5-Jährige Tochter einer Bekannten missbraucht? Prozess am Landgericht gegen 33-Jährigen wegen Kindesmissbrauchs
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen 33-Jährigen, dem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird.
Der Angeklagte soll sich im Mai 2022 in Halle an der im Jahr 2017 geborenen Tochter einer Bekannten vergangen haben.
Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Nicht unter einem Jahr….der Rechtsstaat einer Pädophilen-Gesellschaft.
Da können wir uns bei Merkel und den Grünen bedanken, die sich strikt weigern die Strafen für Kindesmissbrauch zu erhöhen.
Wenn du historisch gebildet wärst, wüsstest du, dass dieser Tatbestand zu einer Zeit formuliert wurde, in der die CDU von Angela Merkel noch nichts wusste und die du heute „die guten alten Zeiten nennst“.
Im Übrigen: wer weigert sich wo die Strafe zu erhöhen?
https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2021/032521_GE_sexualisierte_Gewalt.html
Zum Glück wirst du nicht fürs Denken bezahlt.
Es gab mehrere Anträge im Bundestag die Strafen für Kinderschänder zu erhöhen. Diese wurden alle von Merkel und den Grünen abgelehnt. Vielleicht solltest du nicht nur dummes Zeug schreiben, sondern die mal eine Debatte ansehen. Volker Beck war immer der 1. der keine Strafen wollte und er wollte auch das Alter für Geschlechtsverkehr mit Minderjähren herabsetzen. Du Brot!
Dann hast du hoffentlich nicht die Grünen gewählt.
Die wollen wohl die Mindeststrafe anheben?
Was bedeutet eigentlich „nicht unter“?
Genauso ist es. Danke für Deine Worte. Was für eine Gesetgebung. Traurig…
Sagt dir “ Höchststrafe“ etwas? Nein? Was für ein Bildungssystem. Traurig.
Das arme Kind leidet ein Leben lang. Der Angeklagte braucht einfach nur schweigen. Warum wird in Deutschland nicht auch die Schuldumkehr angewendet. Der Angeklagte muss seine „Unschuld“ beweisen und nicht der Staat
„Warum wird in Deutschland nicht auch die Schuldumkehr angewendet. Der Angeklagte muss seine „Unschuld“ beweisen und nicht der Staat“
Gut, dass Sie weder in der Legislative, noch in der Judikative tätig sind.
Kann ich nachvollziehen und das das Strafmaß viel zu niedrig ist, ist selbstverständlich, jedoch ist die Logik „DU musst deine Unschuld beweisen“ schwierig, weil die Folge wäre, dass die Leute anfangen sich gegenseitig Verbrechen und Vergehen vorzuwerfen, weil sie nen Hass auf die Leute schieben oder sonstwie geistig umnachtet sind und dann heisst es, dass JEDER dem irgendwas vorgeworfen wird, anfangen muss, seine Unschuld zu beweisen, während die andere Seite munter weiter Vorwürfe erheben kann … ein Fass ohne Boden. Der Angeklagte kann ja die Aussage verweigern – wird sich dann nur nicht strafmildernd auswirken und den Prozess in die Länge ziehen.
Wegsperren solch‘ ekelhafte Kreaturen!
„Nicht unter“ heißt, dass das Strafmass zwar höher, aber nicht niedriger ausfallen kann. Die Blubberexperten, die hier z.T. kommentieren, könnten sich ja mal die Mühe machen und im StGB nachschauen. Google machts möglich.
Ja, die haben bei der Sesamstraße nicht aufgepasst und kennen den Unterschied zwischen „unter“ und „über“ nicht. Vielleicht sollte man doch ein paar niedrigschwellige Hürden für das Wahlrecht einführen …