Kurz und knapp: Ab Mitternacht stehen uns 48 Stunden legaler Krach bevor

Jedes Jahr gibt es Diskussionen darüber, von wann bis wann Feuerwerk abgebrannt werden darf. Doch eigentlich ist dies ganz klar geregelt, es sei denn es bestehen Einschränkungen auf kommunaler Ebene. Diese gibt es jedoch in Halle nicht.
Daher gilt nach §23 Abs. 2 Satz 2 (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)): „Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie (Feuerwerkskörper der Kategorie 2, anm. d. Red.) auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“
Weitere Einschränkungen bleiben davon natürlich unberührt. So ist „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen […]“ nach §23 Abs. 1 (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)) verboten.
Zum nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html
Neueste Kommentare