Plakate für das Volksbegehren sind zulässig
Nur noch wenige Tage können für das Volksbegehren für mehr Lehrer Unterschriften gesammelt werden. In der letzten Sammelphase sind im Stadtgebiet von Halle auch Plakate aufgehängt worden, die auf das Bündnis „Den Mangel beenden – unseren Kindern Zukunft geben“ aufmerksam machen.
Doch sind Plakate für solche Zwecke überhaupt zulässig? Immerhin hat die Stadt für diese Zwecke die kostenpflichtigen Plakatkästen installieren lassen.
Tobias Teschner, Leiter des Fachbereiches Sicherheit, verweist auf Paragraf 5 der Sondernutzungssatzung. Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden sei in der Stadt im Zeitraum von 6 Wochen vor sowie 2 Wochen nach dem vorgenannten Ereignis erlaubnisfrei.











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