18. Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt beschlossen: Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen

Ab 1. Oktober 2022 gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Eindämmungsverordnung. Auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden damit bundesweite und landesweite Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Durch die Novellierung des IfSG hat der Bund einige Schutzmaßnahmen teilweise bereits selbst durch Bundesgesetz geregelt. Danach besteht eine Verpflichtung zur Testung in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Besucherinnen und Besucher haben sich dabei täglich vor Betreten der Einrichtung zu testen. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen ist eine dreimalige Testung pro Kalenderwoche vorgeschrieben.
Zudem besteht in diesen Einrichtungen sowie im Personenfernverkehr und beispielsweise in Arztpraxen eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr ausreichend. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Im Personenfernverkehr können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gleiches gilt für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.
Da es sich um bundesweite Regelungen handelt, müssen die Test- und Maskenpflichten in der 18. Eindämmungsverordnung nicht noch einmal explizit geregelt werden.
Ausnahmen von der bundesweiten Testpflicht (z B. für Krankenhäuser oder Pflegeinrichtungen) sind laut 18. Eindämmungsverordnung bei Kindern bis 6 Jahren und bei Glaubhaftmachung medizinischer Gründe, die einer Testung entgegenstehen, möglich.
Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht eine Verpflichtung der Beförderer zur stichprobenhaften Kontrolle sowie eine ausdrückliche Regelung, die den Beförderer das Recht einräumt, Personen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht von der weiteren Beförderung auszuschließen.
Weiterhin regelt die 18. Eindämmungsverordnung die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Besucher von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie öffentlich zugänglichen Innenräumen von Justizvollzugseinrichtungen. Die 18. Eindämmungsverordnung gilt zunächst bis zum 29. Oktober 2022.
Was ist das für ein Schwachsinn? Man soll FFP2 Masken tragen und die die das Kontrollieren sollen sind davon ausgeschlossen und brauchen nur einen Medizinischen Mund und Nasen Schutz. Was soll das? Gleiches Recht für alle!!!
Richtig lesen hilft manchmal …
Unter anderem gilt die FFP2-Pflicht im Personenfernverkehr.
Das Kontrollpersonal darf aber auch nur einen medizinischen MNS tragen
Die einen sind ein paar Minuten in der Bahn, die anderen arbeiten dort Stunden. Einfach mal nachdenken.
@Hans G. Und was ist mit denen die 8-10 Stunden im KH arbeiten.Einfach mal nachdenken Hans,aber das kann man deinen Horizont nicht abverlangen!
Wer 8-10 Stunden im KH arbeitet, ist trotzdem nur ein paar Minuten in der Bahn.
„ein paar Minuten“ ist aber relativ. Selbst ohne Blockierung der Fahrstrecke fahren manche durchaus ’ne Dreiviertel Stunde oder länger. Und die Zeit kommt zur KH-Arbeitszeit DAZU. Die Tragevorschriften des Arbeitsschutzes setzen nicht ohne Grund zeitliche Fristen mit vorgeschriebenen Pausenzeiten zwischendurch. „Für gesunde Erwachsene wird dort bei mittlerer Aktivität eine Tragezeit von 75 Minuten und eine Tragepause von jeweils 30 min empfohlen.“
https://www.bghw.de/e-magazin/ffp2-masken-am-arbeitsplatz
Empfehlungen, Vorschriften und Ge- und Verbote unterscheiden sich relativ wie absolut.
Und weiter geht es mit den Bevormundungen von gesunden Bürgern. Haselhof ikann nicht einmal etwas eigenes machen. Immer ist er der Bundesregierung bester Untertan
Hat doch nichts mehr mit Corona zu tun.
Bestellt schon mal den Zaun für den Weihnachtsmarkt für die Geimpften !! 🙂
Stell dir vor, jemand befiehlt Maskenwahn – und keiner macht mit.
Fernverkehr = FFP2
ÖPNV = medizinischer Mund-Nasen-Schutz
Weil?
Es spricht nichts gegen FFP2 auch im Nahverkehr. Einfach aufsetzen und Vorbild sein.
Viel Spaß beim Vorbildsein im hirnlosen Befolgen von Unsinn.
Niemand wird dazu gezwungen, im ÖPNV eine FFP2 Maske zu tragen.
Auch schmollen und trampeln ändert daran nichts.
Auch unpassende Kommentare ändern nichts an deinem Untertanengeist.
Ist nicht schlimm.
Es geht nicht darum was man kann, sondern was man muss. Weshalb ist im wesentlich volleren ÖPNV der MNS ausreichend und im Fernverkehr FFP2 Pflicht?
FFP2 ist ebenfalls ein MNS. Im Nahverkehr in Sachsen-Anhalt genügt ein sog. medizinischer MNS, weil die Landesregierung von Sachsen-Anhalt der Ansicht ist, dass ein solcher ausreicht. Für den Fernverkehr ist der Bundestag zu dem Ergebnis gekommen, dass ein medizinscher MNS nicht (mehr) ausreicht.
Danke für deine Erläuterungen. Das sollte mittlerweile jeder wissen.
Immernoch Schwachsinn.
Doch, dass Loch einer Ffp2 1micrometer, SARS Covid 9 Virus 40-50nanometer (50 x größer als das Virus). Und deine “ Schwarmintelligenz“!
Ein SARS-CoV-2 hat ca. 80 bis 160 Nanometer Ausdehnung. Ein Mikrometer sind 1000 Nanometer.
CO2-Molekül: ca. 0,32 Nanometer
O2-Molekül: ca. 0,29 Nanometer
N2-Molekül: ca. 0,31 Nanometer
Atembeschwerden sind damit wohl keine Ausrede.
Wie groß isst ein Koch einer Ffp2 Maske? Genau 1-2 micrometer.
Durch die Drecksmasken müssen Deine 3 auserwählten Moleküle, incl. Luftfeuchte passen. Die erwähnten 80-160 nm „Größen Sars-Covid 19 Viren auch noch. Die fliegen da alle im Gleitflug locker durch.
… ist ein Loch, sorry Tippfehler
Also Atemnot unmöglich.
„Also Atemnot unmöglich.“
Was für eine grandiose Schlussfolgerung. Weil Atemluftmoleküle durchpassen (und Viren erst recht), ist Atemnot unmöglich, aha. Würde man die Saale unter der Giebichensteinbrücke nur noch durch ein Rohr mit 1 Meter Durchmesser leiten wollen, gäbe es ja auch keine Probleme, nich?
Selten solchen Blödsinn hier gelesen.
Ein Partikelfilter funktioniert nicht wie ein Nudelsieb. Da bleiben auch Partikel hängen, die kleiner als das „Loch“ sind.
Das hättest du aber in den vergangenen zwei Jahren mal mitbekommen können.
@ Bergamo
Du meinst sicherlich, einfach aufsetzen und seine höchst peinliche nicht vorhandene Intelligenz zur Schau stellen.
Masken bringen nichts. Das weiß jeder Arzt, Bauarbeiter und jede Krankenschwester.
Die setzen die aber nicht gegen Coronaviren auf, sondern gegen Staub und Spritzer.
In der Medizin werden MSN nicht vorrangig zum Schutz der Mediziner getragen.
Und auf dem Bau auch, stimmt’s? Wenn du schon trollst, dann bitte intelligenter.
Die wenigsten Mediziner tragen auf dem Bau Masken. Die wenigsten Bauarbeiter schützen sich mit Masken vor Spritzern.
„29. September 2022 um 17:43 Uhr
Masken bringen nichts. Das weiß jeder Arzt, Bauarbeiter…“
Weil Flugzeug = gar nichts
Ist ein Intelligenztest, glaube ich.
Weil es verblödete Politiker gibt.
Tagesaktueller Test an Feiertagen?!
ein Tag = 24 Stunden. Du willst deine Oma zum Kaffee besuchen? Mach den Test am Tag vorher kurz vor Schließzeit der Apotheke oder wo auch immer du dich testen lassen willst und du kannst sogar vorm Mittagessen kommen und bis zum Abendbrot bleiben.
Langsam wird’s lächerlich. Selbst Opa Biden hat das Ende der Pandemie erklärt, in den meisten Ländern Europas sind die Maßnahmen aufgehoben. Nur in Deutschland tut die Regierung so, als würden hier ohne Masken alle sterben wie die Fliegen.
„Nur in Deutschland tut die Regierung so, als würden hier ohne Masken alle sterben wie die Fliegen.“
Wenn wir hier sterben wie die Fliegen, dann weil „wir“ immer weiter Öl ins Feuer der Ukraine gießen. Da hat es unsere Regierung leider so gar nicht mit Vorsicht.
Höhö. Ich erinnere mich noch an die Kommentare hier, als DBH noch über die Spaziergänge berichtet hat, dass doch jetzt so gut wie alle Maßnahmen aufgehoben seien und die Spaziergänge daher überflüssig. Wir werden im Kalten sitzen und verarmen, aber für wirkungslose Masken wird immer Geld da sein! Hoffen wir, dass die von Spahn für Milliarden zu viel bestellten und aus Steuergeldern bezahlten Masken irgendwann alle sind.
Die Masken, die wir jetzt aufsetzen sollen, „dürfen“ wir selber kaufen…
Die Masken, die du (nicht) gekauft hast, waren noch nie die gleichen, die Spahn bestellt hat. Die waren nämlich für öffentliche Einrichtungen und sind nicht in den Handel gekommen.
for ever! Der Grund wird schon gar nicht mehr ernst genommen.
Ob Einschränkungen dieser Art noch es gerichtsfest sind, bezweifle ich.
Freiwillig spricht ja nichts dagegen.
Ach, wenn die Deutschen doch endlich mal ihre Maske fallen lassen würden…
Es spricht auch nichts dagegen zu klagen, falls du nicht all deine Ersparnisse schon dem Herrn „Füll mich“ anvertraut hast, der ja so viele Erfolge vorweisen kann.
Hach, du bist wieder so witzisch…