5-Jährige Tochter einer Bekannten missbraucht? Prozess am Landgericht gegen 33-Jährigen wegen Kindesmissbrauchs

Keine Antworten

  1. Daniel M. sagt:

    Nicht unter einem Jahr….der Rechtsstaat einer Pädophilen-Gesellschaft.

  2. Emmi sagt:

    Das arme Kind leidet ein Leben lang. Der Angeklagte braucht einfach nur schweigen. Warum wird in Deutschland nicht auch die Schuldumkehr angewendet. Der Angeklagte muss seine „Unschuld“ beweisen und nicht der Staat

    • Rocco Siffredi sagt:

      „Warum wird in Deutschland nicht auch die Schuldumkehr angewendet. Der Angeklagte muss seine „Unschuld“ beweisen und nicht der Staat“

      Gut, dass Sie weder in der Legislative, noch in der Judikative tätig sind.

    • Franz2 sagt:

      Kann ich nachvollziehen und das das Strafmaß viel zu niedrig ist, ist selbstverständlich, jedoch ist die Logik „DU musst deine Unschuld beweisen“ schwierig, weil die Folge wäre, dass die Leute anfangen sich gegenseitig Verbrechen und Vergehen vorzuwerfen, weil sie nen Hass auf die Leute schieben oder sonstwie geistig umnachtet sind und dann heisst es, dass JEDER dem irgendwas vorgeworfen wird, anfangen muss, seine Unschuld zu beweisen, während die andere Seite munter weiter Vorwürfe erheben kann … ein Fass ohne Boden. Der Angeklagte kann ja die Aussage verweigern – wird sich dann nur nicht strafmildernd auswirken und den Prozess in die Länge ziehen.

  3. Kerkermeister sagt:

    Wegsperren solch‘ ekelhafte Kreaturen!

  4. lederjacke sagt:

    „Nicht unter“ heißt, dass das Strafmass zwar höher, aber nicht niedriger ausfallen kann. Die Blubberexperten, die hier z.T. kommentieren, könnten sich ja mal die Mühe machen und im StGB nachschauen. Google machts möglich.

    • Heute lernen wir ... sagt:

      Ja, die haben bei der Sesamstraße nicht aufgepasst und kennen den Unterschied zwischen „unter“ und „über“ nicht. Vielleicht sollte man doch ein paar niedrigschwellige Hürden für das Wahlrecht einführen …

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