24 weitere Ukraine-Flüchtlinge in Halle registriert – ab Mittwoch ist das Jobcenter zuständig
Im städtischen Aufnahmezentrum im „Kulturtreff“ in Halle-Neustadt sind am heutigen Freitag, 27. Mai 2022, 24 weitere Geflüchtete registriert worden. Insgesamt befinden sich damit offiziell 4082 Schutzsuchende aus der Ukraine in der Stadt. Das Aufnahmezentrum hat montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr geöffnet.
Die Stadt weist darauf hin, dass sich ab Juni die Leistungszahlungen für erwerbstätige Geflüchtete aus der Ukraine ändern: Zuständig ist ab dem 1. Juni das Jobcenter, bei dem alle bisherigen erwerbstätige Leistungsempfänger des Sozialamtes einen neuen Antrag stellen müssen. Dieses sollte möglichst schnell geschehen, damit keine Zahlungslücke entsteht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind zu folgenden Zeiten mit Unterstützung von Sprachbegleitern für eine Antragstellung erreichbar: Jobcenter, Zugang Neustädter Passage, werktags geöffnet 7.30 Uhr bis 12 Uhr. Seit heute, 30. Mai 2022, erfolgt die Bearbeitung auch wieder im städtischen Aufnahmezentrum, Am Stadion 6: Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr; Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr.
Die AWO SPI als ehrenamtliche Partnerin der Stadt zur Kontaktvermittlung für private Unterbringungsangebote betreibt eine digitale Wohnraum-Börse für Halle (Saale). Neben der Vermittlung von privaten, kostenfreien Unterbringungsangeboten werden auch Mietangebote aufgenommen. Unterkunftsanbietende können folgendes Online- Formular zur Erfassung ihrer Wohnraumangebote nutzen: www.awo-spi.de/unterkunft-anbieten. Geflüchtete, die Wohnraum suchen, können über www.awo-spi.de/unterkunft-finden alle Angebote einsehen und direkt Kontakt mit den Anbietenden aufnehmen.
Bislang konnte die AWO SPI rund 640 Personen vermitteln. Davon gelang eine Vermittlung von rund 145 Personen in über 48 Unterkünfte über die digitale Plattform. Stadt und AWO SPI weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Plattform neben kostenfreien Unterbringungsangeboten auch für Vermietungsangebote genutzt werden kann und bittet Anbietende, Wohnungen, die an Geflüchtete aus der Ukraine vermietet werden können, ebenfalls in die Plattform einzustellen.
Unterdessen treibt die Stadt Halle (Saale) die dezentrale Unterbringung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in eigenen Wohnungen weiter voran. Insgesamt hat die Stadt in Kooperation mit den städtischen Wohnungsgesellschaften, den Wohnungsgenossenschaften und auch privaten Wohnungsunternehmen bislang 150 möblierte Wohnungen für 482 Personen zur Verfügung gestellt. In dieser Woche sind weitere Umzüge geplant.
Um zusätzliche bezugsfertige Wohnungen zur Verfügung stellen zu können, bietet die Stadt weiterhin die Möglichkeit von Wohnungspatenschaften an: Paten können eine Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine möblieren und ausstatten. Dazu stellt ihnen die Stadt eine leere Wohnung zur Verfügung. Derzeit werden weitere Patenschaftswohnungen durch Einzelpersonen und Gruppen vorbereitet.
Zu den Paten, die Wohnungen ausstatten, gehören gegenwärtig vor allem Personen, die sich im Freundes- oder Familienkreis zusammengetan haben und gemeinsam helfen wollen, sowie Kirchgemeinden und jeweils eine Partei und ein Verein. Die Stadt sucht weiterhin Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen, Firmen und Vereine, die sich als Paten zur Verfügung stellen möchten. Informationen zu den Patenschaften erteilt Herr Schönrok, willkommen@halle.de und 221-4047. Die Stadt Halle (Saale) hat zahlreiche Informationen rund um das Thema Hilfsangebote und Informationen für Geflüchtete und Helfende auf ihrer Internetseite gebündelt. Diese Seiten sind über den Link www.ukraine.halle.de zu erreichen.
Was hier geahnt werden soll und nicht im Text steht, ist die Hartz IV – Berechtigung der ukrainischen Flüchtlinge ab 1.Juni 450 Euro in der Grundsicherung mit einer Prüfung der „Bedürftigkeit“zu erhalten. Die Bedürftigkeit kann aber nicht geprüft werden! Wie auch? Viele Tausend ehemalige Ostdeutsche werden damit erneut diskriminiert!
Und das wäre ein Problem für dich, weil ?
„Die Bedürftigkeit kann aber nicht geprüft werden! Wie auch? Viele Tausend ehemalige Ostdeutsche werden damit erneut diskriminiert!“
Auch die Flüchtlinge aus anderen Nationen werden diskriminiert. Was genau unterscheidet denn die Ukrainer von z.B. den Syrern? Die fehlende EU-Mitgliedschaft?