39,2 % weniger Insolvenzanträge bei Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Im 1. Halbjahr 2021 meldeten die Amtsgerichte aus Sachsen-Anhalt bisher 135 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen. Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 87 Anträge weniger als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt bezifferten die Amtsgerichte innerhalb dieses Zeitraums für die Unternehmen eine voraussichtliche Forderungssumme von rd. 70,3 Mill. EUR. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 war das ein Anstieg um 40,5 Mill. EUR.
Von den 135 beantragten Insolvenzverfahren für Unternehmen wurden 94 Verfahren eröffnet und 41 Verfahren mangels Masse abgewiesen. Die Anträge kamen von 21 Unternehmen aus dem Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von KFZ, 16 aus dem Gastgewerbe sowie 15 aus dem Baugewerbe. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 ließ sich im Baugewerbe ein Rückgang um 65,1 % und im Gastgewerbe um 36,0 % verzeichnen.
74 der betroffenen Unternehmen, darunter 28 Einzelunternehmen, waren 8 Jahre oder länger bzw. die Angabe war unbekannt wirtschaftlich tätig. In 31 Fällen bestanden die Unternehmen zwischen 3 und 7 Jahren. Die übrigen 30 Unternehmen beantragten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens innerhalb der ersten 3 Betriebsjahre.
Außerdem beantragten 1 400 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren im Vergleich zum 1. Halbjahr 2020 rd. 8,7 % mehr Anträge. Dabei handelte es sich in 1 108 Fällen um Verbraucherinnen und Verbraucher. Davon wurden 1 103 Anträge eröffnet und 3 mangels Masse abgewiesen. In 2 Verfahren nahmen die Beteiligten den Schuldenbereinigungsplan an.
Weitere 274 Anträge gingen von ehemals selbstständig Tätigen aus. Davon wurden rd. 92,0 % der Verfahren eröffnet. Die übrigen 18 Verfahren der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner betrafen natürliche Personen, die als Gesellschafter u. Ä. tätig waren, sowie Nachlässe und Gesamtgutangelegenheiten. Insgesamt bezifferten die Amtsgerichte für die sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner eine voraussichtliche Forderungssumme von rd. 82,4 Mill. EUR.
„voraussichtliche Forderungssumme von rd. 82,4 Mill. EUR“ – also in den Schornstein schreiben. Der muss innen ganz schön Fläche haben, damit das alles reinpasst.
Na wie kommt das denn, ich denke, alle leiden so darunter?
Ich leide am meisten unter deinem Geschreibsel
Irgendwas war da mit Insolvenz und Corona.
Ah! In der Kommentarsektion wieder mal die Versammlung der Experten, die hier ihre Fachkenntnisse präsentieren. Einer expertiger als der andere. 😆😆