche an einer offenen Lungentuberkulose leiden. Die Ansteckung erfolgt jedoch nicht so leicht wie bei anderen über die Luft übertragbaren Krankheiten. Sie ist abhängig von der Häufigkeit, Dauer und Enge des Kontakts zu Erkrankten. Wird einem Gesundheitsamt ein Fall von offener Lungentuberkulose gemeldet, ermittelt das zuständige Gesundheitsamt die Kontaktpersonen des Erkrankten, um diesen eine entsprechende Vorsorge oder Therapie zu empfehlen. Auch diese Umgebungsuntersuchungen im Umfeld infektiöser Patienten durch den öffentlichen Gesundheitsdienst sind von großer Bedeutung für eine wirksame Tuberkulosekontrolle.
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