99 Menschen in Sachsen-Anhalt mussten wegen Schwarzfahrens ins Gefängnis – Linke: Fahren ohne Ticket entkriminalisieren
Wer ohne gültiges Ticket Bus oder Bahn nutzt, riskiert bei wiederholtem Verstoß eine Freiheitsstrafe. 99 Personen in Sachsen-Anhalt hat das in den vergangenen fünf Jahren betroffen (darunter 16 Jugendstrafen), 87 Personen erhielten eine Bewährungsstrafe und 1.739 Personen eine Geldstrafe. Das ergab eine Landtagsanfrage der Linken.
Dazu betont Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag: „Die Linke im Landtag fordert das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren. Fahren ohne Ticket mit Haftstrafen zu verurteilen, ist mehr als antiquiert. Die derzeitige Bestrafung ist rechtspolitisch nicht länger vertretbar, da der Unrechtsgehalt eher mit dem Parken ohne Parkschein vergleichbar sei. Statt einer Straftat sollte das Fahren ohne Fahrschein daher zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden.“
„Haftstrafen für das Fahren ohne Ticket treffen vor allen Dingen Menschen in schwierigen Lebenslagen – etwa arme, obdachlose oder suchtkranke Personen –, die sich Fahrkarten schlicht nicht leisten könnten“, findet von Angern. „Durch die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen kommen Betroffene immer wieder ins Gefängnis, obwohl weder Personen noch Sachen zu Schaden kommen und der finanzielle Schaden gering ist. Die Linke hält diese strafrechtliche Sanktion für unverhältnismäßig und sieht darin einen Widerspruch zur Funktion des Strafrechts als „letztes Mittel“. Hinzu kommt, dass Inhaftierungen erhebliche Kosten für die öffentliche Hand verursachen. Ein Hafttag kostet den Staat pro Person etwa 150 Euro. Durch die Entkriminalisierung werden Polizei und Justiz deutlich entlastet.“











Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren, ist absoluter Schwachsinn.
Der Unrechtsgehalt ist nicht mit dem Parken ohne Parkschein vergleichbar.
Wer ein Auto sich halten kann, hat auch die Finanzielle Möglichkeit sein Falschparker Ticket zu bezahlen.
Zur Not kann sich der Staat dies auch holen.
Menschen in schwierigen Lebenslagen – wie arme, obdachlose oder suchtkranke, haben in der Regel keine Pfändbaren Rückhalt, sonst müssten die nicht Schwarzfahren.
Wenn also eine Geldbuße keine Wirkung hat, wie soll der Schwarzfahrer dann bestraft werden?
Schwarzfahren sollte eine Straftat bleiben, Leistungserschleichung ist kein Kavaliersdelikt.
Ein Menschen in schwieriger Lebenslage, der kein Geld hat, wird auch bestraft wenn er sich Essen bestellt, es mitnimmt und nicht bezahlt oder sich ins Kino schmuggelt.
Keine Fahrkarte sich leisten kann, muss halt laufen.
Ja das ist vergleichbar,
Wahlkampfgeplappere
Gerade die SED sollte wissen, Schwarzfahrer wurden zu DDR Zeiten mit dem 100-fachen des Fahrpreises bestraft.
Aber viele Tatsachen von damals wollen die heutigen Stalinisten nicht wahr haben.