2-Jähriges Kind läuft barfuß in der Merseburger Straße herum
Polizisten ist am Donnerstagabend bei ihrer Streifenfahrt ein barfuß laufendes Kleinkind aufgefallen. Der Zweijährige war auf der Merseburger Straße in Höhe Rosengarten unterwegs.
Die Maßnahmen gestalteten sich zunächst schwierig, weil das Kind kein Deutsch konnte. Es konnte aber die Schwester ausfindig gemacht werden. Die hat Verwandte informiert, die sich um das Kleinkind gekümmert haben.
Jetzt wird geprüft, ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Die Prüfung läuft ins Leere.
Trotzdem Danke für deine Mühe!
Barfuß laufen ist gut für die Fußgesundheit.
Läufst du auf den Armen?🤦♂️
dann lauf du bitte öfter aufm kopp. ^^
Lerne ,Deutsch‘.
Mach doch.
„Barfuß laufen ist gut für die Fußgesundheit.“
Aber nicht auf Stein und Beton.
Doch, bei gut trainierten Füßen vollkommen ok! Außer es besteht Verletzungsgefahr dr. z.B. Glasscherben.
„ob“ die Eltern… neee, ganz sichr „daß“ die Eltern. Und mal das Jugendamt einschalten wegen Kindswohlgefährdung.
Ihr habt es nicht anders gewollt, nun lasst sie sich auch in Ruhe entwickeln 🤣
Tja, hier läuft ein Kind barfuss, in anderen Konstellationen sieht man die Mutter mit Kinderwagen und Kippe im Gesicht und der Versagertyp mit ner Pulle Sterni in der Hand Vormittags durch die Innenstadt laufen … beides ist bedenklich und ein Fall fürs Jugendamt.
Ich denke, dass bedenkliche ist nicht barfuß, sondern die Aufsichtsverletzung. Ist ja nicht gerdade auf einer privaten Wiese oder ähnliches. Was deine Gegendarstellung angeht, muss ich dir Recht geben.
„sieht man die Mutter mit Kinderwagen und Kippe im Gesicht und der Versagertyp…“
Es ist immer zu begrüßen, wenn Eltern auch nach der Geburt des Kindes zusammen Verantwortung übernehmen und sich nicht trennen.
In Neustadt (Borchert Straße) spielen die Kinder ( Alter zwischen 4 und 14 Jahren) unserer Zugezogenen ab dem Nachmittag bis in die späten Abendstunden draußen und dies auch mit nicht viel am Körper an und es interessiert da niemanden. Als Fahrzeugführer muss man nur aufpassen da sie oft die Straße als Spielplatz mit annehmen.
„..die Kinder ( Alter zwischen 4 und 14 Jahren)..“
Und nun der Artikel:
„Der Zweijährige war auf der Merseburger Straße in Höhe Rosengarten unterwegs.“
Und nun noch die Überschrift:
„2-Jähriges Kind läuft barfuß in der Merseburger Straße herum“
„Aber schreib Dich nicht ab, lern lesen und schreiben.“
Das sollte man positiv hervorheben, dass es noch Kinder gibt, die draußen spielen 😉 Und beim letzten Satz hast du vollkommen Recht.
Und nun? Lasst es doch
Das ist Inklussion
So ist es eben, ab ins Heim und Schuhe an, so wie es sich gehört, barfuß laufen ist in Deutschland gefährlich
Mitbekommen, wie alt das Kind war und dass es alleine an einer Hauptverkehrsstraße unterwegs war?
Solange das Kind glücklich war ist das doch ok, die neue Methode
Was bitte schön hat die Tatsache, dass das Kind barfuss war, mit der Verletzung der Aufsichtspflicht zu tun.